Neues Verpackungsrecht: Bundesregierung bremst Forderungen des Bundesrates aus

Beim geplanten neuen Verpackungsrecht bleibt die Bundesregierung auf Kurs – und weist zahlreiche Änderungswünsche des Bundesrates deutlich zurück. Das Bundeskabinett hat daher am 15.04.2026 seine Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer beschlossen. Die Regierung weist darin zentrale Änderungsvorschläge des Bundesrates zurück. Der Entwurf zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) soll vor allem eines sein – eine möglichst schlanke Umsetzung der europäischen Vorgaben, ohne zusätzliche nationale Sonderregeln. Die Botschaft der Bundesregierung ist eindeutig: Das neue Gesetz soll sich auf das konzentrieren, was zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung notwendig ist. Forderungen nach strengeren nationalen Regeln, erweiterten Zuständigkeiten oder zusätzlichen Anpassungen über das europäische Maß hinaus finden kaum Gehör. Damit verfolgt die Regierung einen pragmatischen Ansatz: keine Überregulierung, keine unnötigen Sonderwege – sondern ein rechtssicherer Rahmen, der sich eng an Europa orientiert.

Ein besonders umstrittener Punkt betrifft die Verteilung von Zuständigkeiten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, kommunale Ebenen stärker einzubinden. Dies lehnt die Bundesregierung jedoch ab und verweist auf die bestehende verfassungsrechtliche Ordnung zwischen Bund und Ländern. Auch bei zusätzlichen Kontroll- und Überprüfungsmechanismen zeigt sich die Bundesregierung zurückhaltend. Vorschläge, Recyclingquoten in kürzeren Abständen verpflichtend zu überprüfen oder Vorgaben regelmäßig neu zu bewerten, wurden abgelehnt. Die Begründung: zu viel Bürokratie, zu hoher Verwaltungsaufwand – ohne erkennbaren Mehrwert.

Für viele Unternehmen besonders relevant: der Umgang mit Berichtspflichten. Der Bundesrat wollte hier Erleichterungen schaffen, um Betriebe von bürokratischen Lasten zu entlasten. Doch auch diese Forderungen wurden zurückgewiesen. Die Bundesregierung hält an den vorgesehenen Melde- und Dokumentationspflichten fest und verweist auf europäische Anforderungen, die eine Beteiligung der betroffenen Akteure notwendig machen.

Die verfolgte Minimalumsetzung ist nicht zuletzt dem erheblichen Zeitdruck geschuldet. Das zuständige BMUKN hatte sich im Vorfeld intensiv für eine Verschiebung der Umsetzungsfrist eingesetzt – insbesondere aufgrund praktischer Herausforderungen wie der Änderung des Herstellerbegriffs mitten im laufenden Geschäftsjahr. Dieser Vorstoß blieb jedoch erfolglos. Zu erwarten ist bereits, dass man das Rechtssetzungsverfahren erst einmal hinter sich bringen will, um sich in der laufenden Legislaturperiode erneut damit zu befassen. Es bleibt daher wichtig, die weitere Entwicklung auf EU- und Bundesebene eng zu verfolgen. (Dirk Buchsteiner)

2026-04-17T20:29:05+02:0017. April 2026|Abfallrecht|

Koalitionsvertrag 2025: Was ist mit der Kreislaufwirtschaft?

„Verantwortung für Deutschland“ – hiermit ist der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD überschrieben. Die neue Koalition legt damit ihre Leitlinien für die 21. Legislaturperiode fest. Doch ob hier wirklich ein zukunftsweisender Wandel eingeleitet wird – wie allenthalben beschworen – bleibt abzuwarten. Im Folgenden werfen wir einen detaillierten Blick auf die Positionen der neuen Regierung mit Blick auf das Kreislaufwirtschaftsrecht, beleuchten die Stärken und kritisieren deutliche Defizite.

Das Thema Kreislaufwirtschaft wird als zentraler Pfeiler der Ressourceneffizienz dargestellt. Das ist für sich genommen nicht innovativ. Konkret jedoch sollen auf Basis der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ein Eckpunktepapier mit kurzfristig realisierbaren Maßnahmen entwickelt und konkrete Reformen – etwa am § 21 Verpackungsgesetz – in die Wege geleitet werden. Außerdem wird das chemische Recycling in die bestehende Abfallhierarchie integriert und der Einsatz von Rezyklaten gefördert. Diese Ansätze passen in das heutige Verständnis einer ressourcenschonenden, zirkulären Wirtschaft, die nicht nur Abfall minimiert, sondern auch neue Geschäftsmodelle wie Shared Economy und innovative Recyclingtechnologien unterstützt.

Doch so schön das Bekenntnis klingt: Der Koalitionsvertrag selbst bleibt naturgemäß in vielen Punkten vage. Doch wie die Reise vonstattengehen soll ist ungewiss. Es wird zwar eine grundsätzliche Modernisierung (auch ja und natürlich auch Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren) und Ambition in der Umweltpolitik signalisiert – doch konkrete Maßnahmen, messbare Ziele und zeitliche Vorgaben fehlen bislang größtenteils. Verbände wie der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. kritisieren, dass der notwendige „Impuls“ für einen echten Hochlauf zirkulärer Prozesse und den Aufbau marktwirksamer Anreizsysteme zu wünschen übriglässt. Die legislativ vorgesehenen Reformen im Verpackungsbereich sind begrüßenswert, wenn man bedenkt, dass sie Potenziale zur Einsparung von Rohstoffen, zur Senkung von Treibhausgasemissionen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bieten. Doch geht es auch darum, die EU-Verpackungsverordnung richtig und vor allem nicht überschießend umzusetzen.

Kritisch fällt insbesondere auf, dass der Koalitionsvertrag – trotz vieler Versprechen – dann irgendwie doch den Mut zur Modernisierung der Wirtschaft (und auch der Kreislaufwirtschaft) vermissen lässt. Berechtigte Zweifel säht hier aus Praxissicht insbesondere das Bekenntnis zur Abschaffung der Bestellung von Betriebsbeauftragten und dazu, den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren. Über den Dokumentationsaufwand können wir reden, alles andere ist jedoch Symbolpolitik aus Schilda (wir berichteten hier) und gerade kein Bürokratieabbau.

Konkrete Zielvorgaben wie Investitionsvolumina oder Innovationsanreize bleiben offen. Da ist auch in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie noch Luft nach oben. Wird die neue Regierung konkrete, messbare Maßnahmen definieren, ausreichende finanzielle Mittel bereitstellen und die Zusammenarbeit mit der Industrie und den Kommunen in die Wege leiten? Die kommenden Monate werden zeigen, ob Deutschland mit der neuen schwarz-roten Koalition in Sachen Kreislaufwirtschaft wirklich zukunftsfähig wirtschaften kann – oder ob das Thema erneut politisch schön geredet, aber praktisch zu wenig umgesetzt wird. Schöne neue Regelungen bringen schließlich auch nichts, wenn sie in der Praxis nur noch mehr Probleme machen (hallo EBV!) Die neue Regierung steht also vor einer großen Herausforderung: Zwischen politischen Bekenntnissen und der Realität der Umsetzung muss ein echter Transformationsprozess gestartet werden. Nur dann kann sichergestellt werden, dass Deutschland nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich nachhaltig aufgestellt ist. (Dirk Buchsteiner)

2025-04-10T22:34:27+02:0010. April 2025|Abfallrecht, Allgemein|