Das deutsche Recht kennt keine Sammelklagen. Grundsätzlich muss jeder Inhaber eines Anspruches diesen im Streitfall selbst und einzeln geltend machen. Eine Bündelung gleichartiger Verfahren ist nur schwer möglich, zum Beispiel über die Abtretung von Ansprüchen. Für die Durchsetzung von Verbraucherrechten ist das oft problematisch, wenn diese rechtlich risikobehaftet sind oder die jeweils einzelne Forderung nicht übermäßig hoch ist und viele Betroffene daher davon absehen hierüber einen Rechtsstreit zu führen.
Dieses Grundprinzip erfuhr erstmals eine Durchbrechung, als der Gesetzgeber im Jahr 2018 das Instrument der Musterfeststellungsklage geschaffen hat, bei der es „qualifizierten Einrichtungen“ wie etwa den Verbraucherschutzzentralen erlaubt ist für betroffene Verbraucher zumindest zentrale rechtliche Fragen die für eine individuelle Rechtsdurchsetzung erforderlich sind zentral und verbindlich gerichtlich klären zu lassen.
Dieses Instrument wurde nunmehr ergänzt um eine weitere neue Klageart, die Unterlassungs- und Abhilfeklage. Dies erfolgte zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020 / 1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher. Im Rahmen des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wurden hierbei nicht nur bestehende Gesetze angepasst sondern mit dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) ein eigenes neues Gesetz für Verbandsklagen geschaffen.
Inhaltlich wird damit Verbänden ermöglicht neben der bereits bestehenden Musterfeststellungsklage im Wege der neu geschaffenen Abhilfeklage die Verurteilung des beklagten Unternehmers direkt zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher zu verlangen. Als Leistung kann dabei auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags begehrt werden (§ 14 VDuG). Es handelt sich damit faktisch um eine „Klage zu Gunsten Dritter“ bei der im Erfolgsfall eine direkte Leistung an die betroffenen Verbraucher gerichtlich festgesetzt wird, ohne dass diese selbst noch ein eigenes Klageverfahren führen müssen.
Wir sind gespannt, ob und wie sich dieses neue Instrument in der Praxis bewähren wird.
(Christian Dümke)
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