Die Entwicklung der deutschen Kohleverstromung seit 1990
In Deutschland verzeichnete die Kohleverstromung zwischen 1990 und 2023 eine bedeutende Entwicklung. In den frühen 1990er Jahren spielte die Kohle immer noch eine dominante Rolle im deutschen Energiemix, wobei sowohl Steinkohle als auch Braunkohle für einen erheblichen Teil der Stromerzeugung verantwortlich waren. Der Kohlestromanteil im Jahr 1990 lag bei 56,7 Prozent des Gesamtstrommixes. In Deutschland erlebte der Anteil von Kohlestrom am Strommix zwischen 1990 und 2023 eine markante Veränderung. Zu Beginn des Zeitraums war Kohlestrom einer der Hauptpfeiler der deutschen Stromerzeugung und trug einen bedeutenden Teil zur Energieversorgung bei. Sowohl Steinkohle als auch Braunkohle wurden intensiv genutzt, um die steigende Nachfrage nach elektrischer Energie zu decken.

Mit dem zunehmenden Bewusstsein für Umwelt- und Klimaschutz begann Deutschland jedoch, seine Energiepolitik zu überdenken und verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen. Dies führte zu einem kontinuierlichen Rückgang der Kohleverstromung im Laufe der Jahre.
Besonders ab den 2000er Jahren gewannen erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie an Bedeutung, was dazu führte, dass Kohlekraftwerke zunehmend an Rentabilität verloren. Die deutsche Regierung verabschiedete zudem verschiedene Gesetze und Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung der Kohleverstromung, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und den Kohleausstiegspfad.
Bis 2023 wurden zahlreiche Kohlekraftwerke stillgelegt oder umgerüstet, um die Kohleverstromung drastisch zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Der Anteil Kohlestrom am Strommix betrug 2023 nur noch 26,4 %. Einige Regionen, die zuvor stark von der Kohleindustrie abhängig waren, wurden durch Strukturwandelmaßnahmen unterstützt, um alternative Wirtschaftszweige zu entwickeln und Arbeitsplätze zu sichern.
Insgesamt markiert dieser Zeitraum einen deutlichen Wandel in der deutschen Energiepolitik, weg von der Kohleverstromung hin zu einer nachhaltigeren Energieversorgung durch erneuerbare Quellen. Für das Jahr 2038 plant Deutschland derzeit spätestens den endgültigen Kohleausstieg.

Streitig war dort sowohl der Zugang des Preisanpasungsschreibens beim Versorger, als auch der Inhalt. Der Kunde behauptete ihm sei kein Schreiben zugegangen und der Versorger versicherte, er habe dieses aber abgeschickt. Diese streitige Frage des Zugangs kann aber dahinstehen, wenn das Schreiben schon inhaltlich nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und daher die damit begründete Preisänderung schon deswegen möglicherweise unwirksam ist. Nun weigerte der Versorger sich aber, das entsprechende Schreiben überhaupt vorzulegen. Dazu sah er prozessual keine Veranlassung.