Österreich hat “Energieferien”

Als in den 1970er-Jahren die Ölkrise Europa erschütterte, war Energiesparen plötzlich keine abstrakte Idee mehr, sondern bittere Notwendigkeit. Auch Österreich blieb davon nicht verschont. Steigende Heizkosten, knappe Ressourcen und politische Unsicherheit zwangen den Staat zu ungewöhnlichen Maßnahmen – eine davon betraf direkt den Schulalltag: die Einführung der sogenannten “Energieferien”.

Die Idee war ebenso simpel wie pragmatisch. In den kältesten Wochen des Jahres sollten Schulgebäude eine Zeit lang leer bleiben, um dem Staat Heizenergie einzusparen. Eine einwöchige Unterrichtspause im Winter erschien da als wirksames Mittel, um Kosten zu senken und den Energieverbrauch zu reduzieren. So wurden die Energieferien ins Leben gerufen – zunächst klar als Krisenmaßnahme gedacht, nicht als pädagogische Neuerung.

Was als temporäre Lösung begann, entwickelte sich dannzu einem festen Bestandteil des österreichischen Schuljahres. Die Bevölkerung gewöhnte sich an die winterliche Auszeit, und bald zeigte sich, dass die Pause nicht nur wirtschaftliche Vorteile hatte. Schüler und Lehrkräfte profitierten von der Erholung mitten im Schuljahr, während der Tourismus – insbesondere in den Skiregionen – neue Impulse erhielt.

Mit der Zeit verloren die Ferien ihren ursprünglichen Krisencharakter. Die Energieversorgung stabilisierte sich, doch die schulfreie Woche blieb. Der Name „Energieferien“ verschwand aus den offiziellen Regelungen und wurde durch den neutraleren Begriff Semesterferien ersetzt. Inhaltlich änderte sich wenig: Noch immer dauern sie eine Woche und finden im Februar statt, allerdings gestaffelt nach Bundesländern, um Verkehrs- und Tourismusspitzen zu entzerren.

(Christian Dümke)

2026-02-06T18:04:38+01:006. Februar 2026|Allgemein, Energiepolitik|

Stromausfall und resiliente Energieversorgung

Ein Brandanschlag hat Anfang Januar in Teilen von Berlin bekanntlich vier Tage lang die Stromversorgung lahmgelegt. Da es zu der Zeit auch sehr kalt war und Schnee lag, kam es zu erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung. Wer die Möglichkeit hatte, zog zu Verwandten oder Freunden.

Wie so oft bei solchen Ausnahmesituationen brodelte die Gerüchteküche. Da es mehrere widersprüchliche angebliche Bekennerschreiben und Dementi einer “Vulkangruppe” gab, ist die Urheberschaft des Anschlags weiterhin unklar. Außerdem schlachteten rechte Nachrichtenportale wie NIUS die Situation aus und schürten unbegründete Ängste, indem sie von einer “Explosionsgefahr” von Wärmepumpen bei Stromausfall im Winter sprachen. Allgemein wird bei Stromausfällen oft die Energiewende und vor allem der Verzicht auf die Atomenergie verantwortlich gemacht.

Was dagegen regelmäßig unterschätzt wird, ist dagegen die Stabilität und Resilienz von Stromnetzen und die Dezentralität der Energieversorgung: Auch in Frankreich und Großbritannien kam es nach einem Wintersturm vor ein paar Tagen zu größeren Stromausfällen, obwohl dort weniger auf alternative Energien gesetzt wird. Die Energiewende verbessert durch den Netzausbau und die Speicherung von Strom grundsätzlich die Resilienz des Energiesystems. Sie trägt außerdem zur Dezentralität der Energieversorgung bei, jedenfalls dann, wenn nicht ausschließlich auf Offshore-Windenergie gesetzt wird.

Angeblich ist in den besonders betroffenen reichen Stadtteilen Zehlendorf während und nach dem Stromausfall die Nachfrage nach Diesel-Notstromaggregaten erheblich angestiegen. Aber was für Möglichkeiten gibt es eigentlich für Privathaushalte, dezentrale Resilienz für den Notfall mit einem energiewendekompatiblen Normalbetrieb zu kombinieren?

