Über Olaf Dilling

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Schüler­lotsen in Paris: Vorbild für Berlin?

Reisen bildet bekanntlich. Aktuell bin ich auf dem 3rd European Forum on City Centers, das dieses Jahr von der Metropole du Grand Paris gehosted wird. Zugleich ist das für mich eine willkommene Gelegenheit zu sehen, was für Fortschritte die fahrrad- und fußgän­ger­freund­liche Politik der Bürger­meis­terin Anne Hidalgo seit meinem letzten Besuch vor ein paar Jahren gemacht hat. Und tatsächlich: Es ist keine schwierige Aufgabe mehr, Fotos von Radwegen an promi­nenten Orten zu machen, auf denen es von „Velos“ nur so wimmelt. Die Pariser haben trotz einiger Proteste die Verkehrs­wende inzwi­schen gut angenommen.

Radfahrer vor Notre-Dame de Paris

Wenn man selbst vor Ort ist, fallen einem auch noch Sachen auf, die ich in der Presse oder in den sozialen Netzwerken noch nicht zu Gesicht bekommen habe. In Paris waren es diesmal die vielen „Schüler­lotsen“. Die stehen mit neongelben Warnwesten an fast jedem Zebra­streifen, in dessen Nähe sich eine Schule befindet. Wenn sie nichts besseres zu tun haben, helfen sie auch schon mal einem ortsfremden Mann mittleren Alters über den Boulevard Saint-Germain.

Schülerlotsen auf einem Pariser Boulevard helfen am Zebrastreifen einer Frau beim Überqueren

Gibt es eigentlich auch in Deutschland noch Schüler­lotsen? Seit meiner Schulzeit in den 1970er Jahren kann ich mich nicht erinnern, welche gesehen zu haben. Heute ist die Aufgabe vermutlich auch ungleich schwerer. Der Ton im Verkehr hat sich verschärft und manche Autofahrer werden schnell aggressiv, wenn sie auf Fußgänger oder Radfahrer warten sollen. Insofern sollte man gut überlegen, wo welche Lotsen als Verwal­tungs­helfer einge­setzt werden. 13-jährige Schüler und Schüle­rinnen sind sicher nicht überall geeignet. Die Schüler­lotsen und ‑lotsinnen in Paris waren übrigens auch alle schon volljährig.

Schülerlotsin am Zebrastreifen vor einer Schule in Paris

Gerade auf großen Kreuzungen in Berlin täte mehr Verkehrs­re­gelung dringend Not: Viele Kreuzungen in Tempelhof, Neukölln, Kreuzberg und Fried­richshain rund um die A100 sind seit der Eröffnung des neusten Abschnitts bis Treptower Park kaum mehr passierbar. Das gilt für Kfz und Linien­busse, ebenso wie für Fußgänger und Radfahrer. Das Problem ist, dass aufgrund des dauer­haften Staus an den Flaschen­hälsen viele Autofahrer auf die Kreuzung fahren, auch wenn diese nicht frei sind. Dadurch blockieren sich Fahrzeuge aller Richtungen gegen­seitig. Gridlock nennt man diese Art von poten­ziertem Stau auf Englisch oder auf Deutsch: Verkehrsinfarkt.

Die Senats­ver­waltung in Berlin scheint dagegen aktuell nichts zu tun. Jeden­falls dauern die unhalt­baren Zustände, die nicht nur den Autoverkehr, sondern auch den Umwelt­verbund lahmlegen, weiter an. Vielleicht soll genug Druck aufgebaut werden, um Maßnahmen durch­zu­setzen, die die Berliner CDU ohnehin plant, wie der Rückbau eines Radfahr­streifens über die Elsen­brücke und seine Umwandlung in eine Kfz-Spur. Dies lässt sich aber aus bausta­ti­schen Gründen aber nicht so schnell umsetzen. Ohnehin ist es fraglich, ob es wirklich Abhilfe schafft oder den Stau nur etwas verlagern würde. Langfristig dürfte sich die Strategie nicht auszahlen, Verkehrs­chaos dadurch zu bekämpfen, dass ausge­rechnet raumef­fi­ziente Alter­na­tiven, wie der Rad- und Fußverkehr in ihrer Infra­struktur beschnitten werden.

