EU-ETS-Reform: Abfallverbrennung im Emissionshandelssystem
Die EU-Kommission hat heute einen Richtlinienvorschlag zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) vorgelegt (hier). Der Entwurf zielt darauf ab, die „wirtschaftliche Investitionen, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit“ fördern und soll zugleich zur Erreichung des Klimaziels für 2040 (wir erinnern uns: Senkung um 90 Prozent im Vergleich zu 1990) beitragen. Erstens soll die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionsrechte langsamer sinken als bislang vorgesehen. Außerdem soll es in bestimmten Bereichen mehr kostenlose Zertifikate geben. Die Kommission begründet dies mit der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen – ein Zugeständnis an die Industrie, die seit Monaten vor Standortverlagerungen und steigenden Energiekosten warnt. Zweitens soll der Anwendungsbereich des EU-ETS ausgeweitet werden: Die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle, insbesondere von Siedlungsabfällen, soll künftig im ETS zertifikatspflichtig werden.

Für Betreiber von Anlagen zur Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen sieht der Vorschlag in Art. 12a eine schrittweise Einbeziehung (“Phase-in”) vor – kein harter Einschnitt, sondern eine viereinhalbjährige Übergangsphase mit steigender Abgabepflicht:
| Jahr | Abgabepflicht auf verifizierte Emissionen |
| 2031 | 25 % |
| 2032 | 50 % |
| 2033 | 75 % |
| 2034 und danach | 100 % |
Kommunen und Betreiber sollen Zeit erhalten, ihre Anlagen, Gebührenkalkulationen und Investitionsentscheidungen auf die neue Kostenlage einzustellen, statt von heute auf morgen mit voller Zertifikatspflicht konfrontiert zu werden. Besonders praxisrelevant dürfte jedoch die vorgesehene Möglichkeit eines nationalen Opt-outs (wie in Art. 12b des Entwurfs dargelegt) sein: Mitgliedstaaten sollen die Einbeziehung der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung in die Abgabepflicht bis 2035 aussetzen können, wenn mindestens zwei von drei Bedingungen erfüllt sind:
- ein gleichwertiges nationales CO₂-Bepreisungssystem existiert,
- der Mitgliedstaat auf Kurs ist, seine Recyclingziele zu erreichen,
- der Mitgliedstaat auf Kurs ist, seine Deponieziele bzw. ein niedrigeres Deponierungsziel zu erreichen.
Für die Praxis heißt das: Ein Bepreisungssystem haben wir national, ob und in welchem Umfang die ETS-Pflicht für eine konkrete Anlage tatsächlich greift, hängt dann auch daran, wie weit Deutschland in anderen Bereichen ist. (Dirk Buchsteiner)