Windkraftanlagen im Wald – Wie stark ist der Flächenverbrauch?

Wenn es um Windkraftanlagen geht, wird oft die Kritik geäußert, dass für diese Anlagen ja oft Bäume gefällt werden würden, wenn solche Anlagen in Wäldern errichtet würden. Wie schaut das bei genauer Betrachtung aus?

Nur etwa 8 % aller Windkraftanlagen (Onshore) stehen tatsächlich in Waldflächen. Das Problem betrifft also von vornherein nur einen kleinen Teil der Windkraftanlagen insgesamt. Waldflächen sind demnach nicht der typische Standort von Windkraftanlagen.

In realen Zahlen stehen damit aber immerhin noch ca. 2.450 Windkraftanlagen auf Waldstandorten. Das klingt nach ziemlich viel. Der durchschnittliche Flächenbedarf pro Anlage liegt bei etwa 0,4 Hektar. Diese Fläche umfasst das Fundament, Zuwegungen, Kranstellflächen sowie dauerhaft freigehaltene Montagebereiche. Insgesamt ergibt sich daraus ein gesamter Flächenverbrauch von etwa 980 Hektar Wald bundesweit. Bezogen auf die gesamte deutsche Waldfläche von rund 11,4 Millionen Hektar entspricht das einem Anteil von etwa 0,009 Prozent. Oder anders betrachtet: Von einem Hektar Wald sind  9 m² von durch Windkraft belegt.

Aber 980 Hektar Wald, die bisher in Deutschland wegen Windkraftanlagen gefällt werden mussten ist ja trotzdem eine ganz schön große Fläche oder? Dazu sollte man gleichzeitig wissen, dass 80 Prozent des deutschen Waldes ohnehin Nutzwald darstellen, in dem regelmäßig Bäume für die Holzwirtschaft gefällt werden. Und zwar sehr viele Bäume. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 9,1 Millionen Hektar Wald maschinell bearbeitet und als Nutzholz gefällt. Die Waldfläche, die für Windkraftanlagen bisher insgesamt dauerhaft gerodet wurde, entspricht dabei nur etwa 0,01 % der Fläche, die jedes Jahr im Rahmen der regulären Holzwirtschaft in Deutschland genutzt wird. Oder anders gesagt: Die Holzwirtschaft beansprucht in einem einzigen Jahr mehr als das 9.000-fache der Fläche, die durch Windkraft langfristig verloren geht.

Setzt man die von Windkraft verbrauchte Waldfläche ins Verhältnis zum Waldverlust durch Feuer, ist festzustellen, dass allein im Jahr 2023 deutlich mehr Fläche (1.240 Hektar) durch Feuer verloren ging als bisher insgesamt durch Windkraft.

(Christian Dümke)

2025-08-01T14:31:44+02:001. August 2025|Allgemein|

Der nächste Versuch: CCS im Bundestag

Das erste Land weltweit, in dem Emissionen eines Zementwerks großtechnisch aufgefangen und verpresst werden, ist Norwegen. Der Pionier will auf diese Weise prozessbedingte Emissionen mindern, die sich durch einen reinen Wechsel des Antriebssystems nicht vermeiden lassen. Ziel ist es, deren Eintritt in die Atmosphäre zu verhindern. Und wie steht es um Deutschland?

Die Ampelkoalition hatte im vergangenen Jahr versucht, das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) zu novellieren. Dieser Entwurf scheiterte jedoch am Regierungswechsel. Nun unternimmt das Bundeswirtschaftsministerium unter neuer Leitung einen weiteren Anlauf. Ziel ist es, die derzeitige Blockade zu überwinden, denn CCS (Carbon Capture and Storage) hat einen festen Platz in den Plänen der Bundesrepublik, ab 2045 keine fossilen Emissionen mehr in die Atmosphäre gelangen zu lassen.

Geplant ist, sowohl den Export von CO₂ als auch die Speicherung im Inland rechtlich zu ermöglichen. Die Speicherung könnte unter der Nordsee in der Salinen Aquifere erfolgen. An Land soll sie nur dann zulässig sein, wenn das jeweilige Bundesland entsprechende Spielräume schafft. Naheliegend ist die Nutzung ehemaliger Erdgas- und Erdöllagerstätten. Deren Speicherkapazitäten sind allerdings begrenzt.

