Am 31. Januar 2024 ist es soweit: Die ersten Berichte im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) sind abzugeben (wir berichteten schon hier). Importeure der betroffenen Waren in die EU müssen ab jetzt jeweils quartalsweise über die Importe und die darin enthaltenen THG-Emissionen berichten.
Bekannt und viel diskutiert wurde der CBAM bezogen auf Industrieprodukte. Doch neben Produkten wie Stahl, Ammoniak, Aluminium ist auch Strom betroffen. Dabei ist – das geht aus Erwägungsgrund 51 der Verordnung 2023/956 hervor – der Kommission bewusst, dass Strom kein Produkt wie alle anderen ist, weil er über Strombörsen und spezifischen Handelsformen vertrieben wird. Es gelten deswegen einige Sonderregeln, aber wegen der hohen Emissionsrelevanz wurde er trotzdem in den Anwendungsbereich aufgenommen. Wer Strom in die EU einführt, muss also nun schnell prüfen, ob er berichtspflichtig ist!
In den kurz vor Weihnachten veröffentlichten Standardwerten für die Berichte wird für das Produkt Strom nun auf die Daten für 15 Importländer der EU aus Daten der IEA von 2016 bis 2021 verwiesen. Sie sollen in der CBAM Transitional Registry hinterlegt werden. Eine Dauerlösung ist das aber nicht: Wenn die Berichtsphase vorbei ist, sollen neue Daten der künftigen Abgabepflicht zugrunde gelegt werden.
Sie importieren Strom (oder ein anderes CBAM-Produkt) in die EU und haben noch Fragen? Melden Sie sich bitte kurzfristig bei uns. Die am 31.01.2024 ablaufende Frist ist sanktionsbewehrt.
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