Irgendwas mit Blockchain

In die Nachrichten schaffen es meistens nur die politischen Formate oder wenn Prominente auftreten. Aber die re:publica ist nicht nur ein großes Treffen der Netzgemeinde, sondern auch eine Tagung, bei der es ganz solide darum geht, was Technik kann und wie Wirtschaft und Gesellschaft damit umgehen sollten. Waren vor einigen Jahren neue Unterhaltungsformate ein großes Thema (nutzt eigentlich noch jemand Snapchat?), wird dieses Jahr viel von der Blockchain gesprochen. Die berührt nämlich bei vielen Besuchern dieser Konferenz einen Triggerpunkt: Peer-to-Peer-Strukturen klingen so herrlich herrschaftsfrei.

Dass ich das anders sehe, habe ich schon letzte Woche ziemlich ausführlich dargestellt. Im Gespräch mit mehreren anderen Besuchern der Konferenz hatte ich bisher auch keinen Grund, meine Meinung zu revidieren. Es mag nach einer bösartigen Unterstellung klingen, aber vielleicht liegt die Begeisterung für die Blockchain bei nicht so ganz wenigen Befürwortern schlicht daran, dass nicht jeder so fürchterlich viel über die Energiewirtschaft weiß.

In einem ganz zentralen Punkt herrscht offenbar weitgehende Unkenntnis. Wieder und wieder hört man, die Blockchain mache es endlich möglich, dass ein Betreiber einer Solaranlage seinen Strom seinem Nachbarn verkauft. Ich gucke dann immer so ein bisschen ratlos. Denn was soll ich dazu sagen? Das ist doch heute auch nicht verboten. Wer Strom anzubieten hat, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden und die Nachbarschaft auf der Suche nach Kunden abklappern, wenn er lustig ist. Dass das heute niemand macht, liegt daran, dass es wirtschaftlichere Möglichkeiten gibt. Daran würde eine Blockchain aber überhaupt nichts ändern.

Überhaupt, die Blockchain als Peer-to-Peer-Struktur. Ich kann mir ohne Weiteres vorstellen, dass man per Blockchain Geld rund um den Globus und wieder zurück schicken kann. Weil da ja in Wirklichkeit nichts verschickt wird, nur Ansprüche werden jeweils anderen Leuten zugeordnet. Aber Strom ist etwas anderes als Buchgeld. Bei Strom habe ich immer einen natürlichen Intermediär. Das ist das Stromnetz. Wer auf der re:publica herumläuft, mag oft wenig mit der ganz physischen Welt aus Kupferkabeln zu tun haben, aber eine Peer-to-Peer-Struktur ist in Hinblick auf Strom schlicht nur in Hinblick auf eine Ebene möglich, nämlich in Hinblick auf den Kaufvertrag. Es gibt aber noch eine zweite Ebene, denn allein vom Abschluss eines Kaufvertrags fließt ja noch kein Strom. Der muss erst vom Erzeuger zum Verbraucher. Bei diesem Transport von Strom nützt die Blockchain rein gar nichts. Zwischen dem Erzeuger und dem Verbraucher liegt nämlich eine Netzstruktur, und die gehört einem Unternehmen. Dieses Unternehmen mischt immer mit.

