Herzlich willkommen Dirk Buchsteiner

Auf unserem fünften Kanzleigeburtstag im Sommer im Berliner Umspannwerk Ost war Dirk Buchsteiner noch unser Gast. Wenn wir das nächste Mal feiern, ist er Mitgastgeber: Wir freuen uns total, dass der renommierte Umwelt- und Planungsrechtler zum 1. Januar 2024 als weiterer Partner zu uns kommt. Fachlich ergänzt er uns, weil er genau auf die Bereiche spezialisiert ist, die bei vielen unserer Mandanten und in vielen Projekten eine Rolle spielen, aber die wir bisher nicht abgedeckt haben, also vor allem Immissionsschutzrecht und Abfallrecht, daneben auch Wasser/Abwasser. Zudem haben wir auch im klassischen Energierecht viel zu viel zu tun und freuen uns auf Dirk als vielseitigen Verwaltungsrechtler.

Rechtsanwalt Buchsteiner war zuletzt Salary-Partner von okl & partner (ehemals Köhler & Klett), hatte sich kurzzeitig einer Ausgründung aus dieser Kanzlei angeschlossen und diese zum Jahresende verlassen. Er hat in den vergangenen Jahren Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen und öffentliche Auftraggeber im Immissionsschutzrecht, im Abfall- und Wasserrecht sowie im Bodenschutz- und Naturschutzrecht beraten und vertreten.

Dirk Buchsteiner ist 39, gebürtiger Niedersachse, lebt aber schon lange in Berlin. Wie wir alle liebt er gutes Essen und Wein, wie manche unter uns (jetzt dürfen Sie raten!) die Oper, und weil er weder Kinder noch Tiere hat, erhöht sich der Anteil gut gekleideter Mitglieder unserer Sozietät mit Dirk nun auf stattliche 50%. Sie erreichen unseren Kollegen ab sofort per Mail an buchsteiner@re-rechtsanwaelte.de und unter unserer Kanzleinummer 030 403 643 62 0.

Herzlich willkommen, lieber Dirk! Wir freuen uns auf hoffentlich viele gemeinsame Jahre.

2023-12-28T17:55:33+01:0028. Dezember 2023|Allgemein|

Frohe Weihnachten wünscht re|Rechtsanwälte!

Was für ein rauschendes Jahr. Wir haben uns 2023 manchen Abend auf dem Zahnfleisch nach Hause geschleppt, nur um in der Bahn zu bemerken, dass wir noch irgendwem eine Mail versprochen hatten. Dann haben wir zuhause den Rechner wieder aufgeklappt.

In wirtschaftlicher Hinsicht – und Kanzleien sind natürlich am Ende Wirtschaftsunternehmen – war 2023 also noch einmal ein echter Sprung. Aber was wir noch viel wichtiger finden: Fast alles, was wir 2023 auf dem Tisch hatten und haben, ist rechtlich hochspannend und nie dagewesen, beschäftigt sich mit einer ganz neuen Technologie, handelt bisweilen sogar von den großen Fragen unseres Zusammenlebens, oder es war zwar einfach ein Mandat mehr aus dem Tagesgeschäft der Energiewirtschaft, aber dafür die Mandantschaft einfach Zucker. Wir haben es genossen. Insofern: Liebe Mandanten, wir haben zu danken. Liebe Lieblingsgegner: Mit Euch streiten wir am Liebsten. Und dass unsere Fachwelt die Allerbeste ist, ist eh geritzt.

Euch allen wünschen wir ein frohes Fest. Erholt Euch von diesem Mörderjahr. Denn im Januar geht es weiter.

P.S.: Übrigens, wir sind dann zu viert. Dazu aber mehr nach den Feiertagen.

2023-12-23T21:46:46+01:0023. Dezember 2023|Allgemein|

Hat die Bundesnetzagentur wirklich den Kohleausstieg verboten?

Hat die Bundesnetzagentur der Regierung etwa den Kohleausstieg verboten? Den Eindruck könnte man gewinnen, wenn man einige der aktuellen Schlagzeilen liest.

Verbot der Stilllegung – Bundesnetzagentur überrascht mit Veto gegen Kohleausstieg

Energie-Hammer; Behörde stoppt Habecks Kohle-Ausstiegsplan

Aber was steckt da genau dahinter?

Nun zunächst geht es dabei um die Frage eines vorgezogenen Kohleausstiegs schon bis zum Jahr 2030. Den regulären Kohleausstieg haben der Bundestag und der Bundesrat bereits bis spätestens 2038 beschlossen. Der Kohleausstieg ist dabei rechtlich im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) geregelt. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 betrifft sowohl Braun- als auch Steinkohleanlagen. Das KVBG regelt hierzu einen Ausstiegspfad in Form jährlicher Zielniveaus für die noch am Markt befindliche Kohlekraftwerksleistung.

Diesen Kohleausstieg hat die Bundesnetzagentur weder untersagt, noch könnte sie das überhaupt. Was das „Verbot“ eines Kohleausstieges schon 2030 angeht, findet man beim Focus folgende erhellende Einlassung der Bundesnetzagentur:

„Die Anlagen werden für die Netzstabilität benötigt“, erklärte ein Sprecher der Bundesnetzagentur: „Sie werden nur selten laufen und deswegen keine spürbaren Auswirkungen auf unsere CO₂-Bilanz haben.“ Er betonte allerdings, dass die Anlagen nur als Reserve auf Abruf durch Netzbetreiber fungieren sollen: „Es ist weiter beabsichtigt, dass nach 2030 kein Kohlekraftwerk mehr am Markt tätig ist.“

Alles halb so wild also. Weder wurde der Kohleausstieg verboten oder abgesagt, noch ist es derzeit geplant, dass nach 2030 noch eine reguläre Kohleverstomung stattfindet, die über eine Notfallreserve hinausgeht.

(Christian Dümke)

2023-12-22T17:14:38+01:0022. Dezember 2023|Allgemein|