Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hatte unter Wissing das Koalitionsversprechen, den Kommunen in Straßenverkehrsgesetz (StVG) und StVO mehr Spielräume zu geben, zunächst auf die lange Bank geschoben. Dann sollte es diesen Sommer auf einmal ganz schnell gehen: Unter anderem bekamen die Verbände für Stellungnahmen zum Referentenentwurf des StVG, der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Verordnung, eine Beteiligungsfrist von etwas mehr als 24 Stunden. Dies war z.B. vom Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände, der u.a. den Städtetag vertritt, scharf kritisiert worden.
Die politischen und gesellschaftlichen Belange, die im Vorfeld nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten, sind nicht in Vergessenheit geraten. Sie sind vielmehr bei der öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags diese Woche wieder auf den Tisch gekommen.
Der ADAC sieht vor allem das Straßenverkehrsrechts als besonderes Ordnungsrecht durch die neuen Ziele des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bedroht. Die meisten anderen Sachverständigen lobten eher, dass das Straßenverkehrsrecht nunmehr an die aktuellen Herausforderungen angepasst würde. Es würde anerkannt, dass der öffentliche Straßenraum mehr Funktionen erfüllt, als die Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs zu gewährleisten. Prof. Stefan Klinski von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht betonte, dass das Straßenverkehrsrecht seit jeher nicht nur die Gefahren im Verkehr im Blick gehabt hat. Es sei immer auch um die Gefahren gegangen, die für Dritte vom Verkehr ausgehen. Erst in den letzten Jahrzehnten sei es zu einer starken Verengung auf die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs mit der Erforderlichkeit einer qualifizierten Gefahrenlage gekommen.
Der Vertreter der Kommunen kritisierte, dass die versprochenen Spielräume nicht ausreichend seien. Vielmehr sei im Gesetzesentwurf wieder nur eine Ausnahme vorgesehen, einzelne Verordnungsbestimmungen zu erlassen mit der Möglichkeit auch aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung Verkehrseinschränkungen vorzunehmen. Der ADFC hob dagegen hervor, dass aus dem Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes nicht hervorgehe, dass die neuen Ziele und auch die alternative Verkehrsarten nun gleichrangig mit der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs zu bewerten seien.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat der Verkehrsausschuss zwei Tage später trotz der Einwände die Beschlussempfehlung gegeben, dem Gesetzesentwurf unverändert zuzustimmen. Allerdings wurde dies mit einer Entschließungsvorlage verbunden. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Straßenverkehrsrecht im ersten Halbjahr 2024 noch einmal zu evaluieren. Ein paar der in der öffentlichen Anhörung genannten Einwände und Aspekte könnten hier wieder einfließen, etwa Vision Zero und Barrierefreiheit. Daneben werden u.a. rechtsichere Kriterien für Anwohnerparken, Digitalisierung der Parkraumüberwachung und die Weiterentwicklung der Erprobungs- zu einer Innovationsklausel gefordert. Es ist also zu erwarten, dass die Entwicklung im Verkehrsrecht auch im nächsten Jahr spannend bleibt. (Olaf Dilling)
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