24 Fakten zur Atomkraft weltweit

Der deutsche Atomaus­stieg ist seit wenigen Tagen vollzogen. Anlass genug für uns den Blick über den Tellerrand zu wagen und Ihnen 24 Fakten und Infor­ma­tionen zur Atomkraft weltweit zu präsentieren:

Von den weltweit existie­renden 195 Ländern betreiben 32 Atomkraftwerke.
Der weltweite Anteil von Atomstrom beträgt ca. 10 Prozent.
Das durch­schnitt­liche Alter der weltweiten Atomkraft­werke beträgt 30 Jahre.
Von den 27 Mitgliedern der der EU betreiben 13 Atomkraftwerke.
Der Anteil von Atomstrom in Schweden beträgt rund 8 %, der von Finnland ca. 33 %

Ein Viertel aller weltweiten Kernre­ak­toren stehen in der EU.
Frank­reich hat mehr Atomkraft­werke als China
Iran und Pakistan sind die einzigen mehrheitlich musli­mi­schen Länder mit Atomkraftwerken
Das älteste noch in Betrieb befind­liche Atomkraftwerk der Welt steht in der Schweiz (Beznau I)
Die weltweit meisten Atomkraft­werke betreiben die USA (93 Reaktoren an 54 Standorten)

Die USA erzeugen 19 % ihres Stroms aus Atomkraft
Auf dem gesamten Afrika­ni­schen Kontinent befindet sich derzeit nur ein einziges Atomkraftwerk (in Südafrika)
In der EU sind zwei neue Atomkraft­werke in Bau (Frank­reich, Slowakai).
Polen plant den Einstieg in die Atomkraft.
Spanien plant den Ausstieg aus der Atomkraft.

Deutschland, Italien, Öster­reich und Norwegen haben ihre Atomkraft­werke stillgelegt.
Öster­reichs einziges Atomkraftwerk ging nie in Betrieb
In der Schweiz dürfen gemäß einer Volks­ab­stimmung keine neuen Atomkraft­werke mehr gebaut werden
Das Logo mit der Sonne zum Slogan „Atomkraft Nein Danke!“ stammt aus Dänemark
Der Atommüll aller AKW in Europa wird bis zum Ende der Lebens­dauer der bestehenden AKW 6,6 Mio Kubik­meter betragen

Es gibt weltweit nur 1 fertiges Endlager für Atommüll, es befindet sich in Finnland.
Die Schweiz hat einen Standort für ein Atommüll Endlager festgelegt.
In Deutschland existiert ein Vergnü­gungspark in einem ehema­ligen Atomkraftwerk, dass aller­dings nie in Betrieb ging (Kalkar).
Weltweit sind 50 Kernre­ak­toren im Bau, davon 11 bereits seit den 80ern

(Christian Dümke)

2023-04-21T15:40:06+02:0021. April 2023|Allgemein|

Deutsch­land­ticket

Bis morgen gibt es noch die Chance ein Deutsch­land­ticket zum 1. Mai zu erwerben, also zum Start dieses neuen Stamm­kun­den­tarifs. Das ist nach vielen Querelen innerhalb der Ampel im Sektor Verkehr grund­sätzlich mal ein Licht­blick. Denn bisher mussten sich Menschen, die in mehreren Städten oder Regionen den öffent­lichen Verkehr nutzen wollten, sich durch einen kaum zu durch­schau­enden Tarif­dschungel zu kämpfen. Das wird nun einfacher: Für 49 Euro kann im digitalen Abonnement ein Ticket erworben werden, das im Prinzip im gesamten deutschen ÖPNV gelten soll. Das Ticket ist monatlich kündbar.

Laut Geset­zes­be­gründung heißt es, dass das Deutsch­land­ticket die Attrak­ti­vität des Regio­nal­ver­kehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffent­lichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürge­rinnen und Bürger finan­ziell zu entlasten soll. Tatsächlich wird das Deutsch­land­ticket nach einem neuen Entwurf der Eisenbahn-Verkehrs­ordnung (EVO) als Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beför­de­rungs­entgelt einge­stuft. Dies würde bedeuten, dass ab 01.07.2023 die bisher geltenden Fahrgast­rechte bei Verspä­tungen nicht mehr gelten. Dann könnten etwa bei mehr als 20 Minuten Verspätung eines Regio­nalzugs am Zielbahnhof keine ICs oder ICEs als Ersatz genommen werden können, wie das bisher bei vergleich­baren Angeobten möglich war.

Was die Finan­zierung des Deutsch­land­ti­ckets angeht, soll der Bund für dieses Jahr die Hälfte der Mehrkosten tragen, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 soll sich der Bund mit 1,5 Milli­arden Euro jährlich betei­ligen. Der Bundesrat hat Ende März in einer Entschließung gefordert, dass der Bund auch in den kommenden beiden Jahren einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten soll, falls die tatsäch­lichen Kosten des Deutsch­land­ti­ckets höher ausfallen als angenommen. Auch am Ausbau des ÖPNV-Angebots solle sich der Bund durch Aufsto­ckung der Regio­na­li­sie­rungs­mittel betei­ligen. Dies würde auch dem Klima­schutz zugute kommen. (Olaf Dilling)

 

 

2023-04-19T20:27:51+02:0019. April 2023|Allgemein, Kommentar, Verkehr|

Dezentral verbrauchter Strom wird nicht „geliefert“: Zu BFH, Urteil v. 29.11.2022 – XI R 18/21

In § 4 Abs. 3a KWG 2009 hieß es:

Ein Zuschlag ist auch für KWK-Strom zu entrichten, der nicht in ein Netz für die allge­meine Versorgung einge­speist wird.“

Den Zuschlag musste der Netzbe­treiber des vorge­la­gerten Netzes zahlen. Doch unter­liegt dieser Vorgang auch der Umsatz­steu­er­pflicht? Das Finanzamt bejahte diese Frage zunächst und nahm an, es fänden zwei Liefe­rungen von KWK-Strom statt, die umsatz­steu­erlich relevant seien: Einmal werde (fiktiv) ins Netz geliefert, und unmit­telbar danach (fiktiv) wieder zurück­ge­liefert. Das sah der Netzbe­treiber anders und zog vor Gericht.

Kostenlose Fotos zum Thema Strommasten

Das Finanz­ge­richt gab dem Netzbe­treiber Recht (

2023-04-14T23:01:09+02:0014. April 2023|Allgemein|