Die Bundes­re­gierung hat im Juli 2024 das Eckpunk­te­papier „Wachs­tums­in­itiative – Neue wirtschaft­liche Dynamik für Deutschland“ veröf­fent­licht, das auch zahlreiche Absichts­er­klä­rungen für den Bereich der Energie­wirt­schaft enthält (wir berich­teten). Darin findet sich auch eine Aussage zu geplanten Maßnahmen zur Senkung der Netzkosten:

Die Bundes­re­gierung beabsichtigt demnach, zur Errei­chung dieses Ziels Maßnahmen vorzu­legen, mit denen die Netzkosten gesenkt und die Netzent­gelte stabi­li­siert werden können, um Haushalte und Unter­nehmen zu entlasten. Damit soll ein zentraler Beitrag zur Stabi­li­sierung der Netzent­gelte auf heutigem Niveau geleistet werden. Um diese Entwicklung abzusi­chern und planbarer zu machen, will die Regierung zügig prüfen, ob und wie ein Amorti­sa­ti­ons­konto die Netzent­gelte stabi­li­sieren kann.

Konkret sollen insbe­sondere die Auszah­lungen „vermie­dener Netzent­gelte“ an Strom­erzeuger in Verteil­netzen überprüft, zeitva­riable Netzent­gelte für system­dienliche Netznutzung einge­führt, die Nutzung von Überschuss­strom verbessert, der Einsatz virtu­eller Leitungen und netztech­ni­scher Betriebs­mittel sowie der netzdien­liche Einsatz von Kraft­werken weiter­ent­wi­ckelt werden. Zudem sollen auch Möglich­keiten zur gemein­samen Beschaffung von Material für den Netzausbau geprüft werden.

Darüber hinaus wird in dem Konzept­papier betont, dass es wichtig ist, für die Unter­nehmen, die von indivi­duell reduzierten Netzent­gelten gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. Satz 2 der Strom­netz­ent­gelt­ver­ordnung (StromNEV) profi­tieren, Sicherheit zu schaffen und diese zukunftsfest weiter­zu­ent­wi­ckeln. Dazu sollen Hemmnisse für einen flexiblen Strom­ver­brauch abgebaut werden. Die Unter­nehmen sollen von den niedrigen Strom­preisen bei viel Wind und Sonne profi­tieren können.

Für dieje­nigen Unter­nehmen, denen dies nicht möglich ist, soll eine beihil­fe­kon­forme Verlän­gerung der Regelungen gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV vorge­nommen oder Maßnahmen ergriffen werden, die die entspre­chende Entlas­tungs­wirkung verlängern (z.B. durch Förderung/Netzentgeltbefreiung für Speicher).

Viele der genannten Maßnahmen fallen in die Zustän­digkeit der Bundes­netz­agentur. Die Bundes­re­gierung begrüßt daher in dem Konzept­papier das Vorhaben der Bundes­netz­agentur, als unabhängige Regulie­rungs­be­hörde die gegen­wär­tigen Rabatte und Ausnahmen bei den Netzent­gelten für die Industrie, Elektro­ly­seure und andere neue Strom­ver­braucher mit dem Ziel einer kosten­ef­fi­zi­enten System­dienlichkeit im Stromnetz und ‑markt weiter­zu­ent­wi­ckeln und langfristige Planungs­si­cherheit zu schaffen.

(Christian Dümke)