Um den Gridlock aufzu­lösen und die Verkehrs­si­cherheit zu gewähr­leisten, wäre es aber sinnvoll, die Kreuzungen und Rad von wartenden Fahrzeugen frei zu halten. Dafür könnten Polizisten oder Verwal­tungs­helfer sorgen, die darauf achten, dass die Halte­linie nur von Fahrzeugen überfahren wird, die hinter der Kreuzung genug Platz haben. Wenn es sich dort auf einer Fahrspur staut, dürfen Autofahrer trotz des grünen Signals nicht losfahren. Klassische Schüler­lotsen wären von dieser Aufgabe überfordert. Sie haben als Verwal­tungs­helfer auch keine eigenen hoheit­lichen Kompe­tenzen, können also nicht eigen­mächtig das Ampel­signal aufheben oder modifizieren.

Trotzdem spräche grund­sätzlich nichts dagegen auch in Deutschland Erwachsene, die eine Ausbildung als Verwal­tungs­helfer genossen haben, auf der Straße einzu­setzen. Aktuell gibt es dies im Bereich der Großtrans­porte. Hier darf die zuständige Landes­be­hörde einem belie­henen Unter­nehmen nach § 2 Abs. 1 der neuen Straßen­verkehr-Trans­port­be­glei­tungs­ver­ordnung (StTbV) Anord­nungs­be­fug­nisse übertragen. Ähnliches ginge auch allgemein im Straßen­verkehr, wenn dafür auf Bundes­ebene eine entspre­chende Rechts­grundlage geschaffen würde. Solange das nicht der Fall ist, müssten weiterhin Polizisten an den Ampel­kreu­zungen den Verkehr regeln. (Olaf Dilling)

2025-11-07T20:51:51+01:007. November 2025|Kommentar, Verkehr|

BVerwG zum Klima­schutz beim Autobahnbau

Bei der Planung von Verkehr­wegen wie Autobahnen muss der Klima­schutz berück­sichtigt werden. Das ergibt sich aus dem Berück­sich­ti­gungs­gebot des § 13 des Bundes-Klima­schutz­ge­setzes (KSG). Nun könnten Spötter behaupten, dass der Bau von Autobahnen immer klima­schädlich sei, jeden­falls solange die Kraft­fahr­zeuge mit fossilen Brenn­stoffen getankt werden.

Dennoch gibt es beim Bau von Autobahnen deutliche Unter­schiede. Dies liegt vor allem an der Boden­be­schaf­fenheit: Es gibt in Deutschland kohlen­stoff­haltige Böden, die CO2 dauerhaft binden können, sogenannte Torf- oder Moorböden. Aller­dings verlieren sie diese Eigen­schaft, wenn abgetorft wird oder wenn der Grund­was­ser­spiegel abgesenkt wird. Denn dann wird der Kohlen­stoff durch Mikro­or­ga­nismen zersetzt, so dass CO2 freige­setzt und der Boden minera­li­siert. Typischer­weise ist dies beim Bau von Straßen und insbe­sondere Autobahnen der Fall, zum einen, weil der Torfboden ausge­koffert werden muss, zum anderen weil die Drainage und der Eingriff in tiefere Boden­schichten den Wasser­haushalt irrever­sibel verändert.

Foto von norddeutscher Niedermoorlandschaft mit Feldern, Gewerbegebiet und einer Autobahnbaustelle.

