Die Energie­wende stützt sich maßgeblich auf neue und innovative Techno­logien. Aber wie bewähren sich die Innova­tionen in der Praxis, auf welche Hinder­nisse stoßen sie, und was können Staat und Wirtschaft tun, um die Rahmen­be­din­gungen für den Roll Out zu verbessern? Dies sollen die 14 Reallabore der Energie­wende erforschen.

Der AGFW, der Energie­ef­fi­zi­enz­verband für Wärme, Kälte und KWK e. V., hat 2019 den Zuschlag für das Reallabor „Großwär­me­pumpen in Fernwär­me­netzen“ gewonnen. Seit 2021 koordi­niert er das Verbund­for­schungs­vor­haben, in dem Großwär­me­pumpen in Berlin, Mannheim, Stuttgart und Rosenheim geplant, aufgebaut und im Forschungs­be­trieb vom Fraun­hofer ISE und dem IER begleitet werden. Denn während heute Fernwärme zwar effizient, jedoch zum Großteil noch auf Basis fossiler Brenn­stoffe erzeugt wird, soll Fernwärme künftig aus zunehmend aus erneu­er­baren Quellen stammen oder Abwärme verwenden, und dazu noch deutlich mehr Haushalte versorgen als heute. Die Heraus­for­de­rungen sind also erheblich, und zudem drängt die Zeit, die Umgebungs­wärme aus Flüssen und Seen, dem Unter­grund und aus der Luft auch im großen Maßstab nutzbar zu machen.

Doch wie immer, wenn neue Techno­logien einge­führt werden, stellen sich neben vielen techni­schen und wirtschaft­lichen Fragen auch recht­liche Heraus­for­de­rungen. Wie wurden die bisher bereits geneh­migten ersten Großwär­me­pumpen genehmigt? Kann man den Geneh­mi­gungs­prozess verein­fachen? Was kann der Gesetz­geber tun, was kann man an Behörden an die Hand geben? Diesen Fragen gehen wir seit 2023 im Auftrag des AGFW e. V. nach.

Wir haben bisher Dr. Heiko Huther und Dr. Andrej Jentsch mit unserer juris­ti­schen Expertise rund ums Geneh­mi­gungs­ver­fahren unter­stützen dürfen. Konkret wurden Inter­views geführt, ein Gutachten, Facts­heets und Leitfäden vor allem für die Praxis in Unter­nehmen und Behörden verfasst, und daraus Verbes­se­rungs­vor­schläge für den Rechts­rahmen des Geneh­mi­gungs­rechts abgeleitet. Weitere Ausar­bei­tungen zu recht­lichen Rahmen­be­din­gungen sollen folgen.

Das Mandat führen Dr. Miriam Vollmer und Friederike Pfeifer.