Die neue THG-Quote – Kabinettsentwurf ist raus

Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote beschlossen, um die Vorgaben der RED III auch für den Verkehrssektor umzusetzen. Es zeigt sich: Der Kabinettsbeschluss unterscheidet sich in zentralen Punkten deutlich vom Referentenentwurf aus dem Sommer. Womit also muss der Markt künftig rechnen?

Das Wichtigste zuerst: Die verpflichtende prozentuale Minderung steigt schrittweise bis 2040 auf 59 Prozent. Nach der Berechnungsmethode der RED III entspricht das einem Anteil erneuerbarer Energien von rund 62 Prozent im Verkehrssektor. Der Markt erhält so erstmals einen langfristigen, gesetzlich fixierten Zielpfad. Gleichzeitig erhöht sich der Druck erheblich, entsprechende Mengen tatsächlich verfügbar zu machen.

Zweitens führt der Gesetzentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs ein. Damit werden RFNBO verbindlich in das THG-Quotensystem integriert. Das schafft regulatorische Sichtbarkeit für Wasserstoff und E-Fuels. Offen bleibt jedoch, ob der verlangsamte Hochlauf ausreicht, um Investitionen auszulösen, oder ob später abgeschwächt oder anderweitig kompensiert werden muss.

Drittens wird die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe angehoben, während die bisher mögliche Doppelanrechnung entfällt. Dies vereinfacht das System und stärkt die ökologische Steuerungswirkung. Zugleich geht aber ein wichtiges Flexibilitätsinstrument verloren, das bislang zur Kostendämpfung beigetragen hat. Viertens verschärft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe. Künftig sind Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure zwingende Voraussetzung. Das soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig steigen der administrative Aufwand und die Anforderungen an internationale Lieferketten. Weiter wird die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion beendet.

Daneben sieht der Gesetzentwurf mehrere Ausnahmen und Sonderpfade vor. Zwar wird der Anwendungsbereich der THG-Quote erweitert, bestimmte sicherheitsrelevante und katastrophenschutzbezogene Strukturen bleiben jedoch ausdrücklich außen vor. Eine Sonderstellung behält auch die Luftfahrt. Mit ReFuelEU Aviation werden erstmals spezifische Kontroll- und Sanktionsmechanismen für Flugkraftstoffanbieter eingeführt. Diese greifen jedoch außerhalb der THG-Quote. Der Sektor wird damit gesondert adressiert, nicht in das Quotensystem eingebunden. Wie die Überwachung praktisch ausgestaltet wird, ist angesichts geteilter Zuständigkeiten noch nicht abschließend geklärt.

In der Summe verbindet der Kabinettsbeschluss höhere Zielvorgaben mit begrenzteren Unterquoten, zusätzlichen Ausnahmen und einem stärkeren Fokus auf Kontrolle. Ob dieses Gefüge die europäischen Vorgaben erfüllt, die nationalen Klimaziele trägt und zugleich belastbare Investitionsbedingungen schafft, wird sich erst in der Umsetzung erweisen (Miriam Vollmer).

2026-01-09T23:07:05+01:009. Januar 2026|Energiepolitik, Klimaschutz|

Scheitert Reiches Kraftwerksstrategie?

Die Idee, neue Gaskraftwerke zu bauen, ist ja nicht neu. Schon die Ampelregierung wollte kurzfristig Förderungen für fünf Gigawatt (GW) Gaskraftwerke für die Versorgungssicherheit sowie weitere sieben GW H2-ready Gaskraftwerke ausschreiben. Dies hatte das Wirtschaftsministerium unter Habeck mit der Europäischen Kommission verhandelt. Der Plan scheiterte jedoch an der damaligen Opposition: Die CDU war überzeugt, eine bessere Kraftwerksstrategie aufsetzen zu können. Ein KWSG wurde noch konsultiert, aber nicht mehr beschlossen.