Rübker Moor bei Buxtehude nahe dem geplanten A26-Abschnitt (Foto: Aeroid, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons)

In Norddeutschland stellt sich dieses Problem bei der Erwei­terung der Küsten­au­tobahn A26 im Nordwesten zwischen Bremer­haven und Hamburg. Zwei Umwelt­ver­bände hatten dort gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss geklagt. Inzwi­schen wurde diese Klage vom Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig entschieden. Es hat der Klage zum Teil statt­ge­geben (BVerwG 9 A 2.24 – Urteil vom 08. Oktober 2025). Der Autobahnbau wird dadurch nicht verhindert. Das fordert das Klima­schutz­gesetz auch nicht. Aller­dings hätte der Träger eine alter­native Trasse prüfen sollen, die nicht in Moorböden eingreift und daher vermutlich weniger starke negative Auswir­kungen auf das Klima hat. Sie ist auch unter Biodi­ver­si­täts­ge­sichts­punkten vorteil­hafter, kürzer und daher vermutlich kostengünstiger.

Die Entscheidung zeigt, dass umwelt­recht­liche Gesichts­punkte, insbe­sondere Belange des Klima‑, Natur­schutz- und Wasser­rechts bei der Planung und dem Bau von Straßen immer wichtiger werden und von den Träger der Straßen­baulast oft unter­schätzt werden. Am Ende kann die Planung teuer und langwierig werden, wenn diese Aspekte am Anfang nicht ausrei­chend beachtet wurden (Olaf Dilling)

2025-10-30T17:17:38+01:0030. Oktober 2025|Allgemein|

Vom Baument­scheid zum Berliner Klimaanpassungsgesetz

In Berlin wird demnächst vom Abgeord­ne­tenhaus über ein Klima­an­pas­sungs­gesetz abgestimmt. Der Entwurf dafür wurde maßgeblich durch ein Bürger­be­gehren, dem „Baument­scheid“ initiiert und entwi­ckelt. Aller­dings kommt es jetzt mögli­cher­weise gar nicht zum Bürger­ent­scheid. Das ist für die Initiative keine Enttäu­schung, sondern ein Grund zu feiern: Sie haben bei den Regie­rungs­frak­tionen mit ihrem Anliegen offene Türen einge­rannt. Der Entwurf wurde von ihnen im Wesent­lichen übernommen, so dass die Chancen gut stehen, dass er vom Landes­par­lament verab­schiedet wird.

Für eine Geset­zes­in­itiative, die Klima­an­passung voran­treibt und daneben auch die Stadt „grüner“ macht, ist es tatsächlich höchste Zeit. Angesichts der geringen Bereit­schaft der Bundes­re­gierung, noch etwas Substan­ti­elles für Klima­schutz zu tun, und der politi­schen Großwet­terlage weltweit wird Anpassung immer wichtiger. Hitze­sommer und Stürme, Dürre und Stark­regen werden immer öfter und wir müssen uns darauf einstellen. Bund, Länder und Kommunen müssen dafür sorgen, dass dieses Extrem­wetter die Bevöl­kerung nicht unvor­be­reitet trifft. Klima­schutz und Klima­an­passung dürfen nicht als sich ausschlie­ßende Alter­na­tiven verstanden werden. Sie sollten sich vielmehr ergänzen. 

Schließlich ist der menschen­ge­machte Klima­wandel bereits voll im Gange. Zugleich ist die Stadt­fläche, in der die höchste Bevöl­ke­rungs­dichte herrscht, auch der Teil des Terri­to­riums, in der die Effekte des Klima­wandels am stärksten zu spüren sind: Dies ist so, weil die meisten Flächen versiegelt sind und kein Wasser aufnehmen und speichern können. Außerdem heizen sich Stein‑, Beton und Asphalt­flächen in der Sonne stärker auf als begrünte oder baumbe­standene Flächen. Auch nachts kühlen sie sich kaum ab.

