Okay, da wären sie also: Die Kommission hat am 30. Januar 2024 die neuen Zuteilungsregeln angenommen. Sie finden sie hier, und hier liegen die Anhänge. Wir hatten uns schon den Entwurf im Dezember angesehen.
Nun gilt es zügig konkret zu prüfen, welche Neuerungen für Anlagenbetreiber relevant sind. Vor allem die Änderungen, die sich auf die für das Zuteilungsverfahren erforderlichen Daten beziehen, müssten schnell umgesetzt werden. Nach unserer ersten Einschätzung sind das vor allem Neuerungen beim Zuteilungselement Brennstoffemissionen, der Wegfall der De-minimis-Regeln bei der Bildung von Zuteilungselementen und alles, was mit der Zuteilungsfähigkeit von elektrifizierten industriellen Prozessen zu tun hat, also vor allem Wärme aus Strom und der entfallene Abzug bei Austauschbarkeit von Wärme und Strom. Aber auch wir müssen nun erst einmal checken, was diese Wundertüte nun letztendlich enthält.
Wen interessiert, was wir dabei finden und sich mit uns und untereinander über die Zuteilungsfragen austauschen will, hat am 7. März Gelegenheit in einem zweistündigen Webinar. Für Neulinge und Wiedereinsteiger gibt es ein Tagesseminar am 15. Februar, online oder bei uns in Berlin (Miriam Vollmer).
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