Kommt der gesetzliche Drittzugang zum Wärmenetz?
Die Lieferung von Strom, Gas und Fernwärme galt aufgrund ihrer Netzgebundenheit noch bis in die 90er Jahre als „natürliche Monopole“ in denen ein Wettbewerb verschiedener Anbieter schon rein technisch nicht möglich erschien. Dann kam bekanntlich die Lisberalisierung der Strom- Und Gasversorgung und über das konzept der Entflechtung von Netzbetrien und Energielieferung, sowie die gesetzliche Pflicht zur diskriminierungsreien Netznutzung hielt der Wettbewerb einzug. Die Wärmeversorgung blieb hiervon aber verschont. Dort gilt weiterhin, der an ein Fernwärmenetz angeschlossene Wärmekunde kann dort nicht zwischen verschiedenen Wärmelieferanten wählen, sondern hängt am lokalen (Monopol)versorger.
Wie wir berichtet hatten, wurde dieser Zustand vor kurzem von der Monopolkommission bemängelt und auch hier die Einführung eines gesetzlich geregelten Systems des freien (Wärme)Netzzugangs gefordert.
Die Bundesregierung scheint hiervon jedoch insgesamt nicht sonderlich begeistert. In Ihrer Antwort heißt es:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat bereits Möglichkeiten wettbewerbsstruktureller Eingriffe ins Marktdesign, insbesondere eine Zugangsregulierung zugunsten von Wärmeerzeugern, geprüft.Teilweise ist der Fremdbezug von Wärme bereits in der Praxis etabliert und dürfte zur Erfüllung der Dekarbonisierungsvorgaben des WPG künftig auch ausgeweitet werden. Einem Netzzugang von dritten Wärmelieferanten zur Versorgung eigener Kunden (i.S. einer Durchleitung wie bei Strom/Gas) können in vielen Fällen aber auch prohibitive technische und wirtschaftliche Hindernisse entgegenstehen. Ein gesetzlich geregelter, regulierter Drittnetzzugang wäre aufgrund der Heterogenität der Netzstruktur jedenfalls hochkomplex und bedarf politischer Weichenstellungen – es ist jedenfalls kein kurzfristig umsetzbares Instrument.“
Mit anderen Worten: Könnte man zwar machen, gibt es im Einzelfall auch schon, aber für eine gesetzliche Regelung ist uns das Ganze derzeit zu komplex.
(Christian Dümke)