Nach Mieterstrom und Gebäudeversorgung ist „Energy Sharing“ ein neues Schlagwort im Rahmen dezentraler Energieversorgungskonzepte. Aber was versteht man eigentlich genau darunter?
Nach EU-Recht bezeichnet der Begriff „Energy Sharing“ (Energie teilen) eine Praxis, bei der mehrere Akteure gemeinsam Energie erzeugen, verbrauchen, speichern oder verkaufen, um die Energieeffizienz zu steigern, die Kosten zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Diese Praxis kann verschiedene Formen annehmen und wird durch verschiedene EU-Richtlinien und Verordnungen unterstützt, insbesondere durch die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie II) und die Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Regeln für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Strommarktrichtlinie).
Hier sind einige wesentliche Aspekte des „Energy Sharing“ nach EU-Recht:
- Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (Renewable Energy Communities, REC): Diese Gemeinschaften bestehen aus einer Gruppe von Akteuren (z. B. Bürger, lokale Behörden, kleine und mittlere Unternehmen), die gemeinsam Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie entwickeln und betreiben. Ziel ist es, die lokale Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie zu fördern und den Energieverbrauch nachhaltiger zu gestalten.
- Bürgerenergiegemeinschaften (Citizen Energy Communities, CEC): Diese Gemeinschaften können neben der Erzeugung erneuerbarer Energien auch andere Energieformen und ‑dienste umfassen. Sie können Energie erzeugen, verteilen, speichern, liefern oder Energiedienstleistungen anbieten. Sie haben das Ziel, Bürgern mehr Einfluss auf die Energieversorgung zu geben und lokale Gemeinschaften zu stärken.
- Gemeinsame Nutzung von Energieinfrastrukturen: Dies beinhaltet die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur zur Energieerzeugung, ‑speicherung und ‑verteilung, um Kosten zu senken und die Effizienz zu erhöhen. Beispiele sind gemeinsame Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Wärmenetze.
- Rechtlicher Rahmen und Anreize: Die EU hat einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der solche Gemeinschaften unterstützt und fördert. Dazu gehören Regelungen, die den Zugang zum Netz, die Abrechnung und die Einspeisetarife für gemeinschaftlich erzeugte Energie erleichtern.
- Finanzielle Unterstützung und Förderprogramme: Es gibt verschiedene EU-Förderprogramme und finanzielle Unterstützungen, die darauf abzielen, Energie-Sharing-Initiativen zu fördern. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und technische Unterstützung für die Gründung und den Betrieb von Energie-Gemeinschaften.
Der Ansatz des „Energy Sharing“ zielt darauf ab, die Energieversorgung dezentraler und partizipativer zu gestalten, die Integration erneuerbarer Energien zu fördern und den Bürgern mehr Kontrolle über ihre Energiequellen und ‑kosten zu geben.
(Christian Dümke)
Spannend. Wird es damit möglich, in einer Eigenheimsiedlung den Strom, den die Dachanlage im Moment im Sommer gegen Einspeisepauschale einspeist, an den Nachbarn zu verkaufen? So dass der Nachbar weniger als bei seinem Stromlieferanten bezahlt, und ich mehr als die Einspeisepauschale bekomme?
Viele Grüße