Ist ja nicht so, als hätte sich nichts geändert. Mit den Änderungs­richt­linien 2023/958 (Luftverkehr) und 2023/959 hat der Europäische Richt­li­ni­en­geber die Grundlage für die Entwicklung der Jahre bis 2030 gelegt. Neu sind nicht nur viele Detail­re­ge­lungen, sondern unter anderem auch umfang­reiche Regelungen über die Emissi­ons­han­dels­pflicht von Anlagen an sich.

Diese Regelungen bedürfen der Umsetzung durch den Mitglied­staat. Denn anders als bei den Durch­füh­rungs­ver­ord­nungen wie etwa zur Zuteilung oder zum Monitoring, richtet sich die Emissi­ons­han­dels­richt­linie an den Staat. Dieser muss das deutsche Recht – in diesem Fall das TEHG – so abändern, wie die Richt­linie es vorgibt. Und, da das Zutei­lungs­ver­fahren ja in diesem Frühjahr bis zum 21. Juni 2024 laufen wird, nun einiger­maßen schnell.

Denker, Ratlos, Überlegen, Spielen

Doch bisher tut sich nichts. Das aktuelle TEHG ist das letztemal 2021 geändert worden. Bisher ist von der anste­henden Novelle weit und breit nichts zu sehen. Derweil gehen die Wochen ins Land, und die Branche fragt sich: Wo liegt das Problem? Die Europäische Kommission hat inzwi­schen sogar schon ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren eröffnet, doch noch immer ist von einem TEHG-Entwurf nichts zu sehen (Miriam Vollmer).