Zugegeben, eine Fahrt durch die norddeutsche Tiefebene an einem 1. Mai-Wochenende mit einem Mietwagen hat für Berliner schon so seine Reize: Alleen in Mecklenburg-Vorpommern, Landschlösser und Herren­häuser, viele Seen, Kiefern- und Buchen­wälder, versteckte Buchten an der Ostsee­küste, duftende Rapsfelder, verschlafene Hanse­städte mit bewegter Geschichte. Diesmal sind wir mit einem E‑Auto unterwegs. Es ist nicht nur emissi­ons­ärmer, sondern auch leiser. Vor allem spricht es viel schneller und geschmei­diger an als ein Verbrenner. Nicht zuletzt macht es auch ökono­misch Sinn – angesichts der aktuell sehr hohen Benzinpreise.

Nur stellte sich nach einer Autobahn­fahrt irgendwo zwischen Wismar, Schwerin und Parchim die Frage nach einer passenden Ladesäule. Nach einigem Suchen fündig geworden, stellen sich Sonntags­fahrern wie uns diverse weitere Fragen: Wie initi­ieren wir den Ladevorgang? Warum gibt es im Mietauto keine RFID-Karte zum bequemen Laden? Hat die Ladesäule einen QR-Code? Welche App brauchen wir – und wenn ja, wie viele? Was kostet uns der Spaß am Ende und wie finden wir das heraus? Unkom­pli­ziert ist anders.

Mobilet-Parkboxen und Ladestation am Hafen von Wismar

Merkposten für die nächste Ostsee-Fahrradtour: Parkboxen und Ladestation für Zweiräder am Hafen von Wismar (Foto: O.Dilling)

Eine Suche im Internet zeigt, dass wir nicht die Einzigen sind und unsere Probleme offenbar nicht nur auf mangelnder Gewohnheit, Unkenntnis oder gar Inkom­petenz beruhen. Im Vergleich zum Tanken ist das Laden von Elektro­autos trotz der angeb­lichen „Techno­lo­gie­of­fenheit“ der aktuellen Politik immer noch mit zahlreichen Hürden verbunden. Dabei hapert es weniger an dem Produkt selbst, also dem E‑Auto, sondern an der verfüg­baren Infra­struktur und dem mangelnden Grad der Standar­di­sierung. Bekann­ter­maßen sind die Ladesäulen etwas ungleich­mäßig verteilt und es gibt immer noch 45% – zugegeben kleine – Kommunen, in denen keine öffent­liche Ladeinfra­struktur vorhanden ist.

Eine weitere Schwie­rigkeit ist, dass die Preis­ge­staltung und Zahlung an den Ladesäulen lange Zeit intrans­parent und umständlich war. Abhilfe schaffen sollte an sich die EU Verordnung über den Aufbau der Infra­struktur für Alter­native Kraft­stoffe (Alter­native Fuels Infra­structure Regulation – AFIR). Sie war Teil des „Fit for 55″-Pakets und ist schon seit April 2024 in Kraft. Sie soll an sich sicher­stellen, dass das Tanken und Laden von umwelt­freund­lichen Fahrzeugen genau so einfach ist, wie das Tanken von Benzin- und Dieselfahrzeugen.

Dafür gibt es Vorgaben über folgende Fragen:

  • den Ausbau des Ladenetzes: z.B. müssen am Trans­eu­ro­päi­schen Verkehrsnetz, v.a. Autobahnen alle 60 km Schnell­la­de­mög­lich­keiten entstehen),
  • einfache Bezahl­vor­gänge:
    • an allen neuen öffent­lichen Ladesta­tionen (ab 50 kW) muss kontakt­loses Bezahlen mit gängigen Debit- oder Kredit­karten möglich sein; 
    • für öffentlich zugäng­liche Ladepunkte mit einer Ladeleistung von weniger als 50 kW soll über eine Inter­net­ver­bindung ein sicherer Zahlungs­vorgang ermög­licht werden, etwa über einen spezi­fi­schen Quick-Response-Code,
  • Preis­trans­parenz: an öffent­lichen Ladesäulen berechnete Preise müssen angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, trans­parent und nicht­dis­kri­mi­nierend sein; 
    • bei öffent­lichen Schnell­la­de­säulen ab 50 kW muss der Preis pro kWh zur besseren Vergleich­barkeit an oder in der Nähe der Ladesäule vorab ersichtlich sein;
    • bei öffent­lichen Ladesäulen unter 50 kW reicht es, die preis­bil­denden Faktoren auszu­weisen und für weiteren Infor­ma­tionen auf eine App oder das Internet zu verweisen.
  • Auffind­barkeit: Die Betreiber öffent­licher Ladesäulen müssen Infor­ma­tionen über ihre Ladesäule öffentlich zugänglich machen, so dass sie in den üblichen Naviga­ti­ons­sys­temen gefunden werden können.

Die Verordnung sieht einen Bericht­erstat­tungs­me­cha­nismus zur Förderung der Zusam­men­arbeit vor. Das soll die effektive Umsetzung sicher­stellen. Wir hoffen, dass das Wirkung zeigt. Bei der nächsten Tour mit dem E‑Auto sind wir wahrscheinlich besser gewappnet. Idealer­weise ist die digitale Infra­struktur irgendwann so einfach und kompa­tibel, dass es sich an jeder öffent­lichen Ladesäule so „easy“ wie beim Tanken anfühlt.

Selbst­ver­ständlich stehen wir auch mit unserer energie- und infra­struk­tur­recht­lichen juris­ti­scher Expertise für Stadt­werke oder andere Betreiber von Infra­struktur zur Verfügung. Also, wenn Sie mal eine Frage zu Details der Umsetzung der AFIR haben, melden Sie sich einfach bei uns. (Olaf Dilling)