Verpflichtende PV-Abgabe Brandenburg
Wer in Brandenburg ab 2025 einen PV-Freiflächenanlage mit mehr als 1 MW Leistung in Betrieb nimmt, muss künftig verpflichtend 2.000 EUR pro MW jährlich an die Kommune abführen. Dies hat der Brandenburger Landtag als neues Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) am 25. Januar 2024 beschlossen.
Mit dieser Regelung will Brandenburg die Akzeptanz für Solarparks erhöhen und mehr Geld in die Gemeindekassen spülen. Eine ähnliche Regelung existiert bereits für Wind in Gestalt des Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). Beide ähneln dem § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der freiwillige Zahlungen an die Gemeinde vorsieht, die sich die Anlagenbetreiber erstatten lassen können, sofern es sich um EEG-geförderte Strommengen handelt. Doch sind längst nicht alle Solaparks noch in der EEG-Förderung. Und dort, wo kein Erstattungsanspruch besteht, wird entsprechend seltener gezahlt. Dies will die Brandenburger Politik nun ändern und hat die neue Abgabe sogar in § 6 des Gesetzes mit bis zu 100.000 EUR bußgeldbewehrt.
Die Mittel unterliegen einer Zweckbindung: § 4 des neuen Gesetzes bestimmt, dass sie u. a. zur Verschönerung, für Infrastruktur vor Ort, für Kultur, für Bauleitplanung für Erneuerbare oder für die Gründung und Anteilserwerb von Bürgerenergiegesellschaften für erneuerbare Energien verwendet werden sollen. Die Bürger sollen ausdrücklich erfahren, woher das Geld stammt.
Irritierend indes: Es bleibt vollkommen offen, wie sich diese Zahlung zu der Zahlung nach § 6 EEG verhält. Sind sie etwa kumulativ zu verstehen? Tritt diese Zahlung an die Stelle des Anspruchs auf 0,2 Cent/kWh nach § 6 EEG? Dies wäre insofern schwierig, als dass mit dem § 66 EEG ja ein Erstattungsanspruch verbunden ist. Hier sollte der Landesgesetzgeber klarstellen, was beabsichtigt ist (Miriam Vollmer).