Hat die Bundes­netz­agentur der Regierung etwa den Kohle­aus­stieg verboten? Den Eindruck könnte man gewinnen, wenn man einige der aktuellen Schlag­zeilen liest.

Verbot der Still­legung – Bundes­netz­agentur überrascht mit Veto gegen Kohleausstieg

Energie-Hammer; Behörde stoppt Habecks Kohle-Ausstiegsplan

Aber was steckt da genau dahinter?

Nun zunächst geht es dabei um die Frage eines vorge­zo­genen Kohle­aus­stiegs schon bis zum Jahr 2030. Den regulären Kohle­aus­stieg haben der Bundestag und der Bundesrat bereits bis spätestens 2038 beschlossen. Der Kohle­aus­stieg ist dabei rechtlich im Kohle­ver­stro­mungs­be­en­di­gungs­gesetz (KVBG) geregelt. Der Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung bis 2038 betrifft sowohl Braun- als auch Stein­koh­le­an­lagen. Das KVBG regelt hierzu einen Ausstiegspfad in Form jährlicher Zielni­veaus für die noch am Markt befind­liche Kohlekraftwerksleistung.

Diesen Kohle­aus­stieg hat die Bundes­netz­agentur weder untersagt, noch könnte sie das überhaupt. Was das „Verbot“ eines Kohle­aus­stieges schon 2030 angeht, findet man beim Focus folgende erhel­lende Einlassung der Bundesnetzagentur:

Die Anlagen werden für die Netzsta­bi­lität benötigt“, erklärte ein Sprecher der Bundes­netz­agentur: „Sie werden nur selten laufen und deswegen keine spürbaren Auswir­kungen auf unsere CO₂-Bilanz haben.“ Er betonte aller­dings, dass die Anlagen nur als Reserve auf Abruf durch Netzbe­treiber fungieren sollen: „Es ist weiter beabsichtigt, dass nach 2030 kein Kohle­kraftwerk mehr am Markt tätig ist.“

Alles halb so wild also. Weder wurde der Kohle­aus­stieg verboten oder abgesagt, noch ist es derzeit geplant, dass nach 2030 noch eine reguläre Kohle­ver­stomung statt­findet, die über eine Notfall­re­serve hinausgeht.

(Christian Dümke)