Betriebs­be­auf­tragte im Fokus: Zwischen Bürokra­tie­abbau und Symbolpolitik

Man könnte es für einen schlechten April­scherz halten, doch leider das ist es nicht. Wie bereits im CDUSofort­pro­gramm Wirtschaft“ angekündigt, ist es ein Baustein des angestrebten „Bürokratie-Rückbaus“ der CDU, dass es weniger Betriebs­be­auf­tragte geben soll. Dies taucht auch im Sondie­rungs­papier der CDU, CSU und SPD aus (siehe auch hier). Das Ziel ist, dass bis Ende 2025 die Verpflichtung zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten abgeschafft werden soll – darunter etwa der Abfall­be­auf­tragte und der Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragte. Wegfallen sollen aber nicht nur die, sondern u.a. auch die Abscheide-Sachkun­digen, die Asbest-Sachkun­digen, die betrieb­lichen Daten­schutz­be­auf­tragten (Strei­chung von § 38 BDSG). Zeit für eine (sehr) kritische Nachlese:

Dass übertriebene Bürokratie ein Problem ist, möchte wohl keiner bestreiten. Es ist oft wiederholt worden, dass es eine Überre­gu­lierung durch Verfah­rens­vor­schriften und materi­ell­recht­lichen Anfor­de­rungen gibt. Gern vorge­brachtes Beispiel aus dem Umwelt­recht ist es, dass (immis­si­ons­schutz­recht­liche) Geneh­mi­gungs­ver­fahren zu lange dauern, Behörden zu langsam arbeiten und alles zu viel kostet. Inwiefern jedoch die Pflicht zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten Teil des bürokra­ti­schen Wasser­kopfs sein soll, vermag sich nicht zu erschließen. Ja, es stimmt: Auch sie kosten den Unter­nehmen Geld, doch diese Kosten wiegen sie bei weitem auf. Wenn wir uns den Sinn und Zweck vor Augen führen, wird klar, warum die Expertise von Fachbe­auf­tragten unver­zichtbar ist und welche negativen Konse­quenzen eine Abschaffung nach sich ziehen würde.

Betriebs­be­auf­tragte fungieren als zentrale Schnitt­stelle zwischen den opera­tiven Abläufen in Unter­nehmen und den strengen recht­lichen sowie umwelt­tech­ni­schen Auflagen. Sie dienen dem Selbst­re­gu­lativ: Sie sind Organe der betrieb­lichen Selbst­über­wa­chung, d.h. sie wirken ausschließlich nach innen. Die Bestellung erzeugt für die Beauf­tragten keine Pflichten gegenüber der Überwa­chungs­be­hörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagen­be­treiber. Sie sind für die Unter­nehmen da. Sie sind Motor der Innovation. Sie sind Ratgeber und das Umwelt­schutz­ge­wissen der Unter­nehmen. Übergrei­fendes Ziel der Fachbe­auf­tragten ist es, Probleme zu erkennen und zu lösen, bevor ggf. eine recht­liche Inanspruch­nahme (seien es Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren, straf­recht­liche Ermitt­lungen oder Ansprüche Dritter) das Unter­nehmen trifft. Dafür sollen und dürfen sie den Finger in Wunden legen; aufzeigen, wo es in Unter­nehmen Versäum­nisse gibt; analy­sieren, wo Optimie­rungs­po­tential besteht und was wie und wo dringend was getan werden muss. Wer hierin Bürokratie zu erkennen glaubt, hat das Recht nicht verstanden.

Die angekün­digte Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten mag auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, dass damit dann weniger Anfor­de­rungen für Anlagen­be­treiber und Unter­nehmen gelten. Da die gesetz­lichen Pflichten und Anfor­de­rungen jedoch unver­ändert bleiben, müssten Unter­nehmen – sofern überhaupt möglich – intern alter­native Regelungen finden, um die vielen Fachauf­gaben abzudecken – oder die Aufgaben fallen einfach unter den Tisch. Das hierin steckende Risiko­po­tential sollte keines­falls unter­schätzt werden, denn die Haftung lauert überall! Betrachtet man allein das Immis­si­ons­schutz­recht, so wird deutlich, dass die materi­ell­recht­lichen Anfor­de­rungen für Unter­nehmen keines­falls weniger werden. Durch die Neufassung der IED wird beispiels­weise das Anfor­de­rungs­profil an Berichts­pflichten größer. Unter­nehmen müssen Trans­for­ma­ti­ons­pläne erstellen und darlegen, wie sie die Klima­ziele erreichen wollen. Aus der Praxis hört man eher, dass die Aufgaben immer schwie­riger zu bewäl­tigen sind, doch dieses Problem löst man nicht dadurch, dass man die Personen, die sich damit auskennen, abschafft. Es ist allein aufgrund des zwingenden Rechts zwingend notwendig, Fachwissen in den Unter­nehmen zu haben und zu halten, um den umfas­senden und stetig wachsenden Anfor­de­rungs­ka­talog im Blick zu behalten. Es geht nicht ohne quali­fi­zierte – weil fach- und sachkundige – Experten.

Geprägt von der Zielvor­stellung, dass die Fachbe­auf­tragten dazu beitragen sollen, ihre Unter­nehmen zu schützen, wird ihr Wegfall zu unzurei­chender Umsetzung der gesetz­lichen Vorgaben in Unter­nehmen führen – was im Schadensfall zu erheb­lichen Haftungs­pro­blemen und finan­zi­ellen Auswir­kungen führen kann. Statt Bürokratie abzubauen, verur­sacht die Abschaffung von Fachbe­auf­tragten dann ungeahnte Mehrkosten und Unsicherheit für die Unter­nehmen, die man doch eigentlich unter­stützen wollte. (Dirk Buchsteiner)