Schnell wurde deutlich, dass das neue Wirtschaftsministerium unter Reiche deutlich mehr Kapazitäten ausschreiben will. Statt zwölf GW sollen bis 2030 nun 20 GW Gaskraftwerksleistung gebaut werden. Es soll dabei nicht nur um Versorgungssicherheit gehen, sondern auch um eine Dämpfung der Preise durch eine Vergrößerung des Angebots. Außerdem will die aktuelle Bundesregierung keine zwingende Umstellung auf Wasserstoff zur Voraussetzung der Förderung machen. Darüber hinaus sollen nicht nur die netztechnisch sinnvollen Standorte im Süden besonders gefördert werden, sondern auch solche im Osten.

Ging die neue Bundesregierung zu Beginn noch recht optimistisch davon aus, dass die Ausschreibungen noch im laufenden Jahr starten könnten, hakte es schnell in Brüssel. Denn Beihilfen unterliegen der Kontrolle durch die Europäische Kommission – und diese sieht die Pläne offenbar kritisch. Nun hat die Deutsche Umwelthilfe die Kanzlei K & L Gates damit beauftragt, zu prüfen, ob die Kommission sich zu Recht querstellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es wohl schwierig werden dürfte, sich hier gegen die Kommission durchzusetzen.

Eine Beihilfe sei nur genehmigungsfähig, wenn die Förderung aufgrund eines Marktversagens erforderlich sei und wenn sie geeignet, technologieoffen, angemessen und transparent ausgestaltet werde. In dieser Hinsicht zeigen sich die Gutachter skeptisch. Ein nationales Marktversagen liege schon dann nicht vor, wenn andere europäische Mitgliedstaaten über ausreichende Überkapazitäten verfügten. Zudem sei der Plan des Wirtschaftsministeriums nicht technologieoffen genug. Es sei nämlich nicht belegt, dass die zusätzliche Leistung ausschließlich durch Gaskraftwerke aufgebracht werden könne; Großbatterien, Speicher und andere Formen der Flexibilisierung seien nicht ausreichend geprüft worden. Die Gutachter sehen entsprechend keine evident stichhaltigen Gründe dafür, dass ausgerechnet Gas eingesetzt werden müsse. In Hinblick auf das Verfahren sei zudem problematisch, dass das Ministerium offenbar konkrete standortbezogene Zusagen formuliert, statt die Kapazitäten wettbewerblich und transparent auszuschreiben. Generell zeigen sich die Gutachter nicht überzeugt, dass durch eine so große Zahl neuer Kraftwerke keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU entstehen würden.

Diese Argumente sind alles andere als an den Haaren herbeigezogen. Die Beihilfenprüfung dient dem Schutz des europäischen Wettbewerbs und soll nationale Alleingänge zur Förderung heimischer Unternehmen gerade verhindern. Der Aufbau von Erzeugungskapazitäten, der durch großzügige Förderung Anbieter aus Deutschlands Nachbarländern aus dem Markt drängen könnte, ist daher problematisch. Auch die anderen Bedenken erscheinen logisch. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die Kommission die geänderten Pläne der neuen Bundesregierung so noch durchwinkt. Mindestens eine lange Auseinandersetzung und eine erhebliche Anpassung der Strategie werden wohl erforderlich sein, um überhaupt ausschreiben zu können.

Dieses mögliche Scheitern des Plans betrifft viele Akteure. Für die Betreiber geplanter Anlagen ist der verspätete Start Gift. Denn wegen der absehbaren Minderung des Erdgaseinsatzes mit dem Ziel null in 2045 ist das Zeitfenster, in dem mit diesen Kraftwerken Gewinne erzielt werden können, kurz und nicht beliebig nach hinten verlängerbar, wenn die Kraftwerke nicht – wie ursprünglich von der Ampel vorgesehen – auf Wasserstoff umgerüstet werden. Für diejenigen, die Batteriespeicher errichten, könnte die Investition zumindest teilweise entwertet werden, wenn der Staat durch subventionierte Anlagen die Marktparameter im Bereich der Systemdienstleistungen verschiebt. Und klar ist: Sollte es so kommen, wären die Letztverbraucher die großen Verlierer – die Netzstabilitätsmaßnahmen kämen riskant spät, und die Kapazitäten, die keiner braucht, müssten trotzdem finanziert werden (Miriam Vollmer).

