Das Landgericht Düsseldorf hat gestern am 07.12.2023 den Energieversorger gas.de Versorgungsgesellschaft mbH im Rahmen eines Versäumnisurteils (gerichtliches Aktenzeichen 37 O 18/23 [EnW] ) zur Rückzahlung von unberechtigt erhobenen Entgelten für Gaslieferungen verurteilt.
Geklagt hatte ein Rechtsdienstleister aus abgetretenem Recht für zwei betroffene Kunden in den Tarifen „grüngas classic“ und „grüngas easy24“. Streitig waren Preisanpassungen vom 21.11.2018 im Tarif grüngas classic und vom 01.03.2019 und 01.11.2021 im Tarif grüngas easy24. Der Rechtsdienstleister argumentierte, dass die von gas.de vorgelegten Preisanpassungsmitteilungen nach seiner Rechtsauffassung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, wie sie zuletzt vom BGH präzisiert worden waren.
Zum Verhandlungstermin erschien der beklagte Versorger (und auch dessen Anwälte) nicht. Das Landgericht Düsseldorf erlies daher ein Säumnisurteil. Im Rahmen eines solchen Säumnisurteils prüft das Gericht nur, ob der Vortrag der Klägerseite schlüssig ist und die Forderung rechtfertigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Christian Dümke)
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