Über Dirk Buchsteiner

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Der Betriebs­be­auf­tragte für Abfall – Das unbekannte Wesen?

Sie sind wichtig, müssen fachkundig sein und sich regel­mäßig fortbilden und es gibt mittler­weile sicherlich fast 3.000 von ihnen in Deutschland. Die Rede ist nicht von Anwälten (davon gibt es nämlich 165.776). Die Rede ist hier von den Betriebs­be­auf­tragten für Abfall oder kurz: den Abfallbeauftragten.

Doch wer sind diese unbekannten Wesen? Der Blick ins Gesetz hilft: Das Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetz (KrWG) verpflichtet Betreiber von Anlagen, im Sinne von Anhang 1 der 4. BImSchV, bei denen pro Kalen­derjahr mehr als 100 Tonnen gefähr­liche Abfälle oder 2000 Tonnen nicht gefähr­liche Abfälle anfallen, sowie die weiteren dort aufge­führten Anlagen­be­treiber (z.B. Deponien, Kranken­häuser, Abwas­ser­be­hand­lungs­an­lagen) zur Bestellung eines (vom Grundsatz her) betriebs­an­ge­hö­rigen Betriebs­be­auf­tragten für Abfall, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlagen oder die Bedeutung der abfall­wirt­schaft­lichen Tätigkeit aus den im Gesetz genannten Gründen erfor­derlich ist. Die Einzel­heiten der Bestel­lungs­pflicht sind in der Abfall­be­auf­trag­ten­ver­ordnung (AbfBe­auftrV) geregelt.

Der Betriebs­be­auf­tragte ist ein Selbst­re­gu­lativ der abfall­erzeu­genden bzw. entsor­genden Betriebe. Er ist kein „Hilfs­sheriff“ der Behörde, aber ein Hilfs­organ des Anlagen­be­treibers. Ausgehend vom Regelungsziel des § 59 KrWG ist er für die Erhaltung der Umwelt, konkre­ti­siert auf die Abfall­ver­meidung, ‑verrin­gerung, ‑verwertung und ‑besei­tigung zuständig und ist damit auch eine Art „Anwalt der Umwelt“. Vielfach ist beim Betriebs­be­auf­tragten für Abfall auch von einem  „Umwelt­schutz­ge­wissen“ einer Anlage die Rede. Das macht die Sache manchmal gar nicht so einfach.

Für die Bestellung als Abfall­be­auf­tragter bedarf es natürlich der entspre­chenden Eignung. So müssen die Anfor­de­rungen an die Fachkunde laut § 9 Absatz 1 der AbfBe­auftrV erfüllt sein. Beruf­liche Quali­fi­kation, Berufs­er­fahrung und Teilnahme an Lehrgängen sind die Grund­vor­aus­setzung. Zudem besteht für Abfall­be­auf­tragte eine konti­nu­ier­liche Fortbil­dungs­pflicht. Mindestens alle zwei Jahre ist ein behördlich anerkannter Lehrgang zu besuchen. Bei solchen Lehrgängen sind Kennt­nisse des Abfall­rechts und der Abfall­technik (u. a. Recht, Arbeits­schutz, Haftung, Entsorgung) sowie Kennt­nisse über die Position des Abfall­be­auf­tragten (Rechte, Pflichten, Bestellung) zu vermitteln.

Seit mehreren Jahren schule ich Abfall­be­auf­tragte regel­mäßig in Grund­lehr­gängen und Fortbil­dungen z.B. für die IWA Ingenieur- und Beratungs­ge­sell­schaft mbH (nächster Termin am 27.05.2024) und in einem Komplett­se­minar „Fortbildung betrieb­licher Umwelt­schutz“ an zwei vollen Tagen für die Handels­kammer Hamburg (am 28.–29.05.2024). (Dirk Buchsteiner)

2024-05-24T21:10:12+02:0024. Mai 2024|Allgemein|

KI und Umwelt

In Berlin fand am 14.05.2024 das Green-AI Hub Forum statt. Hierbei handelt es sich um KI-Initiative des BMUV. Die Veran­staltung, die hochka­rätig von Bundes­um­welt­mi­nis­terin Steffi Lemke eröffnet wurde, bot Einblicke in aktuelle Praxis­bei­spiele für praktische KI-Anwen­dungen zur Optimierung von Produk­ti­ons­pro­zessen in Unter­nehmen. Vor Ort und im Livestream (hier abrufbar) konnte man erfahren, wie Green AI in der Praxis funktio­niert. Das BMUV zeigte erste Ergeb­nisse der Green-AI Hub Pilot­pro­jekte aus dem Mittel­stand (siehe auch hier). Im Kern geht es darum, wie Künst­liche Intel­ligenz (KI) für mehr Ressour­cen­ef­fi­zienz einge­setzt werden kann. Rund 120 Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Forschung tauschten sich über KI-Techno­logien aus und wie Unter­nehmen diese gewinn­bringend einsetzen können.