2025-10-17T00:52:47+02:0017. Oktober 2025|Energiepolitik|

Sachstand Polen: Was macht das neue AKW?

Polen hat es nicht leicht. Historisch bedingt ist der Anteil von Kohlestrom an der nationalen Stromerzeugung hoch. Der Minderungsfahrplan der EU stellt Polen deswegen vor große Schwierigkeiten. Zum polnischen Plan der Dekarbonisierung gehört deshalb der Ausbau der Kernenergie: Polen plant ein Kernkraftwerk in Lubiatowo–Kopalino. Die Anlage soll mit 3.750 MW Leistung Kohlestrom verdrängen, der wegen des europäischen Emissionshandels wirtschaftlich absehbar nicht mehr mithalten kann.

Atomstrom steht im Ruf, preisgünstig zu sein, was – zumindest in Deutschland – möglicherweise auf dem Vergleich der Erzeugung durch die letzten kurz vor Stilllegung bereits abgeschriebenen Kernkraftwerke mit neuen Windparks beruht. Doch ähnlich wie bei den Erneuerbaren dominieren auch bei Kernkraftwerken die Kosten der Investition: Die Anlage in Lubiatowo–Kopalino ist schon heute vor Baubeginn mit 45 Milliarden Euro veranschlagt.

Diese Investition will Polen durch staatliche Beihilfen ermöglichen. 14 Milliarden Euro Eigenkapital sollen rund 30 % der Projektkosten abdecken. Staatsgarantien sollen die Finanzierung absichern. Das bedeutet: Sollte die Investition höher ausfallen als aktuell geplant, springt der polnische Steuerzahler ein. Das ist angesichts der Kostenexplosion bei anderen modernen Kernkraftwerken realistisch. So haben sich die inzwischen abgeschlossenen Projekte in Finnland und Frankreich während des Baus jeweils deutlich verteuert.

Doch nicht nur die Errichtung soll staatlich teilfinanziert und abgesichert werden. Polen plant über 60 Jahre Laufzeit den Abschluss eines „Contract for Difference“ (CfD). Das bedeutet, dass der Staat einen Preis garantiert und, wenn der Marktpreis unter dem Garantiepreis liegt, die Differenz übernimmt. Das polnische Industrieministerium nennt nach Quellen im Netz einen Preisrahmen von 112 bis 131 Euro pro MWh. Zum Vergleich: Wind onshore liegt per PPA derzeit bei ungefähr 75 Euro pro Megawattstunde.

Für den Betreiber sollte das Kernkraftwerk damit ein gutes Geschäft sein, für den Steuerzahler dagegen weniger. Indes genießt das Projekt in Polen hohe Zustimmung, sodass die langjährigen künftigen Mehrkosten offenbar von der Gesellschaft getragen werden. Nicht so zufrieden ist allerdings die Europäische Kommission, die bekanntlich für die Notifizierung von Beihilfen zuständig ist. Zwar räumt die Kommission ein, dass ohne das Beihilfepaket das Projekt wohl nicht realisiert würde. Jedoch will sie die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit vertieft untersuchen. Offenbar vermutet sie Überförderung. Weiter prüft sie, ob durch die immensen Fördergelder der Wettbewerb im Strommarkt beeinträchtigt wird. Schließlich müssen andere Erzeugungsarten ohne eine vergleichbare Förderung auskommen.

Das Risiko für das polnische Projekt ist hoch: Wenn die Kommission die Beihilfe nicht genehmigt, kommt das Projekt möglicherweise nicht zustande und die Kohleblöcke laufen länger. Für den europäischen Klimaschutz wäre das ein großes Problem. Polen müsste seine Pläne von Grund auf ändern. Möglicherweise springt Westinghouse Bechtel ab. In jedem Fall tickt die Uhr: 2028 will Polen mit dem Bau beginnen. Zwischen 2036 und 2038 soll die schrittweise Inbetriebnahme stattfinden. Schaut man auf bisherige Projekte, ist dieser Zeitplan ohnehin ambitioniert (Miriam Vollmer).

2025-09-26T11:44:08+02:0026. September 2025|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Klimaschutz, Strom|