Sparen für die Not – Kommt die Gasreserveumlage?

Die aktuelle Energie­preis­krise hat den Fokus auf den Umstand gelenkt, dass Deutschland zwar für Notfälle eine nationale Ölreserve vorhält – es an einer vergleich­baren Gasre­serve für Krisen­zeiten jedoch fehlt.

Gasspeicher sind dafür in Deutschland ausrei­chend vorhanden. Deutschland verfügt über ein Speicher­vo­lumen von 24 Milli­arden Kubik­metern Erdgas. Mit diesem Volumen könnte man Deutschland im Winter 2 – 3 Monate alleine aus Speichergas versorgen – wenn diese Gasspeicher auch gefüllt sind. Vor dem letzten Winter war das aller­dings nicht der Fall und es fehlte auch an einer entspre­chenden gesetz­lichen Vorgabe. Bisher lag die Speicherung im freien Ermessen der Versorger. Im Raum steht sogar der Vorwurf einer gezielten Entleerung der Speicher, mit dem Ziel den Gaspreis hochzu­treiben (so offenbar Wirtschafts­mi­nister Habeck).

Dies soll sich nun ändern. Die Bundes­re­gierung plant offenbar ab Mai diesen Jahres eine gesetz­liche Vorgabe, wonach die natio­nalen Gasspeicher am 1. Oktober eines Jahres zu 80 Prozent, am 1. Dezember zu 90 Prozent und am 1. Februar noch zu mindestens 40 Prozent gefüllt sein müssen. Erfolgt diese Befüllung nicht durch private Versorger müsse der Markt­ge­biets­ver­ant­wort­liche einspringen. Sollten diesem hieraus Mehrkosten entstehen, sollen diese Kosten im Rahmen einer Umlage – der Gasre­ser­ve­umlage – an Letzt­ver­braucher weiter­ge­geben werden. Die Regierung rechnet grund­sätzlich nicht damit, dass hierbei Kosten anfallen, da die Befüllung der Speicher regel­mäßig zu günsti­geren Kosten erfolge als zum Zeitpunkt der späteren Entnahme, aber darauf verlassen kann man sich nicht.

Versorger sollten dieses Vorhaben im Blick behalten, denn die bishe­rigen Liefer­ver­träge sehen eine solche Gasre­ser­ve­umlage nicht als möglichen Kosten­faktor vor. Hier wir Anpas­sungs­bedarf bestehen, wenn eine solche Umlage in Kraft tritt – auch wenn die Höhe ihrer Belastung zunächst vielleicht nur mit dem Wert Null anzusetzen wäre.

(Christian Dümke)

2022-03-17T17:43:52+01:0017. März 2022|Energiepolitik|

Emissionen 2021 zu hoch – und nun?

2020 waren die Emissionen deutlich gesunken. 2021 hat sich diese Entwicklung aber nicht fortge­setzt: Es scheint sich um einen einma­ligen Corona-Effekt gehandelt zu haben. Mit 762 Mio. Tonnen hat die Bundes­re­publik nun deutlich zu viel emittiert.

Zu viel“ ist dabei nicht nur eine politische oder natur­wis­sen­schaft­liche Wahrnehmung. Denn welcher Sektor wie viel emittieren darf, ist in § 4 Abs. 1 iVm Anlage 2 des Klima­schutz­ge­setzes (KSG) festgelegt. Ein Vergleich zeigt: Die Energie­wirt­schaft hat zwar mehr emittiert als 2020, aber liegt noch im Plan. Auch die Industrie hat mit 181 Mio. t CO2 ihre Zielgröße für 2021 von 182 Mio. t CO2 fast punkt­genau getroffen. Wo Deutschland einmal mehr seine Ziele deutlich verfehlt: Der Verkehr liegt 3 Mio. t über der zuläs­sigen Jahres­e­mis­si­ons­menge, obwohl 2021 sogar – wahrscheinlich coronabe­dingt – weniger PKW-Verkehr stattfand als 2019. Das andere Sorgenkind ist der Gebäu­de­be­reich: Hier wurden 2 Mio. t CO2 zu viel emittiert.

Klimawandel, Naturschutzgebiet, Umweltschutz, Umgebung

Anders als in anderen Politik­be­reichen gibt es für die Verfehlung gesetz­licher Ziele im Klima­schutz einen richtigen, gesetz­lichen Mecha­nismus. Er steht in § 8 KSG und regelt das „Sofort­pro­gramm bei Überschreitung der Jahres­e­mis­si­ons­mengen“. Hiernach gilt Folgendes:

Zunächst erhält das zuständige Minis­terim – das ist das BMWK mit Robert Habeck an der Spitze – eine Bewertung der Emissi­ons­daten vom Exper­tenrat für Klima­fragen. Dieser hat für diese Bewertung einen Monat Zeit, der beginnt, sobald er die Daten vom Umwelt­bun­desamt bekommt, § 12 Abs. 1 KSG. Anschließend hat das Minis­terium drei Monate Zeit für ein Sofort­pro­gramm, das die Einhaltung der Jahres­e­mis­si­ons­mengen für die kommenden Jahre sicher­stellen soll. Sodann beschließt die Bundes­re­gierung und infor­miert den Bundestag, wenn dieser nicht ohnehin eingebnden werden muss, weil Gesetze geändert werden.

