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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Preiskontrolle in der Fernwärme

Herrn Abusch ist die Fernwärme in Oberaltheim zu teuer. Er schreibt seit Jahren an die Stadtwerke Oberaltheim, die SWO, eigentlich immer, wenn er eine Rechnung bekommt. Steigen die Preise, wird auch seine Tonlage schriller. Bisher hat er zwar immer gezahlt. Aber als eines Tages eine Klage auf dem Tisch der Justitiarin Birte Berlach liegt, ist auch niemand erstaunt.

Herr Abusch klagt zum einen* auf die Herabsetzung der Preise. Er weist darauf hin, dass die Fernwärmepreise in Unteraltheim deutlich unter denen in seiner Heimatstadt liegen. Das trifft sogar zu. Aber ist das auch wirklich ein Argument?

Fakt ist jedenfalls: Für Fernwärmepreise gibt es keine Preiskontrolle wie für die Gas- und Strompreise in der Grundversorgung. Für diese hat der Gesetzgeber eine Preiskontrolle vorgesehen, aber für die Fernwärme gilt das nicht. Warum das so ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom 17.12.2012 einmal recht grundlegend auseinandergenommen.

Natürlich bedeutet das nicht, dass die SWO bei ihrer Preisgestaltung nun völlig frei ist.  Es gilt das Kartellrecht. Dieses ist in Deutschland im GWB geregelt. Es gilt für marktbeherrschende Unternehmen. Ein marktbeherrschendes Unternehmen ist die SWO auf jeden Fall, denn schließlich bietet in Oberaltheim sonst niemand Fernwärme an. Wegen der bestehenden Fernwärmesatzung, die einen Anschluss- und Benutzungszwang enthält, gibt es – mit engen Einschränkungen – auch keine anderen Möglichkeiten, seine Wohnung zu heizen.

Herr Abusch fühlt sich von der SWO ausgebeutet. In der Tat verbietet das GWB den sogenannten “Ausbeutungsmissbrauch”, also einen speziellen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Als Indiz für einen solchen Missbrauch führt Herr Abusch die Preise in Unteraltheim an.

Frau Berlach und die Rechtsanwältin der SWO seufzen. Sie haben Herrn Abusch im Laufe der Jahre schon mehrfach geschrieben, dass die Verhältnisse in Unteraltheim ganz andere sind. Schließlich gibt es dort eine große Raffinerie, die industrielle Abwärme sehr günstig an die Stadtwerke Unteraltheim abgibt. Hätte auch die SWO eine so günstige Wärmequelle, die Preise wären auch in Oberaltheim ganz andere.

Herr Abusch aber bleibt bei seiner Meinung. Wenn die SWO keine günstige Wärmequelle hat, dann sei das eben deren Problem, meint er. Doch zum Glück sieht das Landgericht Oberaltheim das anders: Bei einer Vergleichsmarktbetrachtung sticht die SWO nicht negativ heraus. Schon ein Blick auf die Ergebnisse der letzten Sektoruntersuchung durch die Landeskartellbehörde zeigt vielmehr, dass die SWO voll im Schnitt liegt. Auch der Blick auf die Preisbildungsfaktoren zeigt schon auf den ersten Blick, dass die SWO ihre marktbeherrschende Position nicht ausgenutzt hat. Im Ergebnis – dies stellt die Anwältin der Stadtwerke in der mündlichen Verhandlung klar – ist ihre Marge sogar geringer als die der Stadtwerke Unteraltheim. Herr Abusch hat also Pech: Er verliert den Prozess und muss auch noch die Kosten tragen.

*zum anderen verlangt Herr Abusch Geld zurück, weil er die Preisanpassungsklausel für unwirksam hält. Zu diesem Antrag aber nächste Woche mehr.

 

2018-04-27T12:20:29+02:0027. April 2018|Wärme|

Blockchain III: Was wird dann aus der E-Wirtschaft?

Er brauche die Blockchain nicht, sagte mir vor wenigen Wochen ein Stadtwerksmitarbeiter beim Bier. Alles, was die Blockchain könne, könne jedes deutsche Stadtwerk auch. Eine Ladeinfrastruktur für E-Autos sei schließlich völlig unproblematisch. Auch für die Idee einer “Sharing Economy”, in der der “Prosumer” gleichzeitig Stromerzeuger als auch Stromverbraucher sei, hatte er wenig über. Sei Haus stehe zu 100% in kommunalem Eigentum, wenn ein Bürger wert darauf lege, maximal an Entscheidungen über seine Stromversorgung beteiligt zu sein,  stehe ihm der Weg in die Kommunalpolitik und damit in den Aufsichtsrat offen, und wenn jemand zuhause Solarstrom erzeugt, müsste der Netzbetrieb den ja ohnehin nehmen, ob er ihn nun haben will oder nicht.

Was soll ich sagen? Ich kann den Mann verstehen. Tatsächlich sehe auch ich die Vorzüge einer Blockchain im Energiebereich bisher nicht. Ich teile zwar nicht die Ansicht, dass ein kommunales Stadtwerk die Bedürfnislage in jedem Fall voll und ganz abdecke, die hinter der Idee einer “Sharing Economy” steht. Aber was spricht eