♻️ Circular Economy Act: Umwelt­ver­bände fordern echten Wende­punkt in der EU-Ressourcenpolitik

Gerade noch läuft die öffent­liche Konsul­tation (bis 06.11.2025): Man darf gespannt sein, was der für 2026 angekün­digte Circular Economy Act (CEA) als neuer EU-Rechts­rahmen zur Kreis­lauf­wirt­schaft für die Praxis bereit­halten wird.

Acht deutsche Umwelt­ver­bände unter Feder­führung des DNR mahnen zu mehr Ambitionen (siehe auch hier und hier). Viele Kreis­lauf­po­ten­ziale bleiben ungenutzt, und zentrale Kennzahlen wie der Ressour­cen­ver­brauch pro Kopf zeigen: Europa steckt noch in der linearen Wirtschafts­logik fest. Von der Hand zu weisen ist dies sicherlich nicht Doch was machen wir draus? 

Im Kern fordern die Verbände sieben konkretere und verbind­li­chere Ansatz­punkte: Die Abfall­hier­archie muss wirksam verankert werden, um die Abfall­ver­meidung (Design – Rethink, Reduce oder Refuse.) tatsächlich zu stärken und damit dann auch das Wieder­ver­wenden klappt. Gleich­zeitig sollen verbind­liche Ziele für Primär­res­sour­cen­nutzung und Abfall­ver­meidung einge­führt werden, denn ohne Ressour­cen­ein­sparung bleibt jeder Kreis­lauf­ansatz fragmen­ta­risch. Steuer­recht und Finan­zierung müssen den Wandel aktiv unter­stützen: Lineare Verwer­tungs­mo­delle dürfen nicht weiter privi­le­giert bleiben, und Kreis­lauf­mo­delle brauchen Planungs­si­cherheit und Förderung. Die Herstel­ler­ver­ant­wortung (EPR) muss weiter­ent­wi­ckelt und EU-weit harmo­ni­siert werden – etwa durch höhere Vorgaben für Reparatur, Wieder­ver­wendung und Recycling­fä­higkeit. Auch bei Elektro- und Elektronik­ge­räten herrscht aus Sicht der Verbände noch eine Regelungs­lücke, die den Rezykla­teinsatz und die Rückführung von Materialien behindert. Schließlich fordert das Bündnis eine klare Quali­täts­po­litik für Rezyklate: Nur hochwertige, sichere und verläss­liche Sekun­där­roh­stoffe machen Kreis­lauf­mo­delle marktfähig.

Der Circular Economy Act könnte das Instrument sein, das Kreis­lauf­wirt­schaft in den Mittel­punkt der Industrie- und Rohstoff­po­litik rückt – weg vom Nachsorgen („Abfall“) hin zur voraus­schau­enden Ressour­cen­stra­tegie („abfall­freies Europa“). Wenn die EU also tatsächlich bis 2030 die „Zirku­la­ri­tätsrate“ verdoppeln will (derzeit bei rund 12 %), dann braucht es aber mehr als Recycling­quoten – es braucht syste­mische Verän­de­rungen und handhabbare recht­liche Regelungen. Dies gilt auch gerade für die minera­li­schen Abfälle. Zudem müssen wir Ängste überwinden – nicht nur beim Verbraucher sondern auch bei Behörden. (Dirk Buchsteiner)

2025-10-22T20:38:51+02:0022. Oktober 2025|Abfallrecht|

Aktionsplan Kreis­lauf­wirt­schaft

Nun tut sich wohl doch was in Sachen Kreislaufwirtschaft:

Das Bundes­um­welt­mi­nis­terium hat mit dem Aktions­pro­gramm Kreis­lauf­wirt­schaft einen konkreten Schritt zur Umsetzung der Natio­nalen Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­tegie (NKWS) vorge­stellt. Ziel ist es, kurzfristig Maßnahmen zu reali­sieren, mit denen bis Ende 2027 substan­zielle Fortschritte beim Schließen von Stoff­kreis­läufen erzielt werden sollen. Kern ist, den Verbrauch von Primär­roh­stoffen zu senken, die Ressour­cen­ef­fi­zienz zu erhöhen und gleich­zeitig die ökolo­gische und wirtschaft­liche Resilienz Deutsch­lands zu stärken.
Zu den wichtigsten Maßnahmen des Programms gehören unter anderem die Reform gesetz­licher Regelungen wie dem Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetz und der Ersatz­bau­stoff­ver­ordnung (wir dürfen gespannt sein!) sowie Anpas­sungen im Verpa­ckungs­gesetz (nun ja, wir müssen auch die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung berück­sich­tigen), um den Einsatz von Rezyklaten zu erleichtern und verbind­licher zu gestalten. Dazu gehört auch eine Stärkung der öffent­lichen Beschaffung als Hebel: Ausschrei­bungen sollen früher und stärker ökolo­gische und kreis­lauf­ori­en­tierte Kriterien enthalten. Wir brauchen z.B. weniger Angst vor MEB!

