Die Bundesregierung hat im Juli 2024 das Eckpunktepapier „Wachstumsinitiative – Neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ veröffentlicht, das auch zahlreiche Absichtserklärungen für den Bereich der Energiewirtschaft enthält (wir berichteten). Darin findet sich auch eine Aussage zu geplanten Maßnahmen zur Senkung der Netzkosten:
Die Bundesregierung beabsichtigt demnach, zur Erreichung dieses Ziels Maßnahmen vorzulegen, mit denen die Netzkosten gesenkt und die Netzentgelte stabilisiert werden können, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Damit soll ein zentraler Beitrag zur Stabilisierung der Netzentgelte auf heutigem Niveau geleistet werden. Um diese Entwicklung abzusichern und planbarer zu machen, will die Regierung zügig prüfen, ob und wie ein Amortisationskonto die Netzentgelte stabilisieren kann.
Konkret sollen insbesondere die Auszahlungen „vermiedener Netzentgelte“ an Stromerzeuger in Verteilnetzen überprüft, zeitvariable Netzentgelte für systemdienliche Netznutzung eingeführt, die Nutzung von Überschussstrom verbessert, der Einsatz virtueller Leitungen und netztechnischer Betriebsmittel sowie der netzdienliche Einsatz von Kraftwerken weiterentwickelt werden. Zudem sollen auch Möglichkeiten zur gemeinsamen Beschaffung von Material für den Netzausbau geprüft werden.
Darüber hinaus wird in dem Konzeptpapier betont, dass es wichtig ist, für die Unternehmen, die von individuell reduzierten Netzentgelten gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) profitieren, Sicherheit zu schaffen und diese zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dazu sollen Hemmnisse für einen flexiblen Stromverbrauch abgebaut werden. Die Unternehmen sollen von den niedrigen Strompreisen bei viel Wind und Sonne profitieren können.
Für diejenigen Unternehmen, denen dies nicht möglich ist, soll eine beihilfekonforme Verlängerung der Regelungen gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV vorgenommen oder Maßnahmen ergriffen werden, die die entsprechende Entlastungswirkung verlängern (z.B. durch Förderung/Netzentgeltbefreiung für Speicher).
Viele der genannten Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung begrüßt daher in dem Konzeptpapier das Vorhaben der Bundesnetzagentur, als unabhängige Regulierungsbehörde die gegenwärtigen Rabatte und Ausnahmen bei den Netzentgelten für die Industrie, Elektrolyseure und andere neue Stromverbraucher mit dem Ziel einer kosteneffizienten Systemdienlichkeit im Stromnetz und ‑markt weiterzuentwickeln und langfristige Planungssicherheit zu schaffen.
(Christian Dümke)
Hinterlasse einen Kommentar