Werde ich damit ohnehin auch mit Blockchain nur einen von zwei Intermediären los, nämlich den Energieversorger, also den Verkäufer von Strom, stellt sich mir die Frage, was das überhaupt bringt. Stellen wir uns einen Moment unser kleines Stadtwerk in Oberaltheim vor. Heute bezieht Familie Schmitt ihren Strom bei den Stadtwerken. Morgen kauft sie direkt über eine Blockchain ihren Strom bei Bauer Groß und Solarpanelbesitzerin Peters. Total demokratisch, könnte man meinen. Endlich haben Schmitts die teuren Zwischenhändler ausgeschaltet. Die Stadt Oberaltheim verdient nur noch über die Netzgesellschaft an den Netzentgelten. Aber hat – was sich viele von der Blockchain versprechen – damit nun wirklich mehr Graswurzeldemokratie Einzug gehalten? Man muss kein Prophet sein, um schon heute zu prophezeien, dass nicht Familie Schmitt und ihre Nachbarn selbst ein Netzwerk einrichten, betreiben, warten und pflegen können. Vermutlich stehen die Anbieter solcher Lösungen schon vor der Tür. Hat man dann nicht ganz schlicht einen Intermediär gegen einen anderen ausgetauscht? Schmitts sind nun vielleicht endlich die Stadtwerke los, dafür schlagen sie sich vielleicht mit Amazon herum. Darauf, dass die Reise eher in diese Richtung geht, würde ich eine Flasche Champagner verwetten. Erste Anzeichen für eine neue Zentralisierung der angeblich so dezentralen Struktur gibt es übrigens schon heute. Erst vor wenigen Tagen las ich, dass das Modellprojekt EWF den ansonsten viel zu hohen Stromverbrauch der Blockchain durch … einen vertrauenswürdigen Zentralverwalter senken will.

Da habe ich herzhaft gelacht.

2018-05-04T00:09:57+02:004. Mai 2018|Digitales|

Anspruch auf Nicht-Löschung von Facebook-Kommentaren

Der Fall, um den es hier geht, ist schnell berichtet: Ein Nutzer postet bei facebook einen polemischen, aber eindeutig nicht rechtswidrigen politischen Kommentar. Anders als in vielen anderen Fällen wird facebook aktiv, löscht den Kommentar und sperrt den Nutzer für 30 Tage. Dieser lässt die Sperre aber nicht auf sich beruhen, sondern verlangt – erst im Wege der Abmahnung, dann gerichtlich – dass facebook den Kommentar nicht weder löscht, wenn er nochmal gepostet wird. Die Sperre hatte das Unternehmen schon vorher wieder aufgehoben. Die Details hat die LTO hier aufgeblättert.

Überraschend gab das Landgericht (LG) Berlin dem Nutzer recht (31 O 21/18). Zwar ist der Beschluss, wie im vorläufigen Rechtsschutz nicht unüblich, unbegründet. Gleichwohl ist die Entscheidung ausgesprochen interessant. Denn natürlich hätte niemand einen Zweifel daran, dass ein Nutzer Anspruch darauf hätte, dass ein legaler Kommentar bei facebook stehen bliebe, wenn der Nutzer Geld dafür bezahlen würde, dass er facebook nutzt. Das ist aber bekanntlich nicht der Fall: Für die Nutzung von facebook fließt kein Geld.

Es liegt deswegen auf den ersten Blick nahe, ein Vertragsverhältnis anzunehmen, das facebook nicht verbindlich verpflichtet, jeden legalen Kommentar eines Nutzers auch zu veröffentlichen. Zu denken wäre etwa an ein Auftragsverhältnis, wenn auch in durch die Nutzungsbedingungen von facebook stark überformter Variante. Wäre dem so, so stünde einer Löschung eines Kommentars nichts entgegen, denn der Auftrag, einen Kommentar zu veröffentlichen, wäre ja gem. § 671 Abs. 1 BGB jederzeit kündbar, zumindest solange der Nutzer seinen Kommentar gem. § 671 Abs. 2 BGB noch irgendwo anders im Internet publizieren kann. Da facebook trotz intensiver Bemühungen noch nicht das gesamte Netz monopolisiert hat, dürfte das stets der Fall sein.

Doch ist der Vertrag zwischen Nutzer und facebook wirklich unentgeltlich? Schließlich verdient facebook ja durchaus an dem Nutzer, nur nicht durch eine direkte Zahlung des Nutzers, sondern durch Nutzung der Daten des Nutzers zu Werbezwecken. Der Nutzer zahlt also durchaus, nur nicht mit Geld. Könnte damit zwischen facebook und Nutzer nicht doch ein Dienstvertrag gem. § 611 BGB bestehen, wobei die “vereinbarte Vergütung” hier eben nicht in Geld, sondern in Daten besteht? Bejaht man dies, so ist ein Anspruch des Nutzers auf Veröffentlichung legaler Kommentare die logische Konsequenz. Nach einer solchen Lesart hätte ein Nutzer regelmäßig einen Veröffentlichungsanspruch gegen facebook, wenn er weder gegen das NetzDG, noch gegen ein anderes Gesetz verstößt.