Die öffentliche Diskussion entzündet sich nicht nur an den technischen Risiken. Kritiker verweisen auf die hohen Kosten von 150 bis 250 Euro pro Tonne für Abscheidung, Transport und Speicherung. Fraglich sei, ob der Effekt die Investition rechtfertigt. Es gibt Hinweise, dass Speicherstätten das Treibhausgas womöglich nicht so dauerhaft einschließen, wie bisher angenommen. Allerdings steht diesen Risiken bei prozessbedingten Emissionen die faktische Alternativlosigkeit gegenüber, denn diese Emissionen lassen sich mit keiner anderen Technologie vermeiden. Das Ministerium will diesen neuen Infrastrukturen deshalb ein überragendes öffentliches Interesse zuerkennen, wie es auch für Anlagen der erneuerbaren Energien und Batteriespeicher gilt.

Anders ist die Lage bei der Kraftwerkswirtschaft. Die Bundesregierung ist, anders als ihre Vorgängerin, offen für die Idee, neue Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie mit CCS auszustatten. Problematisch sind jedoch die hohen Fixkosten der Technologie. Diese Kraftwerke sollen nur vergleichsweise wenige Stunden im Jahr betrieben werden, um den Netzbetrieb zu gewährleisten. Die Investitionen wären deshalb schwer refinanzierbar, selbst wenn man die Kraftwerke von dieser Beschränkung befreien würde.

Ob die nötige Infrastruktur vor Mitte der 2030er-Jahre verfügbar sein wird, ist ungewiss. Die Erfahrungen mit Großprojekten in Deutschland und die behördlichen Verfahren geben Anlass zur Skepsis. Es bleibt abzuwarten, ob die Marktbedingungen nicht letztlich zu deutlich weniger CCS-Projekten führen, als derzeit angenommen. Zunächst liegt der Ball jedoch beim Gesetzgeber, der sich nach der Sommerpause erneut mit dem Thema befassen muss (Miriam Vollmer).

2025-08-01T11:26:11+02:001. August 2025|Allgemein|

Wir brauchen eine EBV-Novelle noch 2025

Seit dem 1. August 2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) mit dem Anspruch, den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) wie Recycling‑Baustoffe, Bodenaushub und Schlacken zu fördern, Umwelt und Boden zu schützen und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Doch schon im ersten Jahr zeigte die Praxis, dass die Erwartungen weitgehend verfehlt wurden (siehe hier zum 1. Geburtstag). Und es wurde seit dem auch nicht viel besser…

Ein zentrales Problem bleibt das „Abfall‑Stigma“. Dies bremst Verwender, besonders in öffentlichen Ausschreibungen. Wer den Status „Produkt“ vermisst, setzt lieber auf Primärrohstoffe. Nicht ohne Grund wird weiterhin daher die klare Definition des Abfallendes als zentralen Schritt zur Marktakzeptanz gefordert. Ebenso halten Bürokratie und Haftungsrisiken vom Einsatz ab: Enorme Dokumentationspflichten, Nachweisverfahren und Haftungsfragen führen dazu, dass Handelnde den Einsatz von MEB meiden und stattdessen auf bewährte Primärbaustoffe zurückgreifen. Die Verordnung wirkt praxisfern und eher bremsend statt fördernd In einem gemeinsamen Positionspapier fordern BRB, BDE und IGAM eine zeitnahe Novellierung der EBV – idealerweise noch im Jahr 2025 – zur Ermöglichung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft (siehe hier). Dieser Forderung kann man sich nur anschließen.

Ein Kritikpunkt ist z.B. auch das Verbot der Anwendung qualitativ hochwertiger MEB auf kiesigem oder flussnahem Untergrund. Zudem müssen selbst geringe Mengen bislang vollständig gemeldet und dokumentiert werden, selbst bei minimalem Umweltrisiko. Die Verbände fordern praktikable Bagatellgrenzen, die solchen Aufwand vermeiden. Die Branche hat also konkrete Änderungswünsche vorgelegt. Jetzt liegt es an der Politik. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-01T09:40:03+02:001. August 2025|Abfallrecht|