Ein weiterer Schwer­punkt liegt auf Digita­li­sierung und Infor­ma­ti­ons­in­fra­struktur. Das Programm sieht unter anderem vor, ein Circular Economy Infor­mation System (CEIS) aufzu­bauen sowie Produkt­pässe und Daten­räume zur Nachver­folgung von Stoff‑ und Waren­strömen zu entwi­ckeln. Mit solchen digitalen Instru­menten sollen Prozesse trans­pa­renter, Kreis­läufe effizi­enter und Innova­tionen beschleunigt werden.
Förder­pro­gramme und Innova­ti­ons­an­reize sind zentrale Bausteine: Geplant sind Pilot‑ und Demons­tra­ti­ons­pro­jekte, insbe­sondere bei kriti­schen und strate­gi­schen Rohstoffen sowie bei Recycling­ver­fahren etwa für Batterien oder Photo­vol­ta­ik­module. Auch der Mittel­stand soll gezielt unter­stützt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Beratung, Vernetzung und Quali­fi­zierung in Planung sowie ein Ausbau der Kapazi­täten in Recycling und Infrastruktur.

Die Reaktionen aus der Branche zeigen ein geteiltes Bild: Viele begrüßen das Programm als wichtigen Impuls, etwa im Bereich Digita­li­sierung oder Förderung. Gleichwohl wird bemängelt, dass Verbind­lichkeit und Tempo noch nicht ausreichen. Kritik­punkte sind unter anderem fehlende Rezyklat­quoten, zu langsame Geneh­mi­gung­ver­fahren und unklare Rechts­rahmen. Es wird erwartet, dass aus den angekün­digten Maßnahmen bald konkrete gesetz­liche Schritte werden, die Planungs­si­cherheit und Inves­ti­ti­ons­an­reize bieten.

Entscheidend wird sein, ob die Zusagen in prakti­kable Regelungen überführt werden und wie schnell Erwei­te­rungen und Anpas­sungen erfolgen, und ob sich dann auch Behörden, Wirtschaft und Kommunen gemeinsam auf die neuen Rahmen­be­din­gungen einstellen.

(Dirk Buchsteiner)

2025-10-17T18:42:42+02:0017. Oktober 2025|Abfallrecht|

Ende der Abfall­ei­gen­schaft: Kommen jetzt EU-weite Standards für Kunststoffe?

Die Diskussion um das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bei Kunst­stoffen nimmt auf europäi­scher Ebene Fahrt auf. Bislang gilt in Deutschland allein § 5 KrWG, der allge­meine Kriterien vorgibt – etwa, dass ein Verwer­tungs­ver­fahren abgeschlossen sein muss, ein konkreter Verwen­dungs­zweck und ein Markt existieren und Umwelt- wie Gesund­heits­ri­siken ausge­schlossen sind. In der Praxis führt das jedoch zu einer Vielzahl von Einzel­fall­ent­schei­dungen durch Behörden (wenn überhaupt!) und zu erheb­licher Rechts­un­si­cherheit für Recycler und Abnehmer. Über allem schwebt auch immer ein gewisses Maß Angst.

Mit dem Bericht des Joint Research Centre (JRC) der Europäi­schen Kommission liegt seit 2024 ein umfas­sender techni­scher Vorschlag für EU-weite End-of-Waste-Kriterien für Kunst­stoff­ab­fälle vor (hier). Vorge­sehen sind klare Anfor­de­rungen an die Qualität der Eingangs­ma­te­rialien, die Recycling­pro­zesse selbst sowie die Beschaf­fenheit der entste­henden Rezyklate. Auch Dokumen­ta­tions- und Rückver­folg­bar­keits­pflichten sind Teil des Konzepts. Ziel ist es, einheit­liche Standards zu schaffen, die über alle Mitglied­staaten hinweg gelten und den Markt für hochwertige Rezyklate beleben.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Rechts­si­cherheit für Unter­nehmen, weniger Bürokratie beim Handel und Transport sowie ein gestärkter Sekun­där­roh­stoff­markt. Gleich­zeitig stellen die Kriterien hohe Anfor­de­rungen an Quali­täts­si­cherung, Monitoring und die Schnitt­stellen zum Chemi­kalien- und Produkt­recht. Vor allem die Hetero­ge­nität von Kunst­stoffen und die Vielzahl an Additiven machen die Ausge­staltung anspruchsvoll. Dies könnte hier auch die Achil­les­ferse werden.

Die JRC-Vorschläge sind nicht rechtlich bindend, doch sie bilden die Grundlage für eine kommende EU-Recht­setzung. Und hier soll es wohl schnell gehen, berichtet zumindest EUWID. So wird die Kommission womöglich noch vor Jahresende einen Vorschlag für End-of-Waste-Kriterien an mecha­nisch und physi­ka­lisch recycelte Altkunst­stoffe vorlegen.

Zusammen mit der neuen Verpa­ckungs­ver­ordnung, die Rezyklat­quoten verbindlich vorschreibt, könnte das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bei Kunst­stoffen damit in den nächsten Jahren zu einem echten Hebel für die europäische Kreis­lauf­wirt­schaft werden. Wünschenswert wäre es zumindest… (Dirk Buchsteiner)

2025-10-02T19:16:58+02:002. Oktober 2025|Abfallrecht|