Thema Heizen im Hochsommer

Wer denkt bei diesem Wetter schon gern über Heizen nach. Gleichwohl, das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) drängt. Am 26. Juni 2019 gab es deswegen zum aktuellen Entwurf (wir berich­teten) eine Anhörung im Wirtschaftsministerium.

Die Positionen sind bekannt. Kritiker des Entwurfs rügen nach wie vor, dass die Effizi­enz­vor­stel­lungen der Bundes­re­gierung nicht über den heutigen Status Quo hinaus­gehen. Entspre­chend fordert etwa der Bundes­verband Erneu­erbare Energie e.V. (BEE) eine Verschärfung des Anspruchs­ni­veaus und einer Ausweitung der Nutzungs­pflicht für erneu­erbare Energien auf Bestands­ge­bäude. Und dass die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) den KfW–Effizienzhaus Standard 75 zu unambi­tio­niert findet, bedarf fast keiner weiteren Worte. Auf der anderen Seite versteht es sich ebenfalls von selbst, dass die Immobi­li­en­wirt­schaft Verschär­fungen kritisch sieht. Deren Einwände sind auch nicht ganz von der Hand zu weisen: Gerade angesichts der sich verschär­fenden Wohnungsnot in den Städten bedeuten höhere Anspruchs­ni­veaus natur­gemäß auch höhere Nebenkosten.

Wie geht es nun weiter? Noch einmal kann die Bundes­re­gierung das GEG eigentlich nicht abmode­rieren. Hinter dem Entwurf steht nämlich die EU–Richtlinie 2010/31/EU, die innerhalb einer schon abgelau­fenen Frist umzusetzen war. Bleibt Deutschland weiter säumig, könnte ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren mit hohen Straf­zah­lungen einge­leitet werden.

Doch wird die Verab­schiedung des heutigen Entwurfsein ein solches Verfahren verhindern? Tatsächlich stellt sich die Frage, ob der Status Quo den Vorgaben der Richt­linie wirklich entspricht. Doch ob dem so ist, wird sich erst dann erweisen, wenn das Gesetz endlich verab­schiedet wird.

2019-06-26T20:34:56+02:0026. Juni 2019|Energiepolitik, Wärme|

Surprise, surprise: Das GEG in der Verbändeanhörung

Aller guten Dinge sind drei. Aber ob der Entwurf für ein Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beim nunmehr dritten Versuch wirklich gut wird, steht in den Sternen. Ein erster Entwurf, relativ ambitio­niert, war, wir erinnern uns, im März 2017 gescheitert. Ende 2018 lag ein neuer Entwurf auf dem Tisch, der es jedoch nicht von der Ressort­ab­stimmung in die Verbände Anhörung geschafft hat. Seit heute liegt den Verbänden ein Folge­entwurf vor.

Überra­schung: Das bedeutet nicht (wie sonst), dass die in diesem Fall ausge­sprochen mühsame Ressort­ab­stimmung erfolg­reich abgeschlossen wäre. Zwischen den betei­ligten Häusern, insbe­sondere dem feder­füh­renden Wirtschafts­mi­nis­terium (BMWi) und dem Umwelt­mi­nis­terium (BMU) ist immer noch ein bunter Strauß Themen offen. Aber offenbar wollte das BMWi dem BMU, das mit dem Klima­schutz­gesetz vorge­prescht war, auch einmal zeigen, wie es sich anfühlt, wenn andere sich nicht an unaus­ge­spro­chene Spiel­regeln halten. Das bedeutet: Ob der Entwurf so in Kraft tritt, steht ebenso in den Sternen wie letzte Woche. Denn nach wie vor stört die Umwelt­seite, dass der vom GEG-Entwurf vorge­sehene „Niedrigst­ener­gie­standard“ nicht über das aktuell geltende Niveau der EnEV hinausgeht. Selbst bei öffent­lichen Gebäuden bliebe damit alles beim Alten. 

Auch in sonstiger Hinsicht sind die wenigen Änderungen am Entwurf nichts, was das BMU zum Einlenken bewegen könnte. Der Entwurf steht in vielfacher Hinsicht für ein „Weiter so“, das gerade nach der Europawahl vom letzten Sonntag in den SPD regierten Häusern noch weniger populär sein dürfte als letzte Woche.

Damit ist weiter offen, wie die Bundes­re­publik die überfällige Umsetzung der Richt­linie 2010/31/EU ausge­stalten will. Problem: Mit dieser Umsetzung ist Deutschland sowieso reichlich spät dran. Und ob das, was das BMWi aktuell plant, sich inhaltlich als ausrei­chende Umsetzung sehen lassen kann, steht ohnehin in den Sternen. 

2019-05-29T15:34:49+02:0029. Mai 2019|Energiepolitik, Wärme|

Der lange Weg zum GEG

Nun ist es wieder nicht im Kabinett: Offenbar können sich die Minis­terien für Bau, Wirtschaft und Umwelt nicht über das Ambiti­ons­niveau des neuen Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes (GEG) einigen. Das Umwelt­mi­nis­terium ist nicht damit einver­standen, dass der derzeit vorlie­gende Referen­ten­entwurf den schon aktuell geltenden Standard der EnEV von 56 kWh/qm, also dem KfW-Standard 70, zum Niedrigst­ener­gie­e­standard erklären und nach Brüssel melden will. Die anderen betei­ligten Häuser dagegen möchten Bauherren auch in Ansehung der Wohnraum­knapppheit und der steigenden Wohnkosten Zumutungen ersparen. Entspre­chend zeigt sich die Bauwirt­schaft mit dem Entwurf zufrieden. Umwelt- und Klima­schützer dagegen sind überzeugt, dass angesichts des hohen Anteils der Gebäu­de­emis­sionen von rund 35% die natio­nalen Klima­ziele nur einzu­halten sind, wenn der KfW-Standard 40 maßgeblich würde, der nur noch 40 kWh/qm erlaubt.

Doch können die Deutschen dies überhaupt allein politisch entscheiden? Oder setzt die Richt­linie 2010/31/EU nicht nur eine – jetzt schon verstri­chene – Frist für die Meldung nach Brüssel, sondern auch strengere quali­tative Maßstäbe, als vom Referen­ten­entwurf vorge­sehen? Hier sind zumindest Zweifel an dem Optimismus des feder­füh­renden Minis­te­riums erlaubt, das kein Verein­bar­keits­problem mit der Richt­linie sieht. Denn Art. 2 Nr. 2 der Richt­linie 2010/31/EU definiert das Niedrigst­ener­gie­ge­bäude folgendermaßen:

ein Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamt­ener­gie­ef­fi­zienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energie­bedarf sollte zu einem ganz wesent­lichen Teil durch Energie aus erneu­er­baren Quellen — einschließlich Energie aus erneuer­baren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden;“

Fast null“ klingt nun deutlich ambitio­nierter als der KfW-Standrad 70. Und unter „ganz wesent­lichen“ Teilen versteht der allge­meine Sprach­ge­brauch mögli­cher­weise mehr als den aktuellen Standard. Es darf also keineswegs als ausge­schlossen gelten, dass die Europäische Kommission auch dann, wenn die Bundes­re­gierung den aktuellen Entwurf schnell und damit mit nur wenigen Wochen Verzö­gerung verab­schiedet und durchs Parlament bringt, über ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren nachdenkt.

 

2019-01-30T11:33:12+01:0030. Januar 2019|Energiepolitik, Umwelt, Wärme|