Abschied von der einzigen “konfliktfreien” Ampelschaltung in Berlin

Ganz in der Nähe des Checkpoint Charlie gibt es in Berlin aktuell noch eine Ampel der besonderen Art zu bewundern: Eine Lichtzeichenanlage (LZA) mit “Rundum-Grün”-Schaltung bzw. einer Diagonalquerung für den Fußverkehr. In anderen Ländern, den Niederlanden oder Japan gibt es das viel öfter und prominenter. Bei diesen Ampeln kommt in einer Phase der Kfz-Verkehr komplett zum Erliegen, indem alle Lichtzeichen für Kfz Rot und für Fußgänger Grün zeigen. Dadurch kommt es zu einer effektiven Trennung von abbiegenden Kfz-Verkehr und Fußverkehr. Das hat einen entscheidenden Vorteil für die Verkehrssicherheit, denn weiterhin zählen Abbiegeunfälle, nicht zuletzt zwischen Lkw und Kindern, zu den häufigeren Ursachen für schwere Unfälle.

Straßenkreuzung in Tokyo mit vielen Fußgängern, die quer über die Kreuzung laufen

In Japan ganz normal: Diagonalqueren auf der Shibuya-Kreuzung in Tokyo.

Dass in Deutschland diese Ampeln dennoch nur selten zum Einsatz kommen, liegt wohl schlicht an dem Zeitverlust, den es für den Kraftverkehr bedeutet, auf Fußgänger zu warten. Die Trennung der Verkehre hat ihren Preis. Andererseits kann und sollte man sich darüber streiten, ob der Preis der jedes Jahr durch Verkehrstote gezahlt wird, nicht höher ist, als ein paar Sekunden Wartezeit an Verkehrsampeln.

Nach den aktuellen Richtlinien der Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen kommt eine konfliktfreie Ampelschaltung vor allem an Kreuzungen in Frage, in denen ein hohes Aufkommen von Fußverkehr und vergleichweise wenig Kraftfahrzeugverkehr zusammentreffen. Da diese Kombination eher selten ist, gibt es entsprechend wenig Ampelschaltungen dieser Art in Deutschland.

Die Ampel am Checkpoint-Charlie war die einzige ihrer Art in Berlin. Sie wurde vor über 20 Jahren auf Initiative des FUSS e.V. im Rahmen eines Verkehrsversuchs aufgestellt. Die neue schwarz-rote Regierung hat nun beschlossen, dass sie sich nicht bewährt habe. Sie sei von den Fußgängern nicht angenommen worden, was an häufigen Rotlichtverstößen festgemacht wird, die dort beobachtet worden seien. Allerdings beruht dies nicht auf aktuellen systematischen Verkehrsbeobachtungen, sondern auf einer mittlerweile zwei Jahrzehnte alten Erhebung und ansonsten eher anekdotischen Beobachtungen der Polizei.

An sich hatte die große Koalition in Berlin eine Abkehr von einer konfliktträchtigen Verkehrspolitik in Berlin verkündet und “mehr Miteinander im Verkehr” versprochen. Wenn das bedeutet, dass Verkehre in Zukunft nicht mehr getrennt und schwächere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden, dann hat das mit echtem Miteinander wenig zu tun. (Olaf Dilling)

2023-07-26T13:44:55+02:0026. Juli 2023|Kommentar, Verkehr|

Vision Zero: Durfte hier der Kutscher nicht?

Vision Zero ist ein Schlagwort, das Ende der 1990er Jahre in Schweden geprägt wurde. Inzwischen hat sich die Idee weltweit verbreitet. Der Hintergrund: Irren ist menschlich, ob auf der Straße oder im Arbeitsleben. Da nun alle Menschen fehleranfällig sind, stellt sich die Frage nach robusten technischen oder infrastrukturellen Systemen. Sie sollen menschliche Fehler auffangen können. So sicher, dass zumindest kein Mensch im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz sterben muss. 

