Kommt der gesetz­liche Dritt­zugang zum Wärmenetz?

Die Lieferung von Strom, Gas und Fernwärme galt aufgrund ihrer Netzge­bun­denheit noch bis in die 90er Jahre als „natür­liche Monopole“ in denen ein Wettbewerb verschie­dener Anbieter schon rein technisch nicht möglich erschien. Dann kam bekanntlich die Lisbe­ra­li­sierung der Strom- Und Gasver­sorgung und über das konzept der Entflechtung von Netzbe­trien und Energie­lie­ferung, sowie die gesetz­liche Pflicht zur diskri­mi­nie­rungs­reien Netznutzung hielt der Wettbewerb einzug. Die Wärme­ver­sorgung blieb hiervon aber verschont. Dort gilt weiterhin, der an ein Fernwär­menetz angeschlossene Wärme­kunde kann dort nicht zwischen verschie­denen Wärme­lie­fe­ranten wählen, sondern hängt am lokalen (Monopol)versorger.

Wie wir berichtet hatten, wurde dieser Zustand vor kurzem von der Monopol­kom­mission bemängelt und auch hier die Einführung eines gesetzlich geregelten Systems des freien (Wärme)Netzzugangs gefordert.

Die Bundes­re­gierung scheint hiervon jedoch insgesamt nicht sonderlich begeistert. In Ihrer Antwort heißt es:

Das Bundes­mi­nis­terium für Wirtschaft und Energie hat bereits Möglich­keiten wettbe­werbs­struk­tu­reller Eingriffe ins Markt­design, insbe­sondere eine Zugangs­re­gu­lierung zugunsten von Wärme­er­zeugern, geprüft.Teilweise ist der Fremd­bezug von Wärme bereits in der Praxis etabliert und dürfte zur Erfüllung der Dekar­bo­ni­sie­rungs­vor­gaben des WPG künftig auch ausge­weitet werden. Einem Netzzugang von dritten Wärme­lie­fe­ranten zur Versorgung eigener Kunden (i.S. einer Durch­leitung wie bei Strom/Gas) können in vielen Fällen aber auch prohi­bitive technische und wirtschaft­liche Hinder­nisse entge­gen­stehen. Ein gesetzlich geregelter, regulierter Dritt­netz­zugang wäre aufgrund der Hetero­ge­nität der Netzstruktur jeden­falls hochkomplex und bedarf politi­scher Weichen­stel­lungen – es ist jeden­falls kein kurzfristig umsetz­bares Instrument.“

Mit anderen Worten: Könnte man zwar machen, gibt es im Einzelfall auch schon, aber für eine gesetz­liche Regelung ist uns das Ganze derzeit zu komplex.

(Christian Dümke)

2025-08-22T14:14:02+02:0022. August 2025|Allgemein|

Globales Plastik­ab­kommen – Sommer, Sonne, Plastikmüll?

Wenn Sie in diesem Jahr im Urlaub am Meer (z.B. am Mittelmeer) waren, werden Sie es vielleicht auch gesehen haben. Mich betrübt es immer sehr. Kunst­stoffmüll an den Stränden. An einigen Meeren und Strand­ab­schnitten ist es besonders schlimm. Gerade abseits der Touris­tenhot­spots wird mit der Situation unmit­telbar konfron­tiert: Wo keine Reini­gungs­kräfte frühmorgens den Strand aufwendig säubern, läuft man nicht nur durch feinkör­nigen Sand, sondern auch durch jede Menge Plastikmüll. Übrigens: Zu den größten Verschmutzern gehören dabei die Mittelmeer-Anrai­ner­staaten Ägypten, Türkei und Italien. Zwei Drittel aller Kunst­stoff­ab­fälle stammen von hier. Allein in Italien werden jeden Tag 32 Millionen Plastik­fla­schen benutzt – ein europa­weiter Rekord, so der WWF.

Seit Jahren wächst im Grunde der Druck, die weltweite Plastikflut einzu­dämmen. Ein globales Abkommen unter dem Dach der Vereinten Nationen sollte verbind­liche Regeln schaffen. Dies reicht von der Reduzierung der Plastik­pro­duktion bis hin zu stren­geren Vorgaben für Recycling. Doch die jüngsten Verhand­lungs­runden sind ins Stocken geraten.

 

Vor allem die Inter­es­senlage ist gespalten: Während viele Staaten ein ambitio­niertes Abkommen mit klaren Reduk­ti­ons­zielen fordern – so auch Deutschland –, drängen erdöl- und kunst­stoff­pro­du­zie­rende Länder auf freiwillige Maßnahmen. Am Ende blieb der kleinste gemeinsame Nenner in Genf bei der letzten Verhand­lungs­runde.

