Weniger Grillgeruch in Mannheim
Die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg beschäftigen sich derzeit mit den Rauch- und Geruchsimmissionen von Grillrestaurants in der Mannheimer Innenstadt. Anwohner hatten sich seit Jahren belästigt gefühlt, so dass ein Gutachten erstellt wurde, aus dem sich ergab, dass die Werte der TA-Luft überschritten wurden. Daraufhin gab die zuständige Behörde aufgrund von § 24 Satz 1 BImSchG den Betreibern der Restaurants auf, binnen 6 Monaten die durch Abluftanlagen erfassten Rauch- und Geruchsemissionen um 90 % zu reduzieren. Dabei wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.
Eines der Restaurants beantragte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und bekam zunächst Recht. Denn das VG sah es nach summarischer Prüfung nicht als erwiesen an, dass eine entsprechende Reduktion technisch möglich sei. Die Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemburg auf Beschwerde der Antragsgegnerin revidiert. Denn zum einen konnte der Gerichtshof eine Firma ermitteln, die bereit war, mit einem Abgasfilter eine 90%ige Reduktion der Emissionen zuzusichern. Zum anderen kam der VGH zur Auffassung, dass das Interesse der Anwohner, die seit Jahren durch erhebliche Geruchsbelästigungen in ihrem Eigentum und bzw. oder Besitz beeinträchtigt werden, höher zu bewerten sei als das Suspensivinteresse der Antragssteller. Diese könnten der Anordnung der Behörde auf unterschiedliche Weise nachkommen. (Olaf Dilling)