Wärmewende: Zum Gasheizungsverbot in anderen Ländern

In Deutschland ist derzeit das (möglicherweise) im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes geplante Gasheizungsverbot eines der Aufregerthemen in diesem Jahr. Auch wir sind gespannt, was der Gesetzgeber hierzu letztendlich beschließen wird.

Aber wie schaut es bei diesem Thema eigentlich ausserhalb von Deutschland in anderen Ländern aus? Ist Deutschland das einzige Land, dass fossile Heizungen verbieten will? Ganz und gar nicht:

In Dänemark wurden Öl- und Gasheizungen schon 2013 verboten.

In Frankreich ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bereits seit dem Jahr 2022 verboten.

In Österreich gilt seit 2023 gilt ein Verbot für neue Öl- und Gasheizungen. Bestehende Ölheizungen müssen bis 2025 ausgetauscht werden, Gasheizungen bis 2040.

Die Niederlande planen ein Verbot von Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2026

Schweden heizt inzwischen nahezu vollständig Öl- und Gasfrei, hat dieses Ziel jedoch über eine Kostenregulierung und nicht über ein Verbot erreicht.

Der Einbau von Wärmepumpen wird auch in anderen Ländern der EU mit Fördermitteln vom Staat unterstützt. Für Neubauten bieten 12 der 30 Länder Förderprogramme, für Renovierungen in Bestandswohnungen sind es 20.

Man sieht, Deutschland ist auch bei der Wärmewende nicht auf einem exotischen Sonderweg sondern reiht sich ein in die Politik verschiedener anderer Staaten.

(Christian Dümke)

2023-08-04T18:12:04+02:004. August 2023|Allgemein|

Warum eigentlich Stromzähler? Der Rechtsrahmen zur Verbrauchserfassung

Wenn Letztverbraucher Strom- , Gas oder Wärme beziehen, dann muss der entsprechende Verbrauch auch gemessen werden. Das erfolgt über sogenannte Messzähler. Aber welche gesetzlichen Vorgaben gibt es dazu eigentlich? Das ist rechtlich interessant, denn der Grundsatz, dass der Energieverbrauch über geeichte Messzähler erfasst werden muss setzt sich eher Puzzlestückartige aus diversen verstreuten Vorschriften zusammen.

Messung von Strom und Gas

In § 14 Abs. 4 der Preisangabenverordnung ist zunächst ein Mal grundsätzlich geregelt, dass Strom, Gas und Fernwärme überhaupt in Kilowattstunden zu bepreisen und abzurechnen sind. Für Strom und Gas regelt zudem § 40 Abs. 2 Nr. 6 dass in der Verbrauchsabrechnung die Zählerstände anzugeben sind. Eine Abrechnung auf Basis von Messzählern wird hier vom Gesetzgeber also vorausgesetzt, damit diese Pflicht erfüllt werden kann.

Im Messstellenbetriebsgesetz trifft § 8 Abs. 2 MsbG die Anordnung, dass Mess- und Steuerungseinrichtungen den mess- und eichrechtlichen Vorschriften, den Anforderungen des MsbG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie den von dem Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen genügen müssen. Für Smart Meter enthält das MsbG dann noch spezielle Vorschriften zur Sicherstellung des Datenschutzes. Und in § 37 MessEG ist festgelegt, dass Messgeräte nicht ungeeicht verwendet werden dürfen.

Messung von Wärme

Die Verbrauchserfassung von Fernwärme ist in der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) geregelt. Diese ist gem. § 18 AVBFernwärmeV für jeden Wärmelieferungsvertrag anzuwenden.

Zur Messung von Wärme schreibt § 3 FFVAV dann vor, dass zur Ermittlung des verbrauchsabhängigen Entgelts das Versorgungsunternehmen Messeinrichtungen zu verwenden hat, die den mess- und eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Fernwärme- oder Fernkälteverbrauch ist durch Messung festzustellen, welche den tatsächlichen Fernwärme- oder Fernkälteverbrauch des Kunden präzise widerzuspiegeln hat.

(Christian Dümke)

2023-07-28T19:00:17+02:0028. Juli 2023|Allgemein, Grundkurs Energie, Messwesen|

Neue Probleme bei EPR Reaktor in Taishan?

EPR Reaktoren gehören zu den sog Atomreaktoren der 3. Generation. Die Abkürzung EPR stand dabei früher für „European Pressurized Reactor“ und wird heute unter der Bezeichnung “Evolutionary Power Reactor” vermarktet. Es handelt sich bei EPR um eine geschützte Markenbezeichnung.

EPR Reaktorenwerden derzeit nur in Finnland (Olkiluoto kürzlich fertiggestellt) und in China betrieben (Taishan I und II. In Frankreich (Flamanville-3) und in Großbritannien (Hinkley Point C1 und C2) werden derzeit EPR gebaut. Wobei diese europäischen Bauprojekte mit erheblichen Verzögerungen, Kostenexplosionen und technischen Problemen zu kämpfen haben.

Wie französische Medien jetzt meldeten, gibt es auch beim EPR in China wohl technische Probleme, die dazu führten, dass der Reaktor abgeschaltet werden musste. Es handelt sich dabei nicht um die erste Abschaltung, der Reaktor war zuvor bereits ein Jahr lang, von Juli 2021 bis August 2022, abgeschaltet gewesen.

Laut der französischen Zeitung Canard enchaîné hängt die neuerliche Abschaltung mit der Entdeckung einer „übermäßigen Oxidation“ an den Reaktorhüllen zusammen. Diese Hüllen wurden in Frankreich hergestellt und fanden auch bei dem weiterhin im Bau befindlichen Reaktor in Flamanville Verwendung. Laut Le Canard enchaîné war der Taishan EPR 1 fast sechs Monate lang stillgelegt, nachdem das Oxidationsphänomen an den Hüllen der Brennstäbe des französischen Herstellers Framatome entdeckt wurde.

Der chinesische Betreiber hält sich zu der aktuellen Problematik bedeckt. In einer Pressemitteilung vom 9. Juni wird lediglich die Abschaltung des Reaktors, und zwar seit dem 31. Januar wegen einer geplanten Betankung erwähnt. Während dieses Stillstands seien „einige Inspektionen und Tests“ durchgeführt worden, ohne dass näher angegeben wurde, ob diese mit der  Korrosion in Zusammenhang stehen.

Bei vielen Beobachtern besteht die Besorgnis, dass es sich um einen Konstruktionsfehler des Herstellers handelt, der auch bei den weiteren EPR Bauprojekten in Europa Auswirkungen hat.

Die deutsche Presse hat sich bisher für dieses Problem noch nicht interessiert. Es gibt jedoch Quellen in französischen und englischen Medien. (Quelle, Quelle,Quelle)

Zudem gibt es hierzu in einer Diskussion auf Twitter interessante Details und Hintergründe

 

Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung und ob auch die deutschsprachige Presse sich des Themas noch annimmt. (Christian Dümke)

2023-07-14T21:03:33+02:0014. Juli 2023|Allgemein|