Am 21. Mai 2024 hat der Inter­na­tionale Seege­richtshof (ITLOS) in Hamburg eine richtungs­wei­sende Entscheidung in einem Verfahren getroffen, das von neun Insel­staaten wegen des Klima­schutzes angestrengt wurde. Die Kläger­staaten, zu denen unter anderem die Marshall­inseln, Palau und die Solomon-Inseln gehören, argumen­tierten, dass Treib­haus­gas­emis­sionen eine erheb­liche Bedrohung für ihre Existenz darstellen und die Meeres­umwelt schädigen.

In seiner Entscheidung stellte der Gerichtshof fest, dass Treib­hausgase zur Versauerung und Erwärmung der Meere beitragen und somit eine Verschmutzung der Meeres­umwelt gemäß dem UNO-Seerechts­über­ein­kommen von 1982 (UNCLOS) darstellen. Diese Erkenntnis ist von großer Bedeutung, da sie erstmals die Verbindung zwischen Treib­haus­gas­emis­sionen und der Verschmutzung der Meeres­umwelt im recht­lichen Rahmen des UNCLOS ausdrücklich anerkennt.

Der Gerichtshof betonte, dass die Staaten, die das UNCLOS unter­zeichnet haben, verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die Meeres­umwelt vor den schäd­lichen Auswir­kungen der Treib­hausgase zu schützen. Dies beinhaltet insbe­sondere die Reduktion von Emissionen, die zur Erder­wärmung und Versauerung der Ozeane beitragen. Die Richter unter­strichen, dass der Schutz der Meeres­umwelt eine inter­na­tionale Verant­wortung ist und dass die Staaten koope­rativ handeln müssen, um diese globalen Heraus­for­de­rungen anzugehen.

Für die Insel­staaten, die zu den am stärksten von den Auswir­kungen des Klima­wandels betrof­fenen Regionen gehören, stellt diese Entscheidung einen bedeu­tenden Schritt in Richtung mehr globaler Klima­ge­rech­tigkeit dar. Sie stärkt ihre Position in inter­na­tio­nalen Klima­ver­hand­lungen und erhöht den Druck auf große Emittenten, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Treib­haus­gas­emis­sionen zu ergreifen.

Die Entscheidung des Seege­richtshofs könnte weitrei­chende Konse­quenzen für zukünftige Klima­schutz­in­itia­tiven und ‑verhand­lungen haben. Sie setzt einen Präze­denzfall, der es ermög­licht, recht­liche Schritte gegen Staaten und Unter­nehmen einzu­leiten, die ihren Verpflich­tungen zum Schutz der Meeres­umwelt nicht nachkommen. Dies könnte die Umsetzung stren­gerer Maßnahmen zur Bekämpfung des Klima­wandels weltweit fördern.

DieEnt­scheidung des Inter­na­tio­nalen Seege­richtshofs in Hamburg stellt einen Meilen­stein in der inter­na­tio­nalen Klima­schutz­po­litik dar. Sie verdeut­licht die Notwen­digkeit eines umfas­senden Ansatzes zum Schutz der Meeres­umwelt und unter­streicht die Verant­wortung der inter­na­tio­nalen Gemein­schaft, entschlossen gegen die Ursachen des Klima­wandels vorzugehen.

(Christian Dümke)