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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Fernwärme: BKartA wegen Untergewichtung des Marktelements

Ende 2023 hat das Bundeskartellamt (BKartA) gegen sieben Fernwärmeversorger Verfahren wegen möglicherweise überhöhter Preissteigerungen eröffnet. Nun hat die Behörde veröffentlicht, dass vier dieser Unternehmen ihrer Ansicht nach rechtswidrige Preisanpassungsklauseln verwenden. 

Die betroffenen Unternehmen müssen sich nun gegen diesen Vorwurf verteidigen. Für alle anderen Versorger lohnt sich aber ein Blick auf den Hauptvorwurf der Behörde: Das Marktelement sei gegenüber dem Kostenelement zu niedrig gewichtet.

Für diejenigen, die nicht jeden Tag mit Fernwärmepreisklauseln zu tun haben, wirkt das erst einmal recht kryptisch. Doch dahinter verbirgt sich eine ernsthafte Gefahr für viele Versorger. Denn Preisgleitklauseln für Fernwärme müssen nach § 24 Abs. 4 FernwärmeV sowohl die Kosten als auch die Marktentwicklung abbilden, zudem müssen sie transparent sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) verfolgt seit einem grundlegenden Urteil vom 06.04.2011 (VIII ZR 273/09) die Linie, dass beide Bemessungsfaktoren an sich den gleichen Rang besitzen und Abstufungen nur zulässig sind, soweit dies der Angemessenheit entspricht. Das klingt erst einmal nach 50:50. Doch hierin liegt eine Gefahr: Wird der von einem Versorger verwendete Brennstoff teurer – oft noch Erdgas – aber der Wärmemarkt insgesamt vollzieht diese Entwicklung nicht oder nur teilweise mit, so bleibt der Versorger auf den gestiegenen Kosten sitzen. Viele Versorger messen dem Marktelement deswegen nur eine deutlich untergeordnete Rolle bei, ohne dass in jedem Fall Gründe für die vom BGH erwähnten angemessenen Abstufungen erkennbar sind.

Fernwärmeversorger, die das Marktelement geringer gewichten als die Kosten, sollten ihre Klausel also aus Anlass des Verfahrens des BKartA kritisch hinterfragen. Zwar mag es in vielen Fällen sinnvoll sein, die angekündigte Reform der AVBFernwärmeV abzuwarten, doch dort, wo Verstöße evident sind, sollte der Versorger sich nicht darauf verlassen, dass klagewillige Kunden, Verbraucherverbände oder eben die Kartellbehörden ihm Zeit lassen

2025-03-21T20:45:26+01:0021. März 2025|Wärme|

OLG Düsseldorf hebt Untersagungsverfügung der BNetzA gegen gas.de auf

Die Bundesnetzagentur hatte dem Energieversorger gas.de Versorgungsgesellschaft mbH nach § 5 EnWG wegen aus Sicht der BNetzA mangelnder Zuverlässigkeit die Versorgung von Haushaltskunden untersagt. Das OLG Düsseldorf hat diese Untersagung nunmehr durch Beschluss vom 27.11.2024 aufgehoben. Die Entscheidung ist sehr lang und lesenswert und gewährt erhebliche Einblicke in das vergangene Geschäftsgebaren von der gas.de.

So finden sich dort unter anderem folgende Feststellungen des Gerichts:

„Die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin war im Zeitpunkt der Behördenentscheidung und ist auch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht gewährleistet“

„Bei der gebotenen umfassenden Würdigung des Verhaltens der Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin ist das Vertrauen darin, dass diese die Gewähr für eine … und sichere Versorgung der Haushaltskunden mit Gas und Strom bietet, durch ihr Verhalten im … erschüttert.“

Zur Begründung nimmt das OLG Düsseldorf dort auch noch einmal Bezug auf den Umstand, dass gas.de in der Vergangenheit massenhaft Kunden fristlos gekündigt hatte, die bis heute um Schadenersatz kämpfen müssen. Das OLG erklärt:

„Die darin liegende vielfache Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin ist nach dem Vorgesagtem sowohl qualitativ als auch quantitativ als schwerwiegend einzuordnen.“

Aber warum hat das OLG Düsseldorf dann trotz dieser Feststellungen die Untersagung der Bundesnetzagentur aufgehoben? Zum Einen hält das OLG die Untersagungsverfügung der BNetzA bereits für formell rechtswidrig, weil an ihr Mitglieder der Beschlusskammer mitgewirkt haben, die nicht an der Entscheidung hätten mitwirken dürfen. Zudem sei für die Beurteilung der Zuverlässigkeit auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zwischenzeitlich habe sich die Sachlage beim Versorger, unter anderem durch Vorlage eines neuen Beschaffungskonzeptes geändert, die BNetzA habe ihre Ermessenserwägungen jedoch nicht entsprechend angepasst.

