Wenn das Netz sich zu spät meldet – der § 8 Abs. 5 EEG 2021

Derzeit wird disku­tiert, ob Betreiber kleiner Dachan­lagen in Zukunft überhaupt noch eine Garan­tie­ver­gütung erhalten sollen. Doch in vielen Fällen gibt es schon abseits der Vergü­tungs­frage Schwie­rig­keiten, die Anlage überhaupt ans Netz zu bekommen. Wie mit der Situation umzugehen ist, wenn der Netzbe­treiber sich zu spät rührt, hat sich die EEG-Clearing­stelle in einem Schieds­ver­fahren beschäftigt.

In dem Verfahren Schieds­spruch 2025/10-VIII ging es um mehrere kleine Photo­vol­ta­ik­an­lagen, deren Betrei­berin einen Netzan­schluss beantragt hatte. Der Netzbe­treiber reagierte jedoch nicht innerhalb der gesetz­lichen Frist. Die Betrei­berin berief sich daher auf § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2021, wonach Anlagen unter bestimmten Voraus­set­zungen angeschlossen und betrieben werden dürfen, wenn der Netzbe­treiber nicht recht­zeitig reagiert.

Die Clearing­stelle bestä­tigte am 23. Januar 2026, dass der Anspruch auf Anschluss und Betrieb der Anlagen mit Ablauf der Frist grund­sätzlich entsteht. Der Netzbe­treiber konnte sich also nicht nachträglich darauf berufen, die Anlagen seien nicht netzver­träglich. Gleich­zeitig stellte das Schieds­ge­richt fest, dass der notwendige Netzausbau im konkreten Fall wirtschaftlich unzumutbar gewesen wäre und deshalb kein Verstoß gegen die Pflicht zum unver­züg­lichen Netzan­schluss vorlag. Der Anlagen­be­treiber hatte im Ergebnis also Pech.

Der Schieds­spruch zeigt damit ein recht­liches Problem auf: Einer­seits schützt § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2021 Anlagen­be­treiber, wenn Netzbe­treiber Anschluss­be­gehren verschleppen. Anderer­seits bleibt auch in diesem Fall entscheidend, ob der Netzan­schluss technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist – das Risiko trägt auch in diesem Fall der Betreiber (Miriam Vollmer).

2026-03-13T18:05:17+01:0013. März 2026|Erneuerbare Energien|

China – Klima­schutz und Entwicklungshilfe

China kümmert sich nicht um Klima­schutz und Deutschland zahlt auch noch Entwick­lungs­hilfe an China“ – zwei Vorwürfe, die man immer wieder in Diskus­sionen über Klima­schutz zu hören bekommt. Aber stimmt das eigentlich?

Keine Entwick­lungs­hilfe aus Deutschland

Deutschland hat die bilaterale Entwick­lungs­hilfe an China bereits 2010 beendet.
Der Grund liegt auf der Hand: China gilt inzwi­schen als wirtschaftlich stark und ist selbst ein Geberland, das anderen Staaten Kredite und Inves­ti­tionen gibt.Von den 1980ern bis etwa 2010 gab es tatsächlich deutsche Entwick­lungs­pro­jekte in China. Damals ging es z. B. um Umwelt­technik, Energie oder Infrastruktur.

Klima­schutz

China spielt eine zentrale Rolle im globalen Klima­schutz. Als bevöl­ke­rungs­reichstes Land der Welt und größte Indus­trie­nation verur­sacht China etwa ein Drittel der weltweiten CO₂-Emissionen. Gleich­zeitig inves­tiert das Land massiv in klima­freund­liche Techno­logien und hat ehrgeizige Ziele für die kommenden Jahrzehnte formuliert.

Im Jahr 2020 kündigte Staats- und Parteichef Xi Jinping an, dass China spätestens bis 2030 den Höhepunkt seiner CO₂-Emissionen erreichen und bis 2060 klima­neutral werden will. Diese Ankün­digung gilt als wichtiger Schritt, da die Entwicklung in China entscheidend für den weltweiten Kampf gegen den Klima­wandel ist. Aktuelle Zahlen zeigen, dass China den Höhepunkt seiner CO₂-Emissionen mögli­cher­weise bereits schon jetzt im Jahr 2026 überschritten hat und nun bereits der Rückgang beginnt.

Ein zentraler Bestandteil der chine­si­schen Klima­po­litik ist der Ausbau erneu­er­barer Energien. China ist heute weltweit führend bei der Instal­lation von Solar- und Windkraft­an­lagen und inves­tiert große Summen in Elektro­mo­bi­lität, Batte­rie­speicher und moderne Strom­netze. Viele der weltweit produ­zierten Solar­module und Batterien stammen aus chine­si­scher Produktion.