Das BMWK hat angekündigt, nun schnell aktiv zu werden. Die Latte liegt hoch: Jedes Jahr müssen nun 6% Emissionen einge­spart werden, ungefähr dreimal so viel wie bisher. Klar ist: Autofahrer und die Immobi­li­en­wirt­schaft müssen sich auf Maßnahmen gefasst machen, denn allen kurzfris­tigen Signalen der Politik zum Trotz kann es schon aus Rechts­gründen nicht so weiter­gehen wie bisher (Miriam Vollmer).

 

2022-03-15T23:30:15+01:0015. März 2022|Energiepolitik|

Warum nicht jetzt auf Kohle setzen?

Seit Russland am 24. Februar die Ukraine überfallen hat, ist die Welt auch in Sachen Energie eine andere: Nicht nur dürfte Nordstream II damit endgültig gestorben sein. Auch die Zukunfts­pläne der Koalition haben sich vorerst in Luft aufgelöst: Die Erneu­er­baren Energien auszu­bauen und die Lücke zwischen der volatilen Erzeugung durch Sonne und Wind durch Gaskraft­werke zu schließen, dürfte mindestens auf eine ungewisse Zukunft verschoben sein. Denn auch wenn es gelingt, statt russi­schem Erdgas gefracktes Flüssiggas aus anderen Ländern nach Deutschland zu impor­tieren: Fracking hat ökolo­gisch auch keinen guten Ruf.

Was nun, sprach Zeus. Erste Rufe nach einer Laufzeit­ver­län­gerung wurden zwar laut. Doch Preus­sen­Elektra, AKW-Betrei­berin, teilte mit: Es würde 1,5 Jahre dauern, bis neue Brenn­stäbe verfügbar wären. Zudem ist auch Atomstrom kein Weg zur Unabhän­gigkeit von Russland. Zuletzt stammte das in Deutschland genutzte Uran aus Russland, Kasachstan und nur in geringen Mengen aus Kanada. Das Wirtschafts­mi­nis­terium winkte auch aus diesen Gründen ab.

Doch was spricht eigentlich gegen einen längeren Betrieb der Kohle­kraft­werke? Hier gibt es erheb­liche Kapazi­täten in Reserve: Die Winter­re­serve, aber auch die neue Kapazi­täts­re­serve sind nicht mehr aktiv am Strom­markt, aber letztere ist eigens dafür bestimmt, auf Anfor­derung der ÜNB Leistung bereit­zu­stellen, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt. 2 GW Reser­ve­leistung sind vorgesehen.

Doch wäre dies nicht klima­po­li­tisch fatal? Tatsächlich ist Kohle emissi­ons­in­tensiv. Doch kommt dies – und dieser Punkt wird bisher wenig disku­tiert – im Ergebnis kaum zum Tragen. Denn die Kohle­kraft­werke, in denen der dringend benötigte Strom produ­ziert werden könnte, sind sämtlich emissi­ons­han­dels­pflichtig. Das heißt: Die Emissi­ons­menge, die von diesen Kraft­werken ausgeht, steigt natürlich, wenn sie wieder regel­mäßig laufen. Die Gesamt­menge, die alle emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen der EU emittieren, steigt aber nicht, denn die steht fest.

Kraftwerk, Nacht, Energie, Stromversorgung

Was würde also passieren? Die Anlagen­be­treiber würden ihre Schatz­kisten, also ihre CO2-Konten, plündern. Diese Emissi­ons­rechte gibt es bereits, sie sind nicht neu. Und: was einmal verbraucht wurde, ist endgültig weg. Dann würden also die Preise steigen, Strom würde mögli­cher­weise deutlich teurer, aber spätestens, wenn die Nachfrage so eine Wucht erreicht, dass die Unter­grenze des Markt­sta­bi­li­täts­me­cha­nismus der EU greift, würden mehr Zerti­fikate auf den Markt geworfen. Auch diese sind nicht neu, sie sind bereits budge­tiert und liegen auf einem Konto der Kommission.

Die hohen Preise würden den Anreiz erhöhen, als Unter­nehmen in emissi­onsarme oder ‑freie Techno­logien zu inves­tieren und auch als Verbraucher, sparsam mit Energie umzugehen. Die schon laufenden Konver­si­ons­pro­zesse würden mögli­cher­weise noch einmal deutlich durch einen Techno­lo­gie­turbo beschleunigt. Die Energie­wende würde weiter an Fahrt aufnehmen. Und die Emissionen? Würden 2022, vielleicht 2023 steigen, das vorhandene Budget damit abschmelzen, aber vielleicht sind wir so schneller und in Summe emissi­ons­ärmer bei unseen Zielen angekommen als noch Mitte Februar angenommen (Miriam Vollmer).

2022-03-12T00:14:26+01:0012. März 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|