In gewisser Weise ließe es sich sogar noch radikaler formulieren: So wurden mit dem Bau von Straßenkreuzungen mit Fahrradwegen und querenden Abbiegemöglichkeiten für Lkw – unbewusst – regelrechte “Todesfallen” gebaut. Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 30 Fahrradfahrer nach Unfällen mit rechts abbiegenden Lkw. Dass an diesen Unfällen keiner der unmittelbar Beteiligten in einem direkten Sinn “Schuld” hat, bringt die Medien oft dazu von “tragischen” Unfällen zu sprechen. Und tatsächlich ist ein Blick in die inzwischen im Netz kursierenden Videos erhellend, in denen das Unfallgeschehen analysiert wird: Die Lkw-Fahrer haben die Radfahrer im “toten Winkel”, die Radfahrer hingegen sehen nur, dass sie grün haben und rechnen nicht damit, vom hinter Ihnen fahrenden Lkw übersehen und von seinem ausschwenkenden Anhänger seitlich erfasst zu werden. Es gibt insofern auch Kreuzungen, die schon berüchtigt sind, für die lebensgefährlichen Unfälle, die sich dort immer wieder ereignen.

Insofern hilft es tatsächlich auch wenig, die individuellen Unfallbeteiligten verantwortlich zu machen. Es ist ein wenig wie in dem makaber-humoristischen Gedicht von Christian Morgenstern, in dem der überfahrene Palmström sich mit dem Tode ringend müßigerweise fragt: “Durfte hier der Kutscher nicht?”… Natürlich kann es helfen, die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer durch Sicherheitsregeln zu schärfen. So hat das Verkehrsministerium mit der StVO-Reform bereits einen (wenn auch aus handwerklich-formalen Gründen: untauglichen) Versuch unternommen, das Problem abzumildern. Nämlich durch das Gebot für Lkw, innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abzubiegen, wenn Fuß- und Fahrradverkehr zu erwarten ist. Allerdings sind auch seit April in Deutschland wieder Fahrradfahrer bei Abbiegeunfällen gestorben.

Tatsächlich geht die Diskussion daher inzwischen dahin, dass das “tragische” Problem vor allem technisch zu lösen sei. Denn dass effektiv mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, setzt unrealistisch hohe Erwartungen in das korrekte Verhalten von Verkehrsteilnehmern. Die Alternative ist die Umgestaltung technischer Systeme, die Anpassung der Produktgestaltung von Lkw durch sogenannte Abbiegeassistenten und die verkehrssichere Planung von Kreuzungsbereichen. Dass es bekannte Todesfallen gibt, an denen die zuständigen Straßen- und Straßenverkehrsbehörden keine Schritte in Richtung Vision Zero unternehmen, ist tatsächlich einigermaßen skandalös. Es erinnert an die hilflose Überlegung von Palmström, ob “die Staatskunst” anzuklagen sei (und zweifelsohne dürfte hier ein Potential für Staatshaftungsklagen liegen).

Solange die “Staatskunst” die Aufgabe, Straßenkreuzungen sicher zu gestalten, aber nicht erfolgreich angenommen hat, empfehlen wir unseren Kindern (und auch allen anderen, die das hören wollen) allerdings ganz dringend Folgendes: Nicht immer auf ihrem Recht zu beharren, sondern im Zweifel den Kürzeren zu ziehen, auch wenn dies auf Dauer unbefriedigend ist. Sie sollen ja nicht wie Palmström enden, der zwar noch messerscharf schloss, “dass nicht sein kann, was nicht sein darf”, aber doch nur hypothetisch weiterleben konnte.

Falls Sie sich übrigens vertieft für verkehrsrechtliche Fragen interessieren: Wir bieten Ende Oktober ein Webinar zum Thema Verkehrsversuche an, zu dem Sie sich hier anmelden können (Olaf Dilling).

2020-09-16T23:00:00+02:0016. September 2020|Allgemein, Verkehr|