Neues Verpa­ckungs­recht: Bundes­re­gierung bremst Forde­rungen des Bundes­rates aus

Beim geplanten neuen Verpa­ckungs­recht bleibt die Bundes­re­gierung auf Kurs – und weist zahlreiche Änderungs­wünsche des Bundes­rates deutlich zurück. Das Bundes­ka­binett hat daher am 15.04.2026 seine Gegen­äu­ßerung zur Stellung­nahme der Länder­kammer beschlossen. Die Regierung weist darin zentrale Änderungs­vor­schläge des Bundes­rates zurück. Der Entwurf zum Verpa­ckungs­recht-Durch­füh­rungs­gesetz (VerpackDG) soll vor allem eines sein – eine möglichst schlanke Umsetzung der europäi­schen Vorgaben, ohne zusätz­liche nationale Sonder­regeln. Die Botschaft der Bundes­re­gierung ist eindeutig: Das neue Gesetz soll sich auf das konzen­trieren, was zur Umsetzung der EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung notwendig ist. Forde­rungen nach stren­geren natio­nalen Regeln, erwei­terten Zustän­dig­keiten oder zusätz­lichen Anpas­sungen über das europäische Maß hinaus finden kaum Gehör. Damit verfolgt die Regierung einen pragma­ti­schen Ansatz: keine Überre­gu­lierung, keine unnötigen Sonderwege – sondern ein rechts­si­cherer Rahmen, der sich eng an Europa orientiert.

Ein besonders umstrit­tener Punkt betrifft die Verteilung von Zustän­dig­keiten. Der Bundesrat hatte vorge­schlagen, kommunale Ebenen stärker einzu­binden. Dies lehnt die Bundes­re­gierung jedoch ab und verweist auf die bestehende verfas­sungs­recht­liche Ordnung zwischen Bund und Ländern. Auch bei zusätz­lichen Kontroll- und Überprü­fungs­me­cha­nismen zeigt sich die Bundes­re­gierung zurück­haltend. Vorschläge, Recycling­quoten in kürzeren Abständen verpflichtend zu überprüfen oder Vorgaben regel­mäßig neu zu bewerten, wurden abgelehnt. Die Begründung: zu viel Bürokratie, zu hoher Verwal­tungs­aufwand – ohne erkenn­baren Mehrwert.

Für viele Unter­nehmen besonders relevant: der Umgang mit Berichts­pflichten. Der Bundesrat wollte hier Erleich­te­rungen schaffen, um Betriebe von bürokra­ti­schen Lasten zu entlasten. Doch auch diese Forde­rungen wurden zurück­ge­wiesen. Die Bundes­re­gierung hält an den vorge­se­henen Melde- und Dokumen­ta­ti­ons­pflichten fest und verweist auf europäische Anfor­de­rungen, die eine Betei­ligung der betrof­fenen Akteure notwendig machen.

Die verfolgte Minimal­um­setzung ist nicht zuletzt dem erheb­lichen Zeitdruck geschuldet. Das zuständige BMUKN hatte sich im Vorfeld intensiv für eine Verschiebung der Umset­zungs­frist einge­setzt – insbe­sondere aufgrund prakti­scher Heraus­for­de­rungen wie der Änderung des Herstel­ler­be­griffs mitten im laufenden Geschäftsjahr. Dieser Vorstoß blieb jedoch erfolglos. Zu erwarten ist bereits, dass man das Rechts­set­zungs­ver­fahren erst einmal hinter sich bringen will, um sich in der laufenden Legis­la­tur­pe­riode erneut damit zu befassen. Es bleibt daher wichtig, die weitere Entwicklung auf EU- und Bundes­ebene eng zu verfolgen. (Dirk Buchsteiner)

2026-04-17T20:29:05+02:0017. April 2026|Abfallrecht|

Koali­ti­ons­vertrag 2025: Was ist mit der Kreislaufwirtschaft?

Verant­wortung für Deutschland“ – hiermit ist der Koali­ti­ons­vertrag von CDU/CSU und SPD überschrieben. Die neue Koalition legt damit ihre Leitlinien für die 21. Legis­la­tur­pe­riode fest. Doch ob hier wirklich ein zukunfts­wei­sender Wandel einge­leitet wird – wie allent­halben beschworen – bleibt abzuwarten. Im Folgenden werfen wir einen detail­lierten Blick auf die Positionen der neuen Regierung mit Blick auf das Kreis­lauf­wirt­schafts­recht, beleuchten die Stärken und kriti­sieren deutliche Defizite.

