Vom Green Deal zum Clean Industrial Deal

Mit dem Clean Industrial Deal soll die grüne Transformation zu einem Business Case werden:

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte es bereits in ihrem Bewerbungspapier für ihre Wiederwahl im Europäischen Parlament am 18.07.2024 angekündigt: Der Green Deal soll im Clean Industrial Deal fortgeführt und umgesetzt werden. Am 26.02.2025 legte EU-Kommission nun wichtige Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Industrie, zur Senkung der Energiepreise sowie zum Abbau unnötiger Bürokratie und Berichtspflichten vor (siehe auch hier).

Vorgelegt wurde nun eine Vielzahl von Vorschlägen und Ankündigungen in sechs Handlungsfeldern mit dem Ziel, die laufende Transformation und Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft und Industrie zum Erfolg zu führen: (1) bezahlbare Energie, (2) Leitmärkte, (3) Finanzierung, (4) Kreislaufwirtschaft und Zugang zu Rohstoffen, (5) globale Märkte und internationale Partnerschaften und (6) Kompetenzen.

Die Herausforderungen haben sich nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg und durch die Steigerung bei den Energiekosten verschärft. Ein umfassender Umbau der Industrie benötigt auch die entsprechenden Rahmenbedingungen. Und man braucht das nötige Geld dafür. Auch in Zeiten, in denen die größte Wirtschaftsmacht der Welt (sprich: USA) den Klimawandel negiert und sich von der Maxime „Drill, Baby, drill“ leiten lassen möchte, ist der Wind für das ambitionierte (aber alternativlose!) Klimaschutzziel der EU schärfer geworden. Bis 2050 will die EU der erste klimaneutrale Kontinent werden.Ein zentraler Aspekt dieser Roadmap zum Ziel ist der Green Deal und seine beiden Säulen: die Transformation (also der Weg zur Dekarbonisierung) und die Circular Economy. Dass es mit den Rahmenbedingungen für die Transformation und die Circular Economy besser aussehen könnte, hatte auch die Ampelkoalition erkannt und insbesondere auch das Immissionsschutzrecht zur Hand genommen, um Genehmigungsverfahren für den dringend benötigten Ausbau von erneuerbaren Energien aber auch von anderen Anlagen zu beschleunigen. Entscheidend ist auch, das Recycling zu stärken. Bei der Beschaffung wichtiger Rohstoffe muss die EU strategischer vorgehen, um Abhängigkeiten drastisch zu verringern und Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden. Es bedarf daher auch einer Stoffstrom- und Materialwende.

Die EU-Kommission will daher die Rahmenbedingungen für die Industrie, der eine Schlüsselrolle zum Erreichen der Klimaziele zukommt, weiter verbessen. Nicht zuletzt durch die Neufassung der IED gibt es jedoch auch kritische Stimmen, dass man bisher eher das Gegenteil erreicht. Anstelle von Beschleunigung geht es nur um mehr Bürokratie und anstelle einer Stärkung der Industrie bewirken materiellrechtliche Verschärfungen womöglich das Gegenteil.

Durch attraktive Rahmenbedingungen und kluge Unterstützung soll jedoch die europäische Industrie im Rahmen der Erforschung, Entwicklung und Herstellung sauberer und nachhaltiger Technologien unterstützt werden, damit diese ihren Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele leisten. Ein Aspekt ist hierbei der Aufbau neuer Leitmärkte für effiziente, klimafreundliche Technologien, wirksamen Carbon-Leakage-Schutz.

Ein Kernanliegen des Clean Industrial Deals ist es auch, für bezahlbare Energie zu sorgen. So will die EU-Kommission unter anderem die Preise senken und den Ausbau grüner Energie vorantreiben. Dazu zählen insbesondere die weitere Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die bessere EU-Planung und Ausbau grenzüberschreitender Infrastrukturen, die Absicherung grüner Direktlieferverträge (PPAs) und Stärkung von Energiegemeinschaften. Die Kommission hat heute zudem zwei Omnibus-Pakete vorgelegt: eines zum Thema Nachhaltigkeit und eines zur Vereinfachung von Investitionen. Diese sollen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von bürokratischen Belastungen und Berichtspflichten befreien und so einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten. (Dirk Buchsteiner)

2025-02-28T13:36:43+01:0028. Februar 2025|Erneuerbare Energien, Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|

re|Adventskalender Türchen 6: Gutes aus der Region, Umsetzung RED III und Windkraft

Im Rahmen des Adventskalenders führt uns der Weg heute in meine alte Heimatstadt – nach Hannover.