Einen anderen Weg zum Anspruch auf Beibehaltung eines Kommentars weist die vorgestern besprochene Entscheidung des BVerfG vom 11.04.2018. Hat facebook seine Dienste – ob nun unentgeltlich oder nicht – der breiten Öffentlichkeit ohne Ansehung der Person angeboten und ist facebook gleichzeitig für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ein ganz entscheidender Faktor, so kann die mittelbare Drittwirkung facebook dazu verpflichten, einen Nutzer nicht ohne sachlichen Grund – wie etwa Illegalität der Inhalte – schlechter zu behandeln als andere, deren Kommentare zum Beispiel eben nicht gelöscht werden.

In jedem Fall ist die Entscheidung des LG Berlin hochinteressant. Schon deswegen wäre es wünschenswert, wenn facebook gegen den Beschluss des LG Berlin vors Kammergericht (KG) zieht. Will – was angesichts der Brisanz naheliegt – facebook die Sache nicht auf sich beruhen lassen, so wird der Rechtsstreit in jedem Fall noch Kreise ziehen. Denn ein Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz schafft keine dauerhafte Regelung. Gibt facebook keine Abschlusserklärung ab, nach der das Unternehmen den Titel dauerhaft anerkennt, muss ein Hauptsacheverfahren stattfinden, in dem die Angelegenheit nicht nur summarisch, sondern mit der ganzen gebotenen Gründlichkeit geklärt werden kann.

2018-05-01T23:07:18+02:001. Mai 2018|Allgemein, Digitales|

Blockchain III: Was wird dann aus der E-Wirtschaft?

Er brauche die Blockchain nicht, sagte mir vor wenigen Wochen ein Stadtwerksmitarbeiter beim Bier. Alles, was die Blockchain könne, könne jedes deutsche Stadtwerk auch. Eine Ladeinfrastruktur für E-Autos sei schließlich völlig unproblematisch. Auch für die Idee einer “Sharing Economy”, in der der “Prosumer” gleichzeitig Stromerzeuger als auch Stromverbraucher sei, hatte er wenig über. Sei Haus stehe zu 100% in kommunalem Eigentum, wenn ein Bürger wert darauf lege, maximal an Entscheidungen über seine Stromversorgung beteiligt zu sein,  stehe ihm der Weg in die Kommunalpolitik und damit in den Aufsichtsrat offen, und wenn jemand zuhause Solarstrom erzeugt, müsste der Netzbetrieb den ja ohnehin nehmen, ob er ihn nun haben will oder nicht.

Was soll ich sagen? Ich kann den Mann verstehen. Tatsächlich sehe auch ich die Vorzüge einer Blockchain im Energiebereich bisher nicht. Ich teile zwar nicht die Ansicht, dass ein kommunales Stadtwerk die Bedürfnislage in jedem Fall voll und ganz abdecke, die hinter der Idee einer “Sharing Economy” steht. Aber was spricht eigentlich gegen eine Energiegenossenschaft, die eine Peer-to-Peer-Struktur doch unproblematisch abbilden könnte? Und kann eine Blockchain in der deutschen Stromversorgung wirklich die Vorteile ausspielen, die sie zum Beispiel bei der Organisation von Zahlungsprozessen in Ländern ohne vernünftiges Bankwesen leisten kann? Der große Vorteil der Blockchain liegt doch in dem Umstand, dass sie einen Zentralverwalter überflüssig macht. Das ist schön, wenn es keinen vertrauenswürdigen Zentralverwalter gibt. Aber seien Sie ehrlich: Misstrauen Sie ernsthaft Ihrem Energieversorger?

