Dünge­ver­ordnung: Umwelt­recht im Zeichen der Coronakrise

Heute sollte eigentlich der Umwelt­aus­schuss des Bundesrats über die Dünge­ver­ordnung beraten. Wie wir bereits berich­teten, hatte die Bundes­re­gierung der Kommission Ende letzten Jahres einen Entwurf vorgelegt. Und dieser Entwurf hat tatsächlich in Brüssel Gnade gefunden. Nachdem der Europäische Gerichtshof zuvor auf Betreiben der Kommission immer wieder Mängel in der deutschen Umsetzung der Wasser­rah­men­richt­linie gefunden hatte.

Diese Mängel betrafen insbe­sondere die Landwirt­schaft als den Haupt­ver­ur­sacher der Nährstoff­ein­träge in die Gewässer. Daher stand die Novelle der Dünge­ver­ordnung im Zentrum der Umsetzung. In ihr waren unter anderem strengere Regeln für das Düngen  in Hanglagen und für Gewäs­ser­rand­streifen vorge­sehen. Außerdem eine Deckelung der Gesamt­menge an Nitrat pro Hektar. Die Landwirte befürchten Ertrags­ein­bußen und zusätz­liche Bürokratie. Nicht zuletzt wegen der Reform der Dünge­ver­ordnung hatten in den letzten Monaten immer wieder Landwirte mit Traktoren in deutschen Innen­städten demonstriert.

Auf der anderen Seite drohen tägliche Straf­zah­lungen in sechs­stel­liger Höhe an die EU, die auf Deutschland zukommen könnten. Außerdem Grenz­wert­über­schrei­tungen beim Nitrat in weiten Teilen Deutsch­lands, die auch zu einer Erhöhung der Trink­was­ser­kosten führen. Nicht zuletzt trägt die Düngung über das Freisetzen von Lachgas indirekt auch im erheb­lichen Maß zum Klima­wandel bei.

Angesichts dieser starken politi­schen Inter­essen auf beiden Seiten ist es kein Wunder, dass die Reform politisch heftig umstritten ist, und die Länder zahlreiche Änderungs­vor­schläge einbringen wollen. Auch wenn sowohl Landwirte als auch Klima­schützer zur Zeit allein schon angesichts der aktuellen Einschrän­kungen des Versamm­lungs­rechts nicht mehr den öffent­lichen Raum und die aktuelle Diskussion beherrschen.

Am Montag sollte schon der Landwirt­schafts­aus­schuss des Bundesrats über den Entwurf beraten haben. Angesichts der akuten Anste­ckungs­gefahr hat der Bundesrat jedoch alle Sitzungen ausge­setzt. Sowohl der Landwirt­schafts­aus­schuss als auch der Umwelt­aus­schuss entscheiden über die Vorlage daher im Umfrageverfahren.

Dies ist nach § 43 der Geschäfts­ordnung des Bundes­rates (GO-BR) eigentlich nur dann vorge­sehen, wenn der Vorsit­zende die mündliche Beratung einer Vorlage für entbehrlich hält. Auf Antrag eines Landes könnte eine Sitzung zwar im Prinzip erzwungen werden. Aller­dings ist das angesichts der aktuellen Pandemie nicht zu erwarten. Auch wenn es sicherlich mehr als genug politi­schen Spreng­stoff für mündliche Beratungen gäbe.

Der stell­ver­tre­tende FDP-Frakti­ons­vor­sit­zende des Bundes­tages Dürr hat mittler­weile vorge­schlagen, wegen der Corona­krise die Dünge­ver­ordnung zugunsten der Landwirt­schaft auszu­setzen. So richtig überzeugend ist das insofern nicht, als wegen der dann zu erwar­tenden Straf­zah­lungen die ohnehin angeschla­genen Wirtschaft vermutlich stärker leiden würde. Und auch auf Dauer dürfte sich ein nachhal­tiger Umgang mit Boden, Grund­wasser und Klima für die Bürger auszahlen (Olaf Dilling).