Die Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH hatte mich sehr freundlich eingeladen, um im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Akteursforum Windenergie“ rechtlichen Input zu liefern. Die Themen des Forums waren topaktuell: In der Region Hannover steuert das Sachliche Teilprogramm Windenergie 2025 auf das Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung hin. Gerade auf der Planebene nimmt man den Ausbau der Windenergie sehr ernst, doch nicht nur die Rechtsprechung (allen voran das OVG Lüneburg) und auch die Politik („ein Federstrich des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zur Makulatur“) machen es nicht einfach. Dies gilt besonders, wenn man den Ausbau und den Artenschutz und die öffentliche Meinung unter einen Hut bekommen will. Aus der Gemeinde Wedemark gab es ein interessantes Beispiel zur kommunalen Positivplanung und die Stadt Barsinghausen (von Insidern auch „Basche“ genannt) zeigt, dass es beim Thema Energiewende mit und durch die BürgerInnen ganz schön was drauf.

In diesem spannenden Rahmen durfte ich heute über die RED III berichten, zu Beschleunigungsgebieten sprechen und den Blick in die Glaskugel wagen, was denn so noch im Bereich der Umsetzung kommen mag. Zwar mit Kanzleisitz in Berlin, so bin ich aus familiären Gründen des Öfteren in der Region und kann sogar beim Schreiben dieser Zeilen die Signalfeuer im Vorranggebiet Arpke-Dollbergen (fast) in der Ferne leuchten sehen.

Der Ausbau der Windenergie ist alternativlos. Diese Erkenntnis darf nicht verwässert werden, selbst wenn zuletzt bei einer Sachverständigenanhörung zum RED-III-Umsetzungsgesetz wieder breite Lügen über die Windkraft kolportierte werden, dass einem die Haare zur Berge stehen. Klar, wenn man schon den Klimawandel negiert und meint, dass mehr CO2 besser für die Umwelt sei… Die Alternativlosigkeit gilt nicht zuletzt auch, wenn man erkennt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien Klimaschutz ist und dies dann ebenso Artenschutz darstellt. Lapidar könnte man sagen: irgendwo müssen die Windräder schließlich hin. Von einem Paradigmenwechsel von der Negativplanung zur Positivplanung war bereits durch den Erlass des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) die Rede. Die EU-Notfallverordnung brachte uns § 6 WindBG und erleichterte Genehmigungen dank Verfahrensstraffung (doch nur noch bis zum 30.06.2025!). Wie geht es nun nach der RED III weiter? Die Botschaft ist klar, wir müssen mehr tun und es muss schneller gehen. Es geht also sowohl um Quantität als auch um eine zeitliche Komponente. Vorgaben der EU-Notfallverordnung sollen nun verstetigt werden. Im Grunde geht es darum, dass in Beschleunigungsgebieten bei deren Ausweisung – also auf Planebene – eine Abarbeitung von Umweltbelangen erfolgt und Minderungsmaßnahmen festgesetzt werden, damit es im Genehmigungsverfahren dann schneller gehen kann. Im Genehmigungsverfahren soll man in den Genuss einer Vereinbarkeitsvermutung mit bestimmten europäischen Umweltvorgaben des Habitatschutz-, des Artenschutz- und des Wasserrechts kommen. Unklarheiten bei Ausweisungskriterien machen es schon auf Planebene nicht einfach. Dies gilt insbesondere für die Datengrundlage. Zur Achillesferne könnte sich dann auf der Projektebene das vorgesehene Screening (die Überprüfung) entwickeln. Begriffliche Ungetüme wie „höchstwahrscheinlich erhebliche unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen“ müssen dann durchaus noch näher konturiert werden. Das Ziel ist schließlich die Beschleunigung. Schlimmstenfalls könnten ansonsten Beschleunigungseffekte dann doch verpuffen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Schauen wir mal, wie es hier weitergehen wird. (Dirk Buchsteiner)

2024-12-11T21:29:49+01:0011. Dezember 2024|Erneuerbare Energien, Windkraft|