Sonderabgabe für Einwegkunststoff

Der Bundesrat hat Ende März die vom Bundestag beschlossene Sonderabgabe für Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukten gebilligt. Diese Sonderabgabe ist Ausdruck der Produktverantwortung, bzw. wie es in wörtlicher Übersetzung aus dem Englischen nun heißt, der “erweiterten Herstellerverantwortung”.

Auf dem Sandstrand gestrandeter Plastikbecher

Das damit auf den Weg gebrachte Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) war letztes Jahr bereits vom Bundestag verabschiedet worden und muss nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Umgesetzt wird dadurch die EU-Richtlinie über Einwegkunstoffartikel (Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt).

Ziel der Richtlinie ist primär der Schutz Umwelt, insbesondere der Weltmeere vor Einwegplastikprodukten. Bewirkt werden soll dies einerseits durch die ökonomischen Anreize durch die Erhebung der Abgabe direkt beim Herstellern der Produkte, andererseits durch die Zweckbindung der Sonderabgabe zu ihrer Beseitigung. Finanziert werden soll ein Fonds, aus dem die Bemühungen der Kommunen zur Reinhaltung von Stränden oder Grünanlagen finanziert werden sollen.

Die Abgabepflicht soll ab 1. Januar 2024 gelten. Außerdem tritt mit dem Datum auch eine vorgelagerte Pflicht zur Registrierung der Hersteller beim Umweltbundesamt in Kraft. In Zukunft müssen dann jeweils ab 15. Mai die Produkte des Vorjahrs gemeldet werden. Für Kommunen ist wichtig zu wissen, dass anspruchsberechtigte öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sich zur Kostenerstattung von Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen auch einmalig registrieren müssen. (Olaf Dilling)

2023-04-17T12:32:38+02:0017. April 2023|Abfallrecht, Umwelt|

eFuels und Kfz: Was genau will die EU “verbieten”?

In Brüssel und bei den anderen EU-Mitgliedstaaten sorgt die deutsche Haltung zum sogenannten “Verbrenner-Aus” 2035 vielfach für Verwunderung. Aus Europäischer Sicht stellt es sich so dar, dass Berlin – so die Nachrichtenplattform ‘Politico’ – “in letzter Minute den Versuch unternimmt, einen bereits abgesegneten Plan, die Abschaffung von traditionellen Autos mit Verbrennungsmotoren bis 2035 zu stoppen”.

Tatsächlich waren die neuen CO2-Flottengrenzwerte, die bis 2030 eine 55% und bis 2035 eine 100% Reduktion von CO2 vorsehen, bereits im Paket Fit for 55, das letztes Jahr zwischen den 27 Mitgliedstaaten in langwierigen Verhandlungen abgestimmt worden war. Inzwischen wurden die darin enthaltenen Reduktionsziele auch in einem Verordnungsentwurf umgesetzt. Dieser war letztes Jahr von der EU-Kommission erarbeitet und vom Europäischen Parlament beschlossen worden. Insofern erschien die Zustimmung durch die Mitgliedstaaten nunmehr eher als eine Formsache.

Allerdings war dem Bundesminister für Digitales und Verkehr Wissing die Formulierung der Verordnung nicht “technologieoffen” genug. Denn in den Erwägungsgründen zur Verordnung steht:

“Zu den emissionsfreien Fahrzeugen zählen derzeit Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge.”

Traditionelle Verbrennungsmotoren werden nicht explizit aufgeführt. Das macht aus der Logik der Flottengrenzwerte auch durchaus Sinn. Denn während der Strommix für Elektroautos mit dem Fortschreiten der Energiewende kontinuierlich auf erneuerbare Energien umgestellt wird und Wasserstoff aus Elektrolyse hergestellt wird, sind herkömmliche Verbrennungsmotoren nicht auf erneuerbare Kraftstoffe festgelegt.

Selbst wenn es also irgendwann in ausreichender Menge eFuels geben sollte und diese synthetischen Kraftstoffe auch noch erschwinglich genug sind, um als Alternative für E-Mobilität zu taugen: Was bisher völlig offen ist, wie Kfz mit traditionellen Verbrennungsmotoren Flottengrenzwerte einhalten können. Denn diese Grenzwerte sind ja produktbezogen und dürfen nicht davon abhängen, ob jemand zufällig eFuels oder fossiles Super bleifrei getankt hat.

Das heißt, dass nun technische Lösungen gefunden werden müssen, wie Verbrennungsmotoren, etwa durch Einbau von Sensoren, künstlich in ihren Möglichkeiten beschnitten und auf den Einsatz von eFuels beschränkt werden können. Diese Verrenkung steht der Idee des “Phasing-Out” einer bestimmten, umweltschädlichen Technologie ziemlich entgegen. Schließlich produzieren Verbrennungsmotoren auch mit eFuels zwar kein CO2, aber weiterhin etwa genauso viel umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide wie Benziner. Da die Technologie aufgrund der mangelnden Effizienz der Energieausnutzung auch nicht wirklich massentauglich ist, bleibt es vermutlich bei einem letzten Aufbäumen einer Technologie mit großer Vergangenheit. (Olaf Dilling)

 

2023-03-24T17:59:42+01:0024. März 2023|Kommentar, Umwelt, Verkehr|

EU-Strafzahlungen: Muss das sein?

Wenn der Konflikt mit Polen sich weiter zuspitzt, stellt sich die Frage nach den Sanktionsmöglichkeiten der Kommission noch mal ganz grundsätzlich: Denn Polen hat bereits angekündigt, fälligen Strafzahlungen nicht Folge zu leisten. Die hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einerseits wegen des Braunkohletagebaus bei Turow angekündigt. Denn nach einer Klage Tschechiens hatte der EuGH festgestellt, dass erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht durchgeführt worden waren und die Gefahr besteht, dass in der Grenzregion der Grundwasserspiegel abgesenkt wird.

Europapalast mit Fahnen

Daraufhin hat der stellvertretende Justizminister, Marcin Romanowski, über Twitter verlauten lassen “Sie werden keinen Cent bekommen”. Nun ist es tatsächlich so, dass die EU-Kommission weder eine Polizei hat noch ein Heer, das in Polen einmarschieren kann. Und das ist letztlich wahrscheinlich auch gut so. Denn die ursprüngliche Idee der EU war, in Europa Frieden zu schaffen, ein Forum, wo sich die Nationalstaaten mit der Kraft der besseren Argumente zur Kooperation bringen.

Wenn aber – wie seitens der aktuellen polnischen Regierung – die Bereitschaft zur Kooperation gegen Null tendiert. Was für Möglichkeiten gibt es? Ein Weg hat nun die EU-Kommission aufgezeigt. Wenn ein Land nach mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt, würden die betroffenen Beträge eingezogen. Notfalls könne die Summe auch aus EU-Zahlungen an das Land kompensiert werden.

Das trägt jedenfalls für Länder die Polen, die Netto-Empfängerländer sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Geberländer wie Deutschland oder Frankreich nicht ebenfalls  auf die Idee kommen, ihre Strafzahlungen zu verweigern. Denn dann würde die Integrationskraft der Union tatsächlich auf die harte Probe gestellt (Olaf Dilling).

2021-11-01T23:59:00+01:001. November 2021|Allgemein|