Der Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes
Schon heute hat sich die Durchschnittstemperatur der Erde um etwa 1,2° C erhöht. Es gibt mehr Unwetter, wie etwa Starkregen, in denen in kurzer Zeit extreme Wassermengen fallen, daneben aber mehr lange Phasen der Trockenheit, und die Tage, an denen es wärmer wird als 30° C haben sich erheblich vermehrt. Doch bis heute ist die Bundesrepublik auf diese Veränderungen, die nicht mehr durch künftige Klimaschutzbemühungen abgewendet werden können, nicht gut vorbereitet. Das will die Bundesregierung nun durch den Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes ändern, den das Bundeskabinett am 13.07.2023, zwei Jahre nach dem Hochwasser im Ahrtal, beschlossen hat.
Das Klimaanpassungsgesetz enthält selbst keine verbindlichen Regeln, wie Deutschlands Anpassungsstrategie aussehen soll, sondern gibt Bund, Ländern und über diese der kommunalen Ebene vor, jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine Klimaanpassungsstrategie zu entwickeln. Der Bund soll dabei bis September 2025, dem Ende der Legislaturperiode, in der Pflicht sein, danach ist das Konzept alle vier Jahre fortzuentwickeln. Es ist augesprochen breit angelegt und berührt Bereiche wie Wasser ebenso wie Gebäude, Wälder, die Landwirtschaft, die Auswirkungen auf die Gesundheit und die Entwicklung der Städte. Es soll messbare Ziele und Maßnahmen enthalten, aber – das gilt für das gesamte Gesetz – nicht durch Bürger oder Unternehmen einklagbar sein. Es bleibt abzuwarten, ob das dem Planungselan der Verwaltung nicht abträglich ist.
Die Länder können eigene Klimaanpassungsgesetze erlassen, sie sind aber alle verpflichtet, bis Ende Januar 2026 eine eigene Klimaanpassungsstrategie zu entwickeln. Es obliegt ihnen, dass für die Städte und Gemeinden und die Landkeise jeweils Klimaanpassungskonzepte entwickelt und auch umgesetzt werden. Sie berichten darüber an den Bund.
Ein wichtiger Punkt: Das Klimaanpassungsgesetz soll ein Berücksichtigungsgebot für die Klimaanpassung enthalten, das bei Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden soll, und zwar sollen sowohl bereits eingetretene, als auch künftige Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt werden. Besonders genannt wird dabei die Entsiegelung von Böden.
Wie geht es nun weiter? Nach der Sommerpause werden sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigen. Noch steht also nichts fest (Miriam Vollmer).