Okay, da wären sie also: Die Kommission hat am 30. Januar 2024 die neuen Zutei­lungs­regeln angenommen. Sie finden sie hier, und hier liegen die Anhänge. Wir hatten uns schon den Entwurf im Dezember angesehen.

Nun gilt es zügig konkret zu prüfen, welche Neuerungen für Anlagen­be­treiber relevant sind. Vor allem die Änderungen, die sich auf die für das Zutei­lungs­ver­fahren erfor­der­lichen Daten beziehen, müssten schnell umgesetzt werden. Nach unserer ersten Einschätzung sind das vor allem Neuerungen beim Zutei­lungs­element Brenn­stoff­emis­sionen, der Wegfall der De-minimis-Regeln bei der Bildung von Zutei­lungs­ele­menten und alles, was mit der Zutei­lungs­fä­higkeit von elektri­fi­zierten indus­tri­ellen Prozessen zu tun hat, also vor allem Wärme aus Strom und der entfallene Abzug bei Austausch­barkeit von Wärme und Strom. Aber auch wir müssen nun erst einmal checken, was diese Wundertüte nun letzt­endlich enthält.

Wen inter­es­siert, was wir dabei finden und sich mit uns und unter­ein­ander über die Zutei­lungs­fragen austau­schen will, hat am 7. März Gelegenheit in einem zweistün­digen Webinar. Für Neulinge und Wieder­ein­steiger gibt es ein Tages­se­minar am 15. Februar, online oder bei uns in Berlin (Miriam Vollmer).