BMUKN: Abschaffung der Abteilung für Kreislaufwirtschaft Rückschritt im Ministerium?
Zu sagen, dass es in der Recyclingbranche nicht gut läuft, erscheint weit untertrieben. Einige Bereiche stecken tief in der Krise, wie z.B. das Textilrecycling oder das Kunststoffrecycling. Während die EU einen speziellen Circular Economy-Rechtsakt für 2026 plant und das Thema damit auch richtigerweise bewusst auf die politische Agenda setzt, will man in Berlin im Umweltministerium umbauen. Aktuellen Berichten zufolge plant das Bundesumweltministerium, die eigenständige Abteilung „Transformation, Digitalisierung, Circular Economy, Klimaanpassung“ aufzulösen. Zu Recht stößt dieses Vorhaben branchenseits auf Kritik, schließlich schwingt dabei irgendwie mit, dass dem Thema Kreislaufwirtschaft nicht das politische Gewicht beigemessen wird (siehe z.B. auch hier).
Dabei geht es doch eigentlich um so viel und daher schlagen die Verbände Alarm: Anja Siegesmund, sagte hierzu „Deutschland ist im Recycling und bei innovativen Technologien weltweit führend. Doch damit wir unsere Wettbewerbsfähigkeit, Rohstoffsicherheit und Klimaziele sichern können, braucht die Kreislaufwirtschaft politischen Rückenwind und klare Strukturen – nicht ihre Auflösung in einem Ministeriums-Organigramm“ (siehe hier). Damit hat der BDE vollkommen Recht. Die Kreislaufwirtschaft darf nicht klein gemacht werden. Es geht um die Verminderung des Drucks auf die natürlichen Ressourcen, es geht um die Einsparung von Energie, die Verringerung des CO2-Fussabdrucks, es geht um Klimaschutz und – mit Blick auf kritische Rohstoffe – sogar um Fragen der nationalen Sicherheit. Die Rahmenbedingungen für die Entsorgungsbranche müssten daher auf den Prüfstand und es muss geschaut werden, wie Verfahren vereinfacht, Bürokratie abgebaut und Techniken gefördert werden können, damit der Kreislauf tatsächlich „rund“ laufen kann. Es bedarf praktikable rechtliche Rahmenbedingungen und keine Symbolpolitik. Das Problem ist schließlich, dass man die Belange der Praxis nicht ernst nimmt. Die Branche braucht klare Signale: Kreislaufwirtschaft verdient mehr Gewicht, nicht weniger. (Dirk Buchsteiner)
Hiergegen kann mit einer sog. Schutzschrift vorgebeugt werden. Eine Schutzschrift ist ein vorbeugender Schriftsatz, den man vorsorglich bei Gericht hinterlegen kann, wenn man damit rechnet, dass ein Gegner möglicherweise eine einstweilige Verfügung beantragen wird. Mit ihr teilt man dem Gericht vorab die eigene Sicht der Dinge mit. So soll verhindert werden, dass eine Verfügung erlassen wird, ohne dass die Gegenseite jemals gehört wurde. Man könnte sagen, man reicht bei Gericht eine Verteidigung ein, noch bevor man überhaupt angegriffen wurde.