Für berufstätige Eltern mit jungen Kindern waren die letzten Monate seit Ausbruch der Pandemie kein Zuckerschlecken. Die Situation ist bekannt: Während Baumärkte und zuletzt auch wieder Friseure und Gastronomiebetriebe geöffnet waren, blieben die Kitas und Schulen lange Zeit zu und werden auch jetzt erst wieder schrittweise geöffnet. Für berufstätige Eltern mit oder gar ohne Möglichkeit zum Homeoffice ist dies ein schwieriger Spagat. Für die Kinder selbst ist ein Vierteljahr ins Land gegangen, in dem ihre Förderungs- und Bildungsmöglichkeiten und ihr Kontakt zu Gleichaltrigen sehr eingeschränkt waren. Für Menschen diesen Alters eine sehr lange Zeit.
Während für Teile der Wirtschaft z.B. die Lufthansa relativ großzügig Staatshilfen verteilt wurden, gingen die Familien bislang leer aus. Statt klar und abgestimmt zu regeln, dass zumindest die Kita-Elternbeiträge während der Zeit der Schließung übernommen werden, gab es hier bei öffentlichen Trägern von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Und gerade private Kitas gingen oft davon aus, dass die Beiträge weiterhin in voller Höhe zu zahlen seien. Zumindest aus Solidarität und um den Fortbestand der Kitas zu sichern.
Die rechtliche Grundlage dafür ist mehr als wackelig. Grundsätzlich entfällt nach dem Recht der Leistungsstörungen gemäß § 326 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nämlich der Anspruch auf die Gegenleistung in einem Dienstvertrag, wenn die Leistungserbringung unmöglich wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Appell an die Solidarität wird jedenfalls dann fragwürdig, wenn die Eltern selbst in finanziellen Schwierigkeiten stecken, da sie mangels Betreuung nicht mehr in der Lage sind, Geld zu verdienen. Zumindest in dem Fall sollte falscher Stolz niemanden abhalten, sich zunächst mal vertrauensvoll an die Kita-Leitung zu wenden und eine faire Regelung zu finden.
Angesichts der Situation der Eltern mit kleinen Kindern und Kitas ist es nur folgerichtig, dass die Große Koalition in ihrem Konjunkturpaket nun Familien und die Kindertageseinrichtungen besonders berücksichtigt hat. Mit der zusätzlichen Förderung von Kitas in Höhe von einer Milliarde Euro knüpft die Regierung in der Stoßrichtung an das schon letztes Jahr beschlossene Gute-Kita-Gesetz an, nach dem der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro bis 2022 bei der Qualitätsverbesserung und der Reduzierung von Gebühren unterstützen soll. Es hängt letztlich von der konkreten Umsetzung des Gesetzgebers ab, wie sich dies nun für die einzelnen Kitas auswirkt (Olaf Dilling).
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