Die Praxis zeigt, dass wir in vielen Bereichen mit dem Recycling nicht weiter­kommen. Es gibt zu viele Arten Kunst­stoffe, Additive, Weich­macher, Farbstoffe etc. Neben wirtschaft­lichen Fragen erschweren techni­schen Hürden Recycling­lö­sungen. Daher ist auch beispiels­weise ein Ende der Abfall­ei­gen­schaft schwierig zu erreichen. Das Scheitern der Verhand­lungen verdeut­licht, dass die Lösung nicht allein im „besseren Recycling“ liegt. Notwendig wäre vor allem eine drastische Verrin­gerung der Plastik­pro­duktion – ein Schritt, zu dem sich die Weltge­mein­schaft bislang nicht durch­ringen konnte.

2025-08-22T14:05:54+02:0022. August 2025|Allgemein|

Gasspeicher: Wie ist die Rechtslage?

Es geht durch die Presse: Die deutschen Gasspeicher sind aktuell nur zu 67,66% gefüllt. In den letzten zwei Jahren betrug der Füllstand zu diesem Zeitpunkt noch rund 90%. Im Jahr 2022, als man wegen der Beendigung der Versorgung aus Russland kalten Winter fürchtete, hatte man die Speicher zu immerhin 75% voll.

Die Bundes­re­gierung hält dies für unpro­ble­ma­tisch, auch wenn der neuen LNG-Terminals. Deutschland kann heute – das ist unbestritten – mehr ameri­ka­ni­sches und norwe­gi­sches Flüssiggas kaufen als in der Vergan­genheit. Eilige Regel­werke, die Geschäfte zur frühzei­tigen Verdun­kelung und Unter­nehmen zur Absenkung der Raumtem­pe­ratur verpflichten, sind in der Tat unwahr­scheinlich. Doch wie sieht es rechtlich aus?

Tatsächlich ist der Füllstand der deutschen Gasspeicher keine rein privat­wirt­schaft­liche Frage. § 35a – § 35h Energie­wirt­schafts­gesetz (EnWG) verpflichten die Betreiber, Deutschland nicht noch einmal so in Bedrängnis zu bringen wie die Gazprom, die 2021 den größten deutschen Gasspeicher in Rehden leer laufen ließ, was die kurzfristige Abhän­gigkeit von der russi­schen Gasver­sorgung noch einmal drastisch erhöhte. Zwar hat die Bundes­re­gierung die Gasspei­cher­be­fül­lungs­ver­ordnung inzwi­schen aufge­hoben, auf deren Basis statt Gazprom seinerzeit die Trading Hub Europe (THE) das Speicher­ma­nagement übernahm. Aber die gesetz­lichen Vorgaben gibt es nach wie vor. Sie laufen erst 2027 aus.

Hier schreibt nun § 35b Abs 1 EnWG vor, dass am jeweils 1. Oktober 80%, am 1. November 90% und am 1. Februar 30% Füllstand vorzu­halten sind. Aktuell besteht damit noch kein rechts­wid­riger Zustand, es spricht aber viel dafür, dass das Ziel zum 1. November nicht mehr erreichbar ist. 

Doch was passiert, wenn am 1. November die Vorrats­kammern leer sind? Klappt es nicht, wird laut EnWG der Markt­ge­biets­ver­ant­wort­liche aktiv, wenn das Wirtschafts­mi­nis­terium zustimmt oder dies anordnet. Zu deutsch: Die THE beschafft Mengen und bekommt das Geld für diese Maßnahmen ersetzt.Bislang wurden diese Gelder über die Gasspei­cher­umlage von den Gaskunden aufge­bracht. Ab 2026 soll diese entfallen, das Geld soll wohl – das steht aber nicht fest – aus dem Klima- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds (KTF) ersetzt werden, in den die Gelder v. a. aus dem Emissi­ons­handel fließen und der eigentlich den deutschen Weg zur Klima­neu­tra­lität ebnen soll. 

Was bedeutet das aktuell? Die Bundes­re­gierung sieht keinen Grund zur Sorge. Es ist also eher nicht zu erwarten, dass sie den Füllstand durch aktive Maßnahmen erhöht. Gut möglich also, dass die Gasspeicher dieses und auch nächstes Jahr, bis die Vorgaben sowieso auslaufen, die gesetz­lichen Füllstands­vor­gaben unter­schreiten, ohne dass aktiv dagegen gesteuert wird. Ist das Grund zur Sorge? Eher nicht, es sei denn, die weltpo­li­tische Lage ändert sich noch einmal so drastisch, wie es aktuell nur schwer vorstellbar erscheint. Und in einer derzeit noch mittel­fernen Zukunft ist Deutschland dann ja ohnehin von Erdgas zumindest fürs Heizen weitgehend unabhängig (Miriam Vollmer).

2025-08-22T12:56:50+02:0022. August 2025|Allgemein|