Sind die Vorteile einer Blockchain für die Energiewirtschaft damit vielleicht durchaus überschaubar, fallen die Nachteile naturgemäß um so stärker ins Gewicht. Da wären zunächst einmal die immensen Datenmengen. Stellen wir uns eine Blockchain vor, die ein Netzwerk von 50.000 Abnahmestellen umfasst, von denen 20.000 auch zumindest kleine Mengen Strom liefern, und denen als gemeinschaftliches Eigentum auch das Verteilnetz vor Ort gehört, das mit den vorgelagerten Netzen ebenfalls durch ein blockchaingesteuertes Netzwerk verbunden ist.

In diesem Netzwerk werden immense Mengen Strom eingespeist und wieder ausgespeist. Jede kWh, die jemals erzeugt und verteilt wird, erzeugt ein Datenpäckchen nicht nur auf den Servern einer Messeinrichtung, eines Vertriebs und eines Netzbetriebs, nein: Erzeugt werden 50.000 Datenpäckchen, die durch die Transaktionen Richtung Netz, die Beaufschlagung von Steuern und Umlagen und die die Vertragsabwicklung abbildenden Zahlungsinformationen jeweils länger und länger werden. Das frisst Strom. Die chinesischen Bitcoinminen, die bevorzugt neben Wasserkraftwerken errichtet werden, wären nichts dagegen. So eine Blockchain wäre also weder besonders umweltschonend, noch wäre sie wegen der strombedingten Zusatzkosten möglicherweise wirtschaftlich so günstig, wie es sich Menschen, die ihren Energieversorger für einen Blutsauger halten, gern vorstellen.

Dass die Blockchain eine tiefgreifende Neuregelung des Energierechts voraussetzt, ist da noch das Mindeste. Wobei sich auch hier Fragen stellen, auf die die Politik Antworten finden müsste. Würde die Blockchain etwa zum Grundversorger, wenn in einem Netzgebiet die meisten Anschlüsse in ihr Netzwerk eingebunden sind? Wie sollte das aussehen? Wie geht man damit um, dass Strom anders als Kryptowährungen eine physikalische Struktur für Transaktionen zum Verbraucher braucht, nämlich das Netz. Blättert man durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und seine Verordnungen, stellen sich solche Fragen zuhauf.

Aber anders als mein Bekannter aus dem Stadtwerk glaube ich nicht, dass alle diese Punkte den Vormarsch der Blockchain wirklich stoppen werden. Dass eine Technologie überflüssig und umweltschädlich ist, hat die Menschheit schließlich noch nie daran gehindert, sie schleunigst einzuführen. Und noch etwas anderes spricht für die Verbreitung der Blockchaintechnologie in der Energiewirtschaft: Bis heute ist ein ganz erheblicher Teil der Energieversorgung in öffentlicher, nämlich kommunaler Hand. Daran konnten auch 20 Jahre Liberalisierung trotz inständigen Bettelns von Behördenchefs und Politikern nichts ändern. Die Blockchain könnte sich hier als Einfallstor erweisen: Ganz neue Player könnten Energieverbrauchern und kleineren Erzeugern Netzwerklösungen anbieten. Sie könnten die Technologie stellen, die Teilnehmer schulen, als Servicedienstleister die Pflichten erfüllen, die sich aus einem den neuen Anforderungen angepassten EnWG ergeben würden. Am Ende stünde im Keller des künftigen Prosumers vielleicht ein geleaster Server von Amazon oder Google, oder wie auch immer die Netztycoons in 20 Jahren sich nennen, die solche Netzwerke betreiben.

Mein Bekannter, der Stadtwerksmitarbeiter, hält das für Schwarzseherei. Ich sehe das anders. Ich würde, wäre ich eine Stadtwerksgeschäftsführerin, eine eigene Blockchain aufsetzen. Nicht, weil die Welt sie unbedingt braucht, aber weil ich als Stadtwerk sie unbedingt bräuchte. Damit es meinen Laden auch in 30 Jahren noch gibt.

2018-04-26T09:02:14+02:0026. April 2018|Digitales|