Hat die Bundesnetzagentur der Regierung etwa den Kohleausstieg verboten? Den Eindruck könnte man gewinnen, wenn man einige der aktuellen Schlagzeilen liest.
Verbot der Stilllegung – Bundesnetzagentur überrascht mit Veto gegen Kohleausstieg
Energie-Hammer; Behörde stoppt Habecks Kohle-Ausstiegsplan
Aber was steckt da genau dahinter?
Nun zunächst geht es dabei um die Frage eines vorgezogenen Kohleausstiegs schon bis zum Jahr 2030. Den regulären Kohleausstieg haben der Bundestag und der Bundesrat bereits bis spätestens 2038 beschlossen. Der Kohleausstieg ist dabei rechtlich im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) geregelt. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 betrifft sowohl Braun- als auch Steinkohleanlagen. Das KVBG regelt hierzu einen Ausstiegspfad in Form jährlicher Zielniveaus für die noch am Markt befindliche Kohlekraftwerksleistung.
Diesen Kohleausstieg hat die Bundesnetzagentur weder untersagt, noch könnte sie das überhaupt. Was das „Verbot“ eines Kohleausstieges schon 2030 angeht, findet man beim Focus folgende erhellende Einlassung der Bundesnetzagentur:
„Die Anlagen werden für die Netzstabilität benötigt“, erklärte ein Sprecher der Bundesnetzagentur: „Sie werden nur selten laufen und deswegen keine spürbaren Auswirkungen auf unsere CO₂-Bilanz haben.“ Er betonte allerdings, dass die Anlagen nur als Reserve auf Abruf durch Netzbetreiber fungieren sollen: „Es ist weiter beabsichtigt, dass nach 2030 kein Kohlekraftwerk mehr am Markt tätig ist.“
Alles halb so wild also. Weder wurde der Kohleausstieg verboten oder abgesagt, noch ist es derzeit geplant, dass nach 2030 noch eine reguläre Kohleverstomung stattfindet, die über eine Notfallreserve hinausgeht.
(Christian Dümke)
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