Das Bundes­mi­nis­terium für Digitales und Verkehr hatte unter Wissing das Koali­ti­ons­ver­sprechen, den Kommunen in Straßen­ver­kehrs­gesetz (StVG) und StVO mehr Spiel­räume zu geben, zunächst auf die lange Bank geschoben. Dann sollte es diesen Sommer auf einmal ganz schnell gehen: Unter anderem bekamen die Verbände für Stellung­nahmen zum Referen­ten­entwurf des StVG, der Ermäch­ti­gungs­grundlage zum Erlass der Verordnung, eine Betei­li­gungs­frist von etwas mehr als 24 Stunden. Dies war z.B. vom Bundes­verband der kommu­nalen Spitzen­ver­bände, der u.a. den Städtetag vertritt, scharf kriti­siert worden.

Die politi­schen und gesell­schaft­lichen Belange, die im Vorfeld nicht ausrei­chend berück­sichtigt werden konnten, sind nicht in Verges­senheit geraten. Sie sind vielmehr bei der öffent­lichen Anhörung im Verkehrs­aus­schuss des Bundestags diese Woche wieder auf den Tisch gekommen.

Der ADAC sieht vor allem das Straßen­ver­kehrs­rechts als beson­deres Ordnungs­recht durch die neuen Ziele des Umwelt- und Gesund­heits­schutzes bedroht. Die meisten anderen Sachver­stän­digen lobten eher, dass das Straßen­ver­kehrs­recht nunmehr an die aktuellen Heraus­for­de­rungen angepasst würde. Es würde  anerkannt, dass der öffent­liche Straßenraum mehr Funktionen erfüllt, als die Leich­tigkeit des Kraft­fahr­zeug­ver­kehrs zu gewähr­leisten. Prof. Stefan Klinski von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht betonte, dass das Straßen­ver­kehrs­recht seit jeher nicht nur die Gefahren im Verkehr im Blick gehabt hat. Es sei immer auch um die Gefahren gegangen, die für Dritte vom Verkehr ausgehen. Erst in den letzten Jahrzehnten sei es zu einer starken Verengung auf die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs mit der Erfor­der­lichkeit einer quali­fi­zierten Gefah­renlage gekommen.

Der Vertreter der Kommunen kriti­sierte, dass die verspro­chenen Spiel­räume nicht ausrei­chend seien. Vielmehr sei im Geset­zes­entwurf wieder nur eine Ausnahme vorge­sehen, einzelne Verord­nungs­be­stim­mungen zu erlassen mit der Möglichkeit auch aus Gründen des Umwelt- und Gesund­heits­schutzes und der städte­bau­lichen Entwicklung Verkehrs­ein­schrän­kungen vorzu­nehmen. Der ADFC hob dagegen hervor, dass aus dem Entwurf des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes nicht hervorgehe, dass die neuen Ziele und auch die alter­native Verkehrs­arten nun gleich­rangig mit der Leich­tigkeit des Kfz-Verkehrs zu bewerten seien.

Mit den Stimmen der Regie­rungs­frak­tionen hat der Verkehrs­aus­schuss zwei Tage später trotz der Einwände die Beschluss­emp­fehlung gegeben, dem Geset­zes­entwurf unver­ändert zuzustimmen. Aller­dings wurde dies mit einer Entschlie­ßungs­vorlage verbunden. Darin wird die Bundes­re­gierung aufge­fordert, das Straßen­ver­kehrs­recht im ersten Halbjahr 2024 noch einmal zu evalu­ieren. Ein paar der in der öffent­lichen Anhörung genannten Einwände und Aspekte könnten hier wieder einfließen, etwa Vision Zero und Barrie­re­freiheit. Daneben werden u.a. recht­si­chere Kriterien für Anwoh­ner­parken, Digita­li­sierung der Parkraum­über­wa­chung und die Weiter­ent­wicklung der Erpro­bungs- zu einer Innova­ti­ons­klausel gefordert. Es ist also zu erwarten, dass die Entwicklung im Verkehrs­recht auch im nächsten Jahr spannend bleibt. (Olaf Dilling)