Das Hamburgische Klimaschutzgesetz

Die Stadt Hamburg hat seit Februar 2020 ein eigenes Klimaschutzgesetz – das Hamburgische Klimaschutzgesetz. Ergänzt wird es durch eine Umsetzungsverordnung, die seit Januar 2021 gilt. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Verankerung des Hamburger Klimaplan, der die Klimaziele der Stadt für die Jahre 2030 und 2050 festlegt. Ziel ist eine Verringerung des CO2-Außstoßes um 55 % bis 2030, verbunden mit einem Ausstieg aus der Energieerzeugung aus Baun- und Steinkohle und die Erreichung von Klimaneutralität bis 2050.

Der Klimaschutz ist im Hamburgischen Klimaschutzgesetz als Querschnittsaufgabe festgelegt und muss daher bei allen Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts berücksichtigt werden. Der Hamburger Klimaplan wird dabei alle 4 Jahre fortgeschrieben.

Neben der Bekämpfung des Klimawandels ist gleichzeitig aber auch die Berücksichtigung notwendiger Anpassungen an bereits zu erwartende und nicht mehr vermeidbare Klimawandelfolgen im Gesetz verankert (§ 5 HmbKliSchG). Zur wissenschaftlichen Begleitung der gesetzlichen Regulierung wird ein Klimabeirat eingesetzt.

Wesentliche Ansatzpunkte für Regelungen sind die Bereiche Gebäude, Wärme und Verkehr. An konkreten Maßnahmen enthält das Gesetz im Wärmesektor die Möglichkeit eines Anschluss- und Benutzungszwangs für die Wärmeversorgung (§ 8) und die Selbstverpflichtung, dass die Stadt und die in ihrem Eigentum stehenden Wärmeversorgungsunternehmen spätestens nach dem 31. Dezember 2019 keine von Dritten unmittelbar aus Stein- oder Braunkohle produzierte Wärme beziehen oder vertreiben werden und bis 2030 keine Wärme selbst erzeugen oder vertreiben, die unmittelbar auf der Erzeugung aus Stein- oder Braunkohle basiert. Wärmeversorgungsunternehmen sind verpflichtet, für ihre Wärmenetze einen Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen. Darin ist darzulegen, wie das Ziel der nahezu klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 erreicht werden kann und wie sichergestellt wird, dass bis zum 31. Dezember 2029 mindestens 30 v.H. der aus dem jeweiligen Netz genutzten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt.

In den §§ 20 ff gibt das Gesetz Effizienzvorgabe für Gebäude des öffentlichen Sektor vor. Für den Sektor Verkehr enthält das gesetz in § 29 dagegen lediglich vage Aussagen wonach es Ziel der Freien und Hansestadt Hamburg sei, eine „nachhaltige und emissionsarme Mobilität zu erreichen“. Über die Hamburgische Klimaschutz-Umsetzungspflichtverordnung – HmbKliSchUmsVO wurde zudem eine Solarpflicht für Dächer eingeführt.

(Christian Dümke)

2022-05-04T21:07:54+02:004. Mai 2022|Erneuerbare Energien, re unterwegs|

Wir haben den neuen Flughafen BER getestet

Einer der wenigen Gerichtstermine, die in diesem Jahr stattfanden, führte uns gestern nach Düsseldorf. Eine Gelegenheit sich einmal den neuen Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ anzuschauen. Der ist tatsächlich nach nunmehr 14 Jahren Bauzeit fertig und wurde, coronabedingt sang- und klang- und feierlos, am 04. November in Betrieb genommen.

Für bisherige Berliner Verhältnisse liegt der neue Flughafen erst einmal ziemlich weit draußen. Jottwede wie der Berliner sagt. Die fluglärmgeplagten Anwohner von Tegel freut es wahrscheinlich, aber wir vermissen die Zeit, als man 25 Minuten von der Kanzlei zum Gate brauchte. Jetzt sind es 45 Minuten mit der S-Bahn, vom Kanzleisitz am Hackeschen Markt alle 20 Minuten verkehrt.

 

Dafür landet man dann mit der S-Bahn direkt im Untergeschoß des neuen Flughafens und steht schon ein paar Rolltreppen weiter in der schmucken Check-In Halle des Hauptterminals – die wir uns irgendwie ein klein wenig größer vorgestellt hatten. Der eher ungastliche ehemalige Flughafen Schönefeld existiert offenbar auch noch als BER Terminal 5 weiter, aber wir fliegen glücklicherweise von Terminal 1.

 

Viel Betrieb ist da zur Zeit natürlich nicht und schnell ist man auch durch die freundlichen Sicherheitskontrollen, besonders wenn man wie wir nur mit Handgepäck unterwegs ist. Flüssigkeiten und Elektronik müssen hier allerdings weiterhin mühevoll aus dem sorgsam gepackten Trolley gezerrt werden – anderswo ist man da technisch schon weiter.
Hinter der Sicherheitsschleuse fühlt man sich dann ein wenig wie in einer derzeit gering frequentierten Shoppingmall mit angeschlossenem Flugbetrieb. Die Zeiten als man noch fliegen durfte, ohne etwas kaufen zu sollen sind damit auch in Berlin endgültig vorbei.

 

Holztöne sind das bestimmende Designelement. Die Gastronomie auch hier natürlich derzeit leider komplett geschlossen.

Ein Flughafen fast ohne Menschen wirkt insgesamt ziemlich surreal – und so hoffen wir auf bald wieder bessere Zeiten (Christian Dümke)

 

2020-12-03T19:59:59+01:003. Dezember 2020|Allgemein, re unterwegs, Verkehr|