Energiewende weltweit – Südkorea verkündet ehrgeiziges Ziel

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hintergrund des Klimawandels eine Energiewende betreibt. Südkorea hat gestern am 28.10.2020 verkündet, bis zum Jahr 2050 den Nettoausstoß an CO2 auf null reduzieren zu wollen. Hierfür will Südkorea umgerechnet rund 6 Milliarden EUR in einen „Green Deal“ investieren. Bereits im Jahr 2017 hatte Südkorea das Ziel gefasst den Anteil regenerativer Energien auf 20 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöhen. Bislang erfolgt die südkoreanische Energieversorgung weitgehend durch Nutzung fossiler Brennstoffe sowie durch 24 Reaktorblöcke an 4 Standorten. Kohlestrom hat einen Anteil von etwa 40 Prozent der Stromerzeugung, Kernkraftwerke weitere 30 Prozent. Im Jahr 2019 wurden dort nur 5,5 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen (zum Vergleich: Deutschland 46 %). Dafür ist das Land bei der Entwicklung von Stromspeichertechnik neben Japan führend. Von ca 7000 international angemeldeten Patenten zur Stromspeicherung entfielen 1230 auf Südkorea. Südkorea ist steht auf der Liste der weltweit größten Volkswirtschaften auf Platz 12, steht im Ausstoß von CO2 aber auf dem 8. Platz. Den Ausstieg aus der Atomkraft hatte Südkorea bereits im Jahr 2017 beschlossen. Schon im Jahr 2013 zeigte das Land Interesse an der deutschen Energiewende. Ob und inwieweit sich Südkorea bei der konkreten Umsetzung am deutschen Vorbild orientiert wird die Zukunft zeigen. (Christian Dümke)

2020-10-29T19:12:58+01:0029. Oktober 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Frischer Wind für alte Anlagen – Repowering oder Anschlussförderung?

Das EEG und damit der Erfolg der erneuerbaren Energien blicken inzwischen auf eine 20jährige Geschichte zurück. Das bedeutet auch, dass im Jahr 2021 für viele Anlagen der ersten Stunde die 20jährige Förderdauer durch die vom EEG garantierte Einspeisevergütung endet. Was soll mit diesen Anlagen passieren? Abbau, Weiternutzung oder Ersetzung durch eine moderne Anlage (Repowering) stehen zur Auswahl. Da der ersatzlose Abbau einer noch funktionsfähigen aber ausgeförderten Anlage an geeigneten Standort energiewirtschaftlich gesehen die schlechteste Wahl sein dürfte, bemüht der Gesetzgeber sich gerade um die anderen beiden Optionen. Während der bisherige Referentenentwurf des EEG 2021 zunächst noch ein wirtschaftliches Modell für die Fortsetzung der Einspeisung ausgeförderter Altanlagen andachte, hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun verkündet, dem Repowering von Altanlagen den Vorzug zu geben und hierfür die Bedingungen erleichtern zu wollen. Eine gesetzliche Anschlussförderung scheint damit vom Tisch zu sein. Die Weitereinspeisung von Altanlagen soll nach der Vorstellung von Altmaier nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Markt über PPA (Power Purchase Agreements) geregelt werden. Altmeier will bis Weihnachten konkrete Vorschläge zur Neuregelung des Repowering unterbreiten, die dann auch noch in die Novelle EEG einfließen könnten. Denkbar sind zum Beispiel Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren. Die weitere Entwicklung der Diskussion bis Weihnachten bleibt spannend. (Christian Dümke)

Das (wahrscheinlich) neue EEG 2021
Wir stellen den Entwurf des neuen EEG 2021 vor! Und zwar – Premiere! – zu zweit! Es sprechen unser neuer Kollege Dr. Christian Dümke (CD) und Kollegin Dr. Miriam Vollmer (MV) am
27. Oktober 2020 von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr per Zoom
Infos und Anmeldung

 

2020-10-15T17:16:12+02:0015. Oktober 2020|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Windkraft|

Agora-Energiewende stellt Modell der Warmmiete vor

Die Agora-Energiewende plädiert für ein neues Modell zur Reform der Wärmeversorgung in Mietwohnungen. Die Konzeption erfolgte gemeinsam mit der Universität Kassel. Kern des Modells ist die Umstellung des Mietkostenkonzeptes vom bisherigen Prinzip der Kaltmiete, bei der die Wärmeversorgung über die Nebenkosten abgerechnet werden, auf ein Warmmietenmodell. Ziel ist es dabei, dem Vermieter einen wirtschaftlichen Anreiz zur effektiven Senkung der Heizkosten zu schaffen. Beim bisherigen Modell der Kaltmiete sei das nicht der Fall.
Im Rahmen des präferierten Warmmietmodells würden Vermieter und Mieter für die Zeit der Heizperiode eine vom Vermieter zu gewährleistende Raumtemperatur (Referenztemperatur) vereinbaren, die vom Mieter mit der Warmmiete abgegolten würde. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Heizenergiebedarfs würden dann bei gleichbleibender Warmmiete dem Vermieter wirtschaftlich zu Gute kommen.
Messtechnisch wäre dafür eine kalibrierte Messung der Raumtemperatur erforderlich, auf deren Basis bei normalem Heizverhalten ein Referenzverbrauch ermittelt wird. Überschreitungen des Referenzverbrauches würden dann zu einer Nachzahlung des Mieters führen und Unterschreitungen zu einer Rückzahlung vom Vermieter. Das Interesse des Vermieters würde dann darin bestehen, die geschuldete Referenztemperatur möglichst wirtschaftlich, durch kostensparende Erzeugung oder passende Dämmung zu gewährleisten. Durch die Möglichkeit der Rückzahlung bei Unterschreitung des Referenzverbrauches ist aber auch der Mieter daran interessiert den Wärmebedarf nicht durch verschwenderisches Heizen zu erhöhen. Es handelt sich damit bei dem Modell der Warmmiete nicht um eine Art von „Wärmeflatrate“ für den Mieter.
Die Analyse der Agora Energiewende verweist darauf, dass das Modell zum Teil an ein schwedisches System der Temperaturmessung angelehnt sei. In Schweden seien die Kosten für Wärme und Warmwasser üblicherweise in der Miete enthalten, wodurch der Vermieter anders als beim bisherigen deutschen Modell stärker dazu motiviert werde, in Effizienzmaßnahmen zu investieren. (Christian Dümke)

2020-10-15T17:08:59+02:0013. Oktober 2020|Energiepolitik, Wärme|