Gleich­zeitig steht China vor großen Heraus­for­de­rungen. Der Energie­bedarf des Landes ist durch das starke Wirtschafts­wachstum enorm gestiegen, weshalb Kohle weiterhin eine wichtige Rolle in der Energie­ver­sorgung spielt. China betreibt zahlreiche Kohle­kraft­werke und baut teilweise auch neue Anlagen, um die Strom­ver­sorgung sicherzustellen.

Die chine­sische Klima­po­litik bewegt sich daher in einem Spannungsfeld: Einer­seits treibt das Land den Ausbau klima­freund­licher Techno­logien stark voran, anderer­seits bleibt es vorerst stark von fossilen Energie­trägern abhängig.

(Christian Dümke)

2026-03-13T17:20:34+01:0013. März 2026|Allgemein|

Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland

Deutschland sieht sich selbst gern als Motor der europäi­schen Integration. Wenn es jedoch um die Umsetzung von EU-Recht geht, zeigt sich des Öfteren ein anderes Bild. Die Europäische Kommission hat nun gleich drei Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Deutschland einge­leitet. Diese betreffen zentrale Themen: Trink­was­ser­qua­lität, Barrie­re­freiheit und die energe­tische Sanierung von Gebäuden.

Sauberes Wasser – aber Transparenzlücken

Im ersten Verfahren geht es um die EU-Trink­was­ser­richt­linie, die eigentlich längst hätte vollständig umgesetzt sein müssen. Ziel der Richt­linie ist es, die Qualität von Leitungs­wasser weiter zu verbessern, neue Schad­stoffe wie Mikro­plastik oder hormon­wirksame Stoffe stärker zu regulieren und Wasser­ver­luste in den Netzen zu reduzieren. Deutschland hat zwar Teile der Richt­linie umgesetzt – aus Sicht der Kommission aber nicht ausrei­chend. Kriti­siert werden insbe­sondere Lücken bei Risiko­be­wer­tungen sowie beim Zugang der Öffent­lichkeit zu Infor­ma­tionen über Wasse­rü­ber­wa­chung und Gegen­maß­nahmen. Das ist kein rein techni­sches Detail: Gerade beim Thema Trink­wasser geht es auch um Trans­parenz und Vertrauen. Bürge­rinnen und Bürger sollen nachvoll­ziehen können, wie sicher ihr Wasser ist – und was passiert, wenn Probleme auftreten.

Barrie­re­freiheit: Anspruch und Wirklichkeit

Auch bei der Europäi­schen Barrie­re­frei­heits­richt­linie sieht Brüssel weiterhin Defizite. Diese verpflichtet die Mitglied­staaten, zentrale Produkte und Dienst­leis­tungen – etwa Smart­phones, Computer, E‑Books, Bankdienst­leis­tungen oder digitale Kommu­ni­kation – barrie­refrei zugänglich zu machen. Das Ziel ist klar: Mehr Teilhabe für rund 100 Millionen Menschen mit Behin­de­rungen in der EU. Deutschland hat nach Einschätzung der Kommission zwar Fortschritte gemacht, doch bestehen weiterhin Umset­zungs­lücken. Deshalb hat Brüssel nun eine weitere begründete Stellung­nahme geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem Europäi­schen Gerichtshof. Damit wird deutlich: Geduld hat auch die Kommission nur begrenzt.

Klima­ziele ohne Sanierungsplan

Das dritte Verfahren betrifft die Gebäu­de­po­litik – ein Schlüs­sel­be­reich für den Klima­schutz. Deutschland hat den Entwurf seines natio­nalen Gebäu­de­sa­nie­rungs­plans nicht frist­ge­recht bei der Kommission einge­reicht. Dabei sollen diese Pläne zeigen, wie die Mitglied­staaten ihren Gebäu­de­be­stand bis 2050 energie­ef­fi­zient und klima­neutral machen wollen. Ohne solche Strategien fehlt nicht nur Brüssel der Überblick – auch Inves­toren, Bauwirt­schaft und Kommunen fehlt Planungssicherheit.

Zwei Monate Zeit – dann wird es ernst

Dass Deutschland in Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren landet, ist kein Einzelfall. Immer wieder zeigt sich ein struk­tu­relles Problem: EU-Recht wird politisch mitver­handelt, aber national dann verzögert oder unvoll­ständig umgesetzt. Für die Kommission sind solche Verfahren ein notwen­diges Instrument, um einheit­liche Regeln sicher­zu­stellen. Für Deutschland sind sie hingegen ein Hinweis darauf, dass europäische Politik nicht nur in Brüssel gemacht wird – sondern auch zuhause konse­quent umgesetzt werden muss. In allen drei Fällen hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben der Kommission zu reagieren und die Mängel zu beheben. Bleibt eine überzeu­gende Antwort aus, werden die Verfahren vor dem Europäi­schen Gerichtshof landen. (Dirk Buchsteiner)

2026-03-13T16:59:14+01:0013. März 2026|Wasser, Wasserrecht|