Ob gas.de damit wieder zurück ist auf dem Markt für Haushaltskunden bleibt abzuwarten.

(Christian Dümke)

2025-03-21T16:41:15+01:0021. März 2025|Rechtsprechung|

Nicht viel neu macht der Merz

Das „Heizungsgesetz“ würde man aufheben, und die Atomkraftwerke wieder anfahren, hieß es im Wahlkampf. Davon ist im Sondierungspapier vom letzten Wochenende nun nicht mehr die Rede. Dafür – dies mag die sozialdemokratische Handschrift sein, muss es aber nicht – bietet das Papier der künftigen Koalitionäre in Sachen Energie und Klima überraschend viel Ampel.

Zunächst: Wer auf eine Abschwächung der Klimaschutzziele gesetzt hat, wird enttäuscht sein. Die kommende Koalition bekennt sich ausdrücklich zu den Klimazielen. Uns kann das jedenfalls nicht überraschen: Die Klimaziele sind nicht nur im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt, das man mit einfacher Mehrheit ändern kann. Sondern laut Bundesverfassungsgericht auch im Grundgesetz selbst und zudem im europäischen Recht. Es bleibt also beim Kurs auf 2045.

Die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich festgelegte Mindestmaß etwa hatte der scheidende Wirtschaftsminister Habeck schon im Oktober vorgeschlagen. Statt 2,05 ct/kWh sollen nur noch 0,05 ct/kWh gezahlt werden. Das hat die voraussichtlich nächste Bundesregierung aufgegriffen.

Auch die Kraftwerksstrategie ist nicht neu. Die Regierung Merz will allerdings auf 20 GW neue Gaskraftwerke bis 2030 erhöhen. Die Erhöhung beruht auf der Annahme, dass die nächste Regierung – Stichwort Infrastrukturpaket – mehr Schulden machen darf als die Ampel, der eine solche Mittelaufnahme mangels Mitwirkung der Opposition verwehrt war. Die nächste Regierung will die Gaskraftwerke aber nicht nur nutzen, um die Netze zu stabilisieren, sondern auch, um Preisspitzen zu kappen. Wie bisher geplant, sollen auch diese Kraftwerke mittelfristig auf H2 umgestellt werden. Dass es dabei bleibt, ist nicht erstaunlich, weil die Ausschreibungen als Beihilfen den EU KUEBLL unterfallen, die einen dauerhaften Erdgasbetrieb nicht zulassen.

Union und SPD wollen die gesetzliche Grundlage für Carbon Capture and Storage (CCS) schaffen. Auch das ist nicht neu. Ein Entwurf liegt auf dem Tisch, hat es aber nur noch bis zur ersten Lesung und Ausschussanhörung im November 2024 gebracht. Was anklingt: Anders als die Ampel würde die nächste Bundesregierung möglicherweise nicht nur unvermeidliche Emissionen der Industrie auffangen und im Untergrund verpressen.

Den nächsten Punkt haben wir nicht verstanden. Die künftigen Koalitionäre mahnen an, dass das Wasserstoffkernnetz auch den Süden und Osten anbinden soll. Schauen wir uns das von der Bundesnetzagentur 2024 genehmigte Wasserstoffkernnetz an, so sind die Lücken im Süden und Osten, die hier thematisiert werden, aber nicht erkennbar. Sowohl das ostdeutsche Chemiedreieck als auch der Raum München und Stuttgart sind angebunden, obwohl es mangels EE-Stromerzeugung vor Ort vielleicht gar nicht so viele Erzeuger gibt, und die Küsten, wo der Import anlandet, weit weg.

Dass auch die nächste Bundesregierung grüne Märkte stärken will, ist keine Überraschung. Ebenso wie die Grünen hatte sich die Union schon vor der Ampel für Carbon Contracts for difference (CfD) ausgesprochen. Die inzwischen angelaufene Ausschreibung von Klimaschutzverträgen soll also fortgesetzt werden.

Und auch beim Ausbau der Erneuerbaren geht es weiter. Das Sondierungspapier erwähnt neben PV und Wind noch Bioenergie, Wasser, Geothermie und Speicher. Ob sich hier weitere Ausschreibungen/erhöhte Fördersätze andeuten? Ob (was wir begrüßen würden) der Rechtsrahmen für Speicher sich verbessert, etwa durch Aufnahme in den § 6 EEG, der Zahlungen an Gemeinden ermöglicht? Wir sind jedenfalls gespannt.
Ob gerade die Teile des Papiers, die auf staatliches Geld angewiesen sind, realisiert werden, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Die künftigen Koalitionäre müssen auf die Grünen zugehen, um eine Kreditaufnahme zu ermöglichen, die die Union der Ampel versagt hat. Ob das gelingt, wird die nächste Woche zeigen (Miriam Vollmer).

2025-03-13T23:33:55+01:0013. März 2025|Allgemein|