Die Gasspei­cher­umlage nach § 35e EnWG

Zum 1. Oktober 2022 wird nicht nur erstmals die Gasumlage erhoben. Neben dieser Umlage, die die Mehrkosten für Ersatz­be­schaf­fungen der Gasim­por­teure abdecken soll, wird ein weiterer Posten auf die Gasab­nehmer verteilt: Die Speicher­umlage nach § 35e EnWG.

Dass die Speicher­umlage weniger kontrovers disku­tiert wird als die Gasumlage beruht darauf, dass sie voraus­sichtlich längst nicht so hoch ausfallen wird. Es geht nämlich nicht um Ersatz­be­schaffung, sondern „nur“ um dieje­nigen Gasmengen, die verpf­li­chend einge­spei­chert werden müssen.

Auch diese Regelungen sind ein Kind des laufenden Jahres. Denn wegen der ungewöhnlich geringen Gasvorräte und der Unsicherheit, ob und wie viel Gas aus Russland nach Deutschland fließt, hatte der Gesetz­geber im Frühjahr die §§ 35a EnWG ff. geschaffen und erstmals verbind­liche Vorgaben für die Speicher­füllung gemacht. Die THE als Markt­ge­biets­ver­ant­wort­liche ist dafür verant­wortlich, dass die Speicher­vor­gaben einge­halten werden. Abwei­chend von den gesetzlich genannten Werten soll per Minis­ter­ver­ordnung sogar noch mehr gespei­chert werden: Zum 1. Oktober 85%, zum 1. November 95% und zum 1. Februar, also gen Ende der Heizpe­riode, immer noch 40%. Am 1. September sollen 75% bereits gefüllt sein, und es sieht aus, als wäre das durchaus realistisch.

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Die THE handelt nicht als Markt­akteur, die wesent­lichen Entschei­dungen liegen in staat­licher Hand. So kann das Wirtschafts­mi­nis­terium die Freigabe der einge­spei­cherten Mengen anordnen, § 35d EnWG. Das Minis­terium muss auch dem Ausschrei­bungs­ver­fahren zustimmen, es genehmigt auch die Umlagehöhe.

Die Umlage wird – wie die Gasumlage auch – nicht direkt den Letzt­ver­brau­chern in Rechnung gestellt, sondern über die Bilanz­kreis­ver­ant­wort­lichen vertraglich an die Kunden gewälzt. Die Kunden finden also demnächst zwei neue Umlagen auf ihrer Rechnung, die beide nichts mit den Kosten des Versorgers zu tun haben, sondern an einen Dritten fließen. Immerhin: Zum 1. April 2025 sollen die Regeln auslaufen, eine Dauer­umlage ist nicht geplant (Miriam Vollmer).