Autonomes Fahren wird ja oft als Möglichkeit angepriesen, das Autofahren sicherer zu machen. Ein Video, was neulich in den sozialen Netzwerken kursierte hat mich skeptisch gestimmt. Elon Musk hat mal wieder erfolgreich mit einem Produkt provoziert, das die Träume von Computerspielern wahr werden lässt und ganz real auf die Straße bringt. Eine Software ermöglicht es beim automatisierten Fahren einen Modus zu wählen, der ganz den Vorlieben von Rasern entspricht. Sie verhält sich wie risikofreudige Fahrer, die sich nicht nach Geschwindigkeitsbeschränkungen richten und an Stoppschildern nicht richtig anhalten, sondern die Geschwindigkeit nur reduzieren, so jedenfalls eine Einschätzung der Zeitschrift „Auto-Motor-und-Sport“. Angeblich prüft die US-Verkehrssicherheitsbehörde („National Highway Traffic Safety Administration“ – NHTSA) deshalb bereits, ob die Software zulässig ist. Da die Software von Tesla grundsätzlich Verkehrszeichen erkennen und korrekt darauf reagieren kann, will die Behörde insbesondere analysieren, ob die oft festgestellten Regelüberschreitungen bei der Programmierung bewusst eingeplant wurden. Dann wären hohe Geldstrafen fällig.
Nun hat vor nicht allzulanger Zeit Ursula von der Leyen dem US-Präsidenten Trump versprochen, den Import von US-Kraftfahrzeugen nach Europa zu erleichtern. Könnte es also sein, dass demnächst Tesly Cybertrucks im Mad Max Modus deutsche Autobahnen unsicher machen? Tatsächlich ist Teil des zwischen den USA und der EU geschlossenen neuen Handels- und Investitionsabkommen auch die gegenseitige Anerkennung von Automobilstandards, so heißt es im „Joint Statement on a United States-European Union framework on an agreement on reciprocal, fair and balanced trade“ vom August diesen Jahres: „With respect to automobiles, the United States and the European Union intend to accept and provide mutual recognition to each other’s standards“.

President Donald J. Trump purchases a Tesla on the South Lawn, Tuesday, March 11, 2025. (Official White House Photo by Molly Riley)
Allerdings könnte die Kommission hier etwas versprochen haben, das sich derzeit rechtlich kaum einlösen lässt. Denn an den Bedingungen der Typ- bzw. Einzelgenehmigung hat sich durch das Abkommen nichts geändert und die entsprechenden Zulassungsbehörden sind weiterhin an europäisches Recht gebunden. Entscheidend für die Typgenehmigung sind die Regeln der EU-Verordnung 2018/858 und die General Safety Verordnung. Leider wird – gerade von deutschen Genehmigungsbehörden – immer wieder des Schlupfloch der Einzelgenehmigung missbraucht, um Fahrzeuge aus den USA zu importieren, die nicht europäischen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Dies ist rechtlich eigentlich nicht so vorgesehen, da die Standards von ihrem Schutzniveau her vergleichbar sein sollen. Allerdings wird dies bisher nicht streng gehandhabt, so dass zum Beispiel RAM Dodge 1500 Pick-Ups importiert werden, deren absolute Zahlen sich aktuell aber noch in Grenzen halten. Ein vergleichbarer Import von Tesla Cybertrucks wäre nicht möglich, da die Verstöße gegen EU-Standards hier zu offensichtlich wären. Im Übrigen muss auch die Software für autonomes Fahren nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 zur Verordnung (EU) 2019/2144 einer Typgenehmigung unterzogen werden. Bis auf Weiteres wird es den TESLA Cybertruck im Mad Max Modus auf deutschen Autobahnen wohl nicht geben. (Olaf Dilling)
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