Das Thema Kreis­lauf­wirt­schaft wird als zentraler Pfeiler der Ressour­cen­ef­fi­zienz darge­stellt. Das ist für sich genommen nicht innovativ. Konkret jedoch sollen auf Basis der Natio­nalen Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­tegie ein Eckpunk­te­papier mit kurzfristig reali­sier­baren Maßnahmen entwi­ckelt und konkrete Reformen – etwa am § 21 Verpa­ckungs­gesetz – in die Wege geleitet werden. Außerdem wird das chemische Recycling in die bestehende Abfall­hier­archie integriert und der Einsatz von Rezyklaten gefördert. Diese Ansätze passen in das heutige Verständnis einer ressour­cen­scho­nenden, zirku­lären Wirtschaft, die nicht nur Abfall minimiert, sondern auch neue Geschäfts­mo­delle wie Shared Economy und innovative Recycling­tech­no­logien unterstützt.

Doch so schön das Bekenntnis klingt: Der Koali­ti­ons­vertrag selbst bleibt natur­gemäß in vielen Punkten vage. Doch wie die Reise vonstat­ten­gehen soll ist ungewiss. Es wird zwar eine grund­sätz­liche Moder­ni­sierung (auch ja und natürlich auch Maßnahmen zur Beschleu­nigung von Verfahren) und Ambition in der Umwelt­po­litik signa­li­siert – doch konkrete Maßnahmen, messbare Ziele und zeitliche Vorgaben fehlen bislang größten­teils. Verbände wie der Bundes­verband Nachhaltige Wirtschaft e.V. kriti­sieren, dass der notwendige „Impuls“ für einen echten Hochlauf zirku­lärer Prozesse und den Aufbau markt­wirk­samer Anreiz­systeme zu wünschen übrig­lässt. Die legis­lativ vorge­se­henen Reformen im Verpa­ckungs­be­reich sind begrü­ßenswert, wenn man bedenkt, dass sie Poten­ziale zur Einsparung von Rohstoffen, zur Senkung von Treib­haus­gas­emis­sionen und zur Schaffung neuer Arbeits­plätze bieten. Doch geht es auch darum, die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung richtig und vor allem nicht überschießend umzusetzen.

Kritisch fällt insbe­sondere auf, dass der Koali­ti­ons­vertrag – trotz vieler Versprechen – dann irgendwie doch den Mut zur Moder­ni­sierung der Wirtschaft (und auch der Kreis­lauf­wirt­schaft) vermissen lässt. Berech­tigte Zweifel säht hier aus Praxis­sicht insbe­sondere das Bekenntnis zur Abschaffung der Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten und dazu, den Schulungs‑, Weiter­bil­dungs- und Dokumen­ta­ti­ons­aufwand signi­fikant reduzieren. Über den Dokumen­ta­ti­ons­aufwand können wir reden, alles andere ist jedoch Symbol­po­litik aus Schilda (wir berich­teten hier) und gerade kein Bürokratieabbau.

Konkrete Zielvor­gaben wie Inves­ti­ti­ons­vo­lumina oder Innova­ti­ons­an­reize bleiben offen. Da ist auch in der Natio­nalen Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­tegie noch Luft nach oben. Wird die neue Regierung konkrete, messbare Maßnahmen definieren, ausrei­chende finan­zielle Mittel bereit­stellen und die Zusam­men­arbeit mit der Industrie und den Kommunen in die Wege leiten? Die kommenden Monate werden zeigen, ob Deutschland mit der neuen schwarz-roten Koalition in Sachen Kreis­lauf­wirt­schaft wirklich zukunfts­fähig wirtschaften kann – oder ob das Thema erneut politisch schön geredet, aber praktisch zu wenig umgesetzt wird. Schöne neue Regelungen bringen schließlich auch nichts, wenn sie in der Praxis nur noch mehr Probleme machen (hallo EBV!) Die neue Regierung steht also vor einer großen Heraus­for­derung: Zwischen politi­schen Bekennt­nissen und der Realität der Umsetzung muss ein echter Trans­for­ma­ti­ons­prozess gestartet werden. Nur dann kann sicher­ge­stellt werden, dass Deutschland nicht nur ökolo­gisch, sondern auch wirtschaftlich nachhaltig aufge­stellt ist. (Dirk Buchsteiner)

2025-04-10T22:34:27+02:0010. April 2025|Abfallrecht, Allgemein|