In den letzten Jahren sind Solarparks stetig gewachsen. Auch in unserem Portfolio werden die Projekte immer größer. Wenn also ein Projektierer eine Anlage über 80 ha in Niedersachsen plant, und die Klosterkammer Hannover auf einem Teilstück von 20 Ha 22 MW Freiflächen-PV errichten lassen will, ist das auf der einen Seite durchaus Routine, aber anders als in den meisten anderen Fällen sind wir in diesem Fall für den Investor aktiv geworden: Die Klosterkammer Hannover gibt es bereits seit 1818, heute ist sie eine Landesbehörde. Sie verwaltet und verpachtet die kulturhistorisch bedeutenden Liegenschaften und die dazu gehörigen Klostergüter, deren Energiebedarf zum Teil aus der geplanten Anlage gedeckt werden soll.
Wir haben die Vertragsverhandlungen mit dem Projektierer seit Juli dieses Jahres fortlaufend begleitet. Was schuldet der Projektierer bis zur schlüsselfertigen Übergabe, wie geht man mit den Unwägbarkeiten um, die sich im Laufe der Genehmigungs- und Bauphase ergeben können, was kann man gegen unerwünschte Nachunternehmer tun, und was passiert eigentlich, wenn die eigentlich vorgesehenen Komponenten nicht mehr zu beschaffen, zu teuer oder durch bessere Nachfolgemodelle überholt sind? Stets, auch hier, stellt sich die Frage der Gewährleistung, der Haftung und Versicherung, und nicht zuletzt wird immer über Preise und Zahlungspläne gesprochen.
In diesem Fall gingen die Verhandlungen recht glatt und reibungslos durch mehrere intensive Runden bis Ende Oktober. Diese Woche wurde nun unterzeichnet. Und in einigen Jahren, wenn wir durch Niedersachsen fahren, kommen wir vielleicht am Solarpark vorbei oder an den Liegenschaften der Mandantschaft, und werden uns freuen, dass auch wir eine kleine Rolle bei der Realisierung dieses Projekts hatten.
Das Mandat wird betreut von Dr. Miriam Vollmer.
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