Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist zuletzt wohl bedingt durch die ungeklärte Förderung eingebrochen, aber Wallboxen nehmen massiv zu. Mit dem Zubau verbunden sind nicht immer, aber oft, auch deutliche Steigerungen der Stromabnahme. Dies kann in Zusammenhang mit der Strompreisbremse dazu führen, dass Kunden deutlich weniger Entlastung erfahren als die 80% ausgehend von der Stromverbrauchsprognose, für die § 6 S. 2 Nr. 1a StromPBG Entlastungen gewährt.
§ 6 S. 3 StromPBG bietet für dieses Problem an sich eine Lösung, denn hier ist vorgesehen, dass die Stromverbrauchsprognose angepasst wird,
„wenn der Betreiber der Wärmepumpe oder der Ladeeinrichtung die Verwendung dieses zusätzlichen Verbrauchsgeräts dem Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes nach § 19 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung mitgeteilt hat.“
Hieraus ergibt sich: Ohne Mitteilung gibt es auch keine Anpassung der Prognose. Letztverbraucher, die dies bei Installation versäumt haben, sollten unbedingt das Gespräch suchen, denn der Wortlaut legt es nahe, dass erst ab der Mitteilung für die Zukunft angepasst wird, alles andere wäre wohl eine freiwillige Maßnahme des Versorgers, der dies mit einiger Wahrscheinlichkeit auch nicht erstattet bekommen kann (Miriam Vollmer).
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