Ist ja nicht so, als hätte sich nichts geändert. Mit den Änderungsrichtlinien 2023/958 (Luftverkehr) und 2023/959 hat der Europäische Richtliniengeber die Grundlage für die Entwicklung der Jahre bis 2030 gelegt. Neu sind nicht nur viele Detailregelungen, sondern unter anderem auch umfangreiche Regelungen über die Emissionshandelspflicht von Anlagen an sich.
Diese Regelungen bedürfen der Umsetzung durch den Mitgliedstaat. Denn anders als bei den Durchführungsverordnungen wie etwa zur Zuteilung oder zum Monitoring, richtet sich die Emissionshandelsrichtlinie an den Staat. Dieser muss das deutsche Recht – in diesem Fall das TEHG – so abändern, wie die Richtlinie es vorgibt. Und, da das Zuteilungsverfahren ja in diesem Frühjahr bis zum 21. Juni 2024 laufen wird, nun einigermaßen schnell.
Doch bisher tut sich nichts. Das aktuelle TEHG ist das letztemal 2021 geändert worden. Bisher ist von der anstehenden Novelle weit und breit nichts zu sehen. Derweil gehen die Wochen ins Land, und die Branche fragt sich: Wo liegt das Problem? Die Europäische Kommission hat inzwischen sogar schon ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, doch noch immer ist von einem TEHG-Entwurf nichts zu sehen (Miriam Vollmer).
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