Das Berliner Klima­an­pas­sungs­gesetz ist nicht das erste einschlägige Gesetz zu dem Thema. Vielmehr hat sich auch der Bund schon mit dem Thema befasst und das Bundes-Klima­an­pas­sungs­gesetz (KAnG) erlassen. Warum braucht es also überhaupt ein Gesetz für Berlin? Das KAnG des Bundes fordert bisher vor allem eine vorsor­gende Klima­an­pas­sungs­stra­tegie durch die Bundes­re­gierung bzw die zustän­digen Minis­terien, weiterhin Risiko­ana­lysen sowie einen Monito­ring­be­richt. Auf Bundes­ebene sollen alle Behörden Klima­an­pas­sungs­kon­zepte erstellen. Schließlich sollen alle Behörden bei ihren Planungen und Entschei­dungen das Ziel der Klima­an­passung berück­sich­tigen. Dies bleibt jedoch alles etwas abstrakt – zudem viele der Maßnahmen ohnehin in der Verwal­tungs­kom­petenz der Länder und Gemeinden liegen.

Luftbild von Parkanlage in einer Stadt

In § 9 KAnG lässt der Bund insofern die Möglichkeit offen, dass Länder eigene Klima­an­pas­sungs­ge­setze erlassen, die mit den Vorgaben des Bundes im Einklang sind. Ein Blick in den Entwurf des KAnG Bln demons­triert, dass es auf Ebene eines Stadt­staats durchaus konkreter geht: Dort werden nach mikro­kli­ma­ti­schen Parametern sogenannten Hitze­viertel definiert, die von der Senats­ver­waltung per Beschluss ausge­wiesen werden sollen und in denen Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Klima­an­pas­sungs­ziele zu erreichen. Beispiel­weise sollen auf „jeder Straßen­seite und auf allen ausrei­chend breiten Mittel­streifen (…) je Straßen­ab­schnitt im Durch­schnitt mindestens alle 15 Meter ein gesunder Straßenbaum gepflanzt sein“. Weitere Klima­an­pas­sungs­ziele beziehen sich auf die Erreich­barkeit wohnort­naher Grünan­lagen und Regen­was­ser­ver­si­ckerung und auf die Absenkung der Tempe­ratur um mindestens 2°C durch Maßnahmen der blau-grünen Infrastruktur. 

Nun ist Papier bekanntlich geduldig und bei den Maßnahmen handelt es sich um Soll-Vorgaben. Wie wird dafür gesorgt, dass diese Ziele tatsächlich erreicht werden? Das Klima­an­pas­sungs­gesetz sieht in § 5 eine Zustän­digkeit der Senats­ver­waltung für die jährliche Erstellung eines Maßnah­men­ka­talogs für die jewei­ligen Hitze­viertel vor und die schritt­weise Umsetzung durch die Bezirks­ämter vor. Stadt­viertel mit niedrigem sozialen Status sollen dabei vorrangig bedient werden, da hier die Bedin­gungen oft besonders schlecht und die Vulnerabi­lität besonders groß ist.

Über die Hitze­viertel hinaus soll im gesamten Stadt­gebiet ein Mindest­be­stand an Bäumen herge­stellt und erhalten werden. Bei der Flächen­ver­teilung sollen Fahrrad- und Gehwege erhalten bleiben, dagegen ist es nach dem Geset­zes­entwurf zulässig, Parkplätze zu opfern. Dies ist vermutlich auch notwendig, denn ansonsten wäre es kaum realis­tisch, die im Gesetz vorge­sehene Anzahl von Bäumen pro Straßen­ab­schnitt zu pflanzen. Es ist voraus­sehbar, dass es hier zu politi­schen Vertei­lungs­kämpfen kommen wird. Letztlich kann Berlin ein für Menschen erträg­liches Stadt­klima aber nur erhalten, wenn Parkplätze in Baumscheiben umgewandelt werden. Alles andere wäre angesichts des deutlichen Anstiegs der Durch­schnitts­tem­pe­ra­turen und der Häufung von Hitze­sommern kurzsichtig. (Olaf Dilling)

2025-10-22T17:41:18+02:0022. Oktober 2025|Allgemein, Klimaschutz, Kommentar, Umwelt|