Die vorge­stellten zehn Beispiele der Unter­nehmen kamen aus verschie­denen Bereichen. So berichtete beispiels­weise ein Verpa­ckungs­her­steller über die Einbettung der KI in die betrieb­lichen Prozesse. Durch den KI-Einsatz konnten im Schnitt 10 bis 15 Prozent Material- und Energie­ein­spa­rungen erzielt werden. Ein Unter­nehmen optimierte im KI-Pilot­projekt den Herstel­lungs­prozess der entwi­ckelten Heizungs­an­lagen. Durch die verbes­serte Planung und Dimen­sio­nierung neuer Hallen lassen sich Nutzungs­daten sammeln und so die Größe und Ausstattung ähnlicher Hallen zukünftig besser planen. Auch hier wurden Material, Energie und CO2 einge­spart. Ein Hersteller von Einlagen konnte durch KI-gestützten 3D-Druck ortho­pä­di­scher Einlagen konnte hierdurch ebenfalls die Materi­al­bilanz drastisch verbessern.

Als Teil der KI-Strategie der Bundes­re­gierung fördert das BMUV die nachhaltige Gestaltung von KI und die Nutzung ihrer Chancen zugunsten von Klima und Umwelt mit 150 Millionen Euro. Im Auftrag des BMUV koordi­niert die Zukunft – Umwelt – Gesell­schaft (ZUG) gGmbH die Umsetzung des Green-AI Hub Mittel­stand. Den Betrieb übernehmen das Deutsche Forschungs­zentrum für Künst­liche Intel­ligenz (DFKI), das Wuppertal Institut, das VDI Techno­lo­gie­zentrum und das VDI Zentrum Ressour­cen­ef­fi­zienz. (Dirk Buchsteiner)

2024-05-16T19:31:20+02:0015. Mai 2024|Digitales, Industrie|

Großbrand in Berlin-Lichterfelde

Lichter­felde-West im Berliner Südwesten besticht für gewöhnlich durch die histo­rische Villen­ko­lonie und durch alten Baumbe­stand. Abseits und südlich davon, am sog. „Stich­kanal“ liegt jedoch auch ein Gewer­be­gebiet in dem es u.a. einen Baumarkt und einen großen Lebens­mit­tel­markt gibt. Seit Freitag­vor­mittag brennt es in der Straße „Am Stich­kanal“ in einer Firma für Metall­technik. Hierbei kam es zu einer gefähr­lichen Rauch­gas­ent­wicklung. Die dunkle Rauch­säule breitete sich weit Richtung Norden aus.

In dem mehrstö­ckigen Gebäude – das mittler­weile weitgehend einge­stürzt sein soll – lagerten laut Feuerwehr Chemi­kalien, darunter Kupfer­cyanid und Schwe­fel­säure. Es bestand zudem die Gefahr, dass sich giftige Blausäure bilden könnte. In verschie­denen Quellen (und auch in der offizi­ellen Warnmeldung) heißt es, dass es sich um einen Brand in einem Störfall­be­trieb handelte. Hinter­grund ist, dass demnach gefähr­liche Stoffe des Anhangs I der Störfall­ver­ordnung (12. BImSchV) in bestimmten Mengen vorhanden waren.

Abhängig von den Mengen handelt es sich um einen Betriebs­be­reich der unteren oder sogar der oberen Klasse. Für Betriebs­be­reiche der unteren Klasse müssen die erfor­der­lichen Vorkeh­rungen getroffen werden, um das Auftreten von Störfällen zu verhindern bzw. die Auswir­kungen so gering wie möglich zu halten. Weitere Pflichten, die für alle Betriebs­be­reiche gelten, sind die Erstellung eines Konzeptes zur Verhin­derung von Störfällen die Einführung eines Sicher­heits­ma­nage­ment­systems zur Umsetzung des Konzeptes. Zudem ist auch die Öffent­lichkeit zu infor­mieren. Für Betriebs­be­reiche der oberen Klasse gelten erwei­terte Pflichten. So ist u.a. ein Sicher­heits­be­richt und ein interner Alarm- und Gefah­ren­ab­wehrplan zu erstellen.

Zwar lässt sich nicht jedes Risiko immer ausschließen. Ausweislich der Brand­ent­wicklung spricht derzeit einiges dafür, dass der hier der Brand­schutz vermutlich an mehreren Stellen versagt hat. Grund­sätzlich wäre (gerade auch mit Blick auf angren­zende Nutzungen) ein umfas­sendes Brand­schutz­konzept zu erwarten gewesen, durch das Brände vermieden, durch bauliche Maßnahmen an der Ausbreitung gehindert und durch das Auffangen des Lösch­mittels Folge­schäden verhütet werden. Erkennbar ist jedoch, dass es der Feuerwehr gelungen scheint, eine Ausbreitung auf andere Betriebe und weitere Nutzungen zu verhindern. Ein gefürch­teter Domino-Effekt hat sich damit vorerst nicht einge­stellt. Funktio­niert haben auch die verschie­denen Katastro­phenwarn-Apps, die schnell auf das Feuer hinwiesen und in den betrof­fenen Berliner Bezirken dringend dazu aufriefen, Fenster und Türen geschlossen zu halten und Lüftungen und Klima­an­lagen abzuschalten. (Dirk Buchsteiner)

2024-05-04T01:54:06+02:003. Mai 2024|Allgemein, Immissionsschutzrecht, Umwelt|