Verkehrsinfrastruktur: Mal wieder Bäume im Gleis
Wenn die Zeit der Winterstürme tobt, klappt es häufig wieder nicht so richtig mit dem Bahnfahren. Es gibt Verspätungen und Zugausfälle. Unfreiwillige Aufenthalte auf offener Strecke. Mit etwas Pech erreicht die Bahn ihr Ziel gar nicht mehr. Die Nacht in einem tristen Hotel im Umsteigebahnhof kann die Folge sein. So letzten Donnerstag in Hamburg geschehen. Nichts ging mehr.
Grund für die Probleme sind häufig Oberleitungsstörungen oder blockierte Gleise. Aber das sind eigentlich keine direkten Sturmfolgen. Denn in den seltensten Fällen richtet der Sturm an der Infrastruktur direkt Schäden an.
Vielmehr sind es letztlich Baumschäden, die ihrerseits zu Schäden an den Oberleitungen führen oder die Gleise blockieren. Mit anderen Worten es ist zwar irgendwie Natur, aber keineswegs selbstverständlich, dass diese Probleme bei der Bahn auftreten – anders als bei anderen Verkehrsträgern.
Dass nach einem Orkan eine Autobahn von Windschlag betroffen ist, kommt zwar auch schon einmal vor, ist jedoch eher ungewöhnlich. Das liegt auch daran, dass es bezüglich der Fernstraßen klarere rechtliche Regelungen gibt, wie die angrenzenden Bereiche zu bewirtschaften und zu pflegen sind. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) können beidseitig der Autobahn jeweils gemessen vom Fahrbahnrand 40 m breite Streifen zu Schutzwaldungen erklärt werden. Diese Schutzwaldungen sind nach dem Absatz 2 derselben Norm vom Eigentümer oder Nutznießer zu erhalten und ordnungsgemäß zu unterhalten. § 11 FStrG ermächtigt die Bundesfernstraßenverwaltung zu weitgehenden Schutzmaßnahmen. Nach Absatz 2 dieser Norm dürfen u.a. Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Soweit sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer ihre Beseitigung zu dulden.
Eine entsprechende Norm fehlt im Eisenbahnrecht. Zwar müssen nach § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auch Eisenbahninfrastrukturen und Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit genügen. Insofern ist die Bahn verpflichtet, die Strecke zu sichern und auch auf die Standsicherheit von Bäumen zu achten. Allerdings gibt es anders als bei Autobahnen nur sehr geringe Abstände zwischen Eisenbahntrassen und den nächsten Gehölzen. Lediglich ein Streifen von jeweils 6 m beidseitig von der Gleismitte wird von allem Aufwuchs freigehalten. Darüber hinaus muss durch Inspektion und Durchforstung für Sicherheit gesorgt werden. Wenn die Orkane, wie vorhergesagt, in den nächsten Jahren an Stärke und Häufigkeit zunehmen. Könnte das möglicherweise nicht reichen. Insofern wäre zu überlegen, ob überregionale Bahntrassen nicht ähnlich wie Bundesfernstraßen durch entsprechende Ermächtigungsnormen effektiver von Sturmschäden freigehalten werden können (Olaf Dilling).