Eine Möglichkeit ist zunächst ein E-Auto und eine Wallbox, die bidirektionales Laden ermöglicht, das seit diesem Jahr steuerlich und regulatorisch erleichtert wurde. Denn dadurch können zumindest – je nach Ladezustand – die ersten Stunden bis hin zu mehreren Tagen eines Stromausfalls überbrückt werden. Zumindest die Gasheizung kann dann weiter mit Ladestrom betrieben werden bzw auch eine Wärmepumpe.

Noch besser ist eine Dach- oder ausreichend große Balkonsolaranlage in Kombination mit einem Stromspeicher, der eine Notstromversorgung ermöglicht. Dann ist nicht nur die Wärme- sondern auch die Stromversorgung bei einem Stromausfall sichergestellt. (Olaf Dilling)

 

2026-01-13T19:07:29+01:0013. Januar 2026|E-Mobilität, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Die neue THG-Quote – Kabinettsentwurf ist raus

Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote beschlossen, um die Vorgaben der RED III auch für den Verkehrssektor umzusetzen. Es zeigt sich: Der Kabinettsbeschluss unterscheidet sich in zentralen Punkten deutlich vom Referentenentwurf aus dem Sommer. Womit also muss der Markt künftig rechnen?

Das Wichtigste zuerst: Die verpflichtende prozentuale Minderung steigt schrittweise bis 2040 auf 59 Prozent. Nach der Berechnungsmethode der RED III entspricht das einem Anteil erneuerbarer Energien von rund 62 Prozent im Verkehrssektor. Der Markt erhält so erstmals einen langfristigen, gesetzlich fixierten Zielpfad. Gleichzeitig erhöht sich der Druck erheblich, entsprechende Mengen tatsächlich verfügbar zu machen.

Zweitens führt der Gesetzentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs ein. Damit werden RFNBO verbindlich in das THG-Quotensystem integriert. Das schafft regulatorische Sichtbarkeit für Wasserstoff und E-Fuels. Offen bleibt jedoch, ob der verlangsamte Hochlauf ausreicht, um Investitionen auszulösen, oder ob später abgeschwächt oder anderweitig kompensiert werden muss.

Drittens wird die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe angehoben, während die bisher mögliche Doppelanrechnung entfällt. Dies vereinfacht das System und stärkt die ökologische Steuerungswirkung. Zugleich geht aber ein wichtiges Flexibilitätsinstrument verloren, das bislang zur Kostendämpfung beigetragen hat. Viertens verschärft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe. Künftig sind Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure zwingende Voraussetzung. Das soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig steigen der administrative Aufwand und die Anforderungen an internationale Lieferketten. Weiter wird die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion beendet.

Daneben sieht der Gesetzentwurf mehrere Ausnahmen und Sonderpfade vor. Zwar wird der Anwendungsbereich der THG-Quote erweitert, bestimmte sicherheitsrelevante und katastrophenschutzbezogene Strukturen bleiben jedoch ausdrücklich außen vor. Eine Sonderstellung behält auch die Luftfahrt. Mit ReFuelEU Aviation werden erstmals spezifische Kontroll- und Sanktionsmechanismen für Flugkraftstoffanbieter eingeführt. Diese greifen jedoch außerhalb der THG-Quote. Der Sektor wird damit gesondert adressiert, nicht in das Quotensystem eingebunden. Wie die Überwachung praktisch ausgestaltet wird, ist angesichts geteilter Zuständigkeiten noch nicht abschließend geklärt.

In der Summe verbindet der Kabinettsbeschluss höhere Zielvorgaben mit begrenzteren Unterquoten, zusätzlichen Ausnahmen und einem stärkeren Fokus auf Kontrolle. Ob dieses Gefüge die europäischen Vorgaben erfüllt, die nationalen Klimaziele trägt und zugleich belastbare Investitionsbedingungen schafft, wird sich erst in der Umsetzung erweisen (Miriam Vollmer).

2026-01-09T23:07:05+01:009. Januar 2026|Energiepolitik, Klimaschutz|