Schleswig-Holstein ist schneller als fast alle anderen Bundesländer: Der Norden sieht schon seit 2021 eine Pflicht zur Wärmeplanung für größere Kommunen vor.
Eutin in Ostholstein hat diesen Stier früh und beherzt bei den Hörnern ergriffen. Die Kreisstadt des Landkreises Ostholstein plant eine THG-neutrale Versorgung mit Raumwärme schon für das Jahr 2040. Anhand eines digitalen Zwillings haben die mit der kommunalen Wärmwende beauftragten Stadtwerke Haus für Haus die Bedarfslage und die technisch/wirtschaftlichen Versorgungsalternativen identifiziert. Auf dieser Basis wurde ermittelt, wo Eigentümer auf einen Fernwärmeanschluss hoffen dürfen, und wo sich ein Fernwärmenetz nicht lohnt. Hier müssen Bewohner selbst eine Lösung finden, die mit dem Gebäude-Energiegesetz (GEG) konform ist wie etwa eine eigene Wärmepumpe.
Der Entwurf der Wärmeplanung sieht drei Fernwärmegebiete vor. Die Wärme soll dabei aus unterschiedlichen Quellen fließen. Geplant sind eine Solarthermieanlage mit einem Erdbeckenspeicher (PTES), die Nutzung von Abwärme, eine Flusswasserwärmepumpe, Biomasseanlagen und Luftwärmepumpen.
Wie viele andere Kommunen diskutiert auch Eutin, den Übergang in eine THG-freie Wärmeversorgung per Fernwärmesatzung zu moderieren. Fernwärmesatzungen waren noch vor wenigen Jahren unbeliebt. Doch die Neufassung des regulatorischen Umfeldes hat sich in dieser Beziehung als Gamechanger erwiesen. Dabei geht es Kommunen und ihren Stadtwerken – auch in Eutin – nicht darum, emissionsfreie „Konkurrenz“ aus dem Weg zu räumen. Wärmepumpen, auch andere emissionsfreie Heizungssysteme, selbst die zeitweise Nutzung von Kaminen, bleiben möglich.
Wir helfen mit, die Grenzen und Möglichkeiten von solchen Satzungen auszuloten, Verfahrensfragen zu klären und die Fragen der örtlichen Stakeholder rund um das Instrument zu beantworten. Nachdem wir in Sachen Wärmewende zuletzt viel im Südwesten des Landes aktiv waren, freuen wir uns über dieses reizvolle Mandat im hohen Norden.
Das Mandat führt Dr. Miriam Vollmer
Hinterlasse einen Kommentar