65% der Heizwärme sollen erneu­erbar sein oder zumindest unver­meidbare Abwärme, verlangt das neue Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG). Zwar gilt das für den Bestand erst in einigen Jahren 2026 bzw. 2028, wenn man aus der kommu­nalen Wärme­planung vor Ort weiß, wie es weitergeht. Nur im Neubau auf der grünen Wiese soll diese Vorgabe bereits seit dem 01.01.2024 umgesetzt werden. Im öffent­lichen Bewusstsein ist mit diesen Vorgaben aber nun wirklich das Ende der Fahnen­stange erreicht.

Schaut man aller­dings ins Klima­schutz­gesetz (KSG), so gelangt man schnell zur Erkenntnis, dass die 65% nur einen Zwischen­schritt darstellen können. Denn natürlich ist es nicht möglich, 2045 eine ausge­gli­chene Treib­hausgas-Bilanz aufzu­weisen, und weiter 35% fossile Brenn­stoffe zu verfeuern. Aus den 65% müssen also in abseh­barer Zeit 100% werden. Wie schnell das gehen muss, zeigt ein Blick in die Gebäu­de­richt­linie EPBD. In diesem jüngst vom Europäi­schen Parlament angenom­menen Regelwerk heißt es sehr eindeutig, dass neue Gebäude schon 2030 Nullemis­si­ons­ge­bäude darstellen sollen. Es gibt Ausnahmen. Aber im Grunde ist klar: Die 65% im GEG sind kein Zustand, auf den man sich dauerhaft einstellen oder in dem man sich einrichten kann, sie sind – nur, aber auch immerhin – ein Zwischen­schritt auf dem Weg zur Treib­haus­gas­neu­tra­lität. Entspre­chend wird das GEG schon in den nächsten Jahren neu gefasst werden müssen, und zwar nicht nur wegen des deutschen Minde­rungs­pfades, sondern auch wegen der Anfor­de­rungen der Gebäu­de­richt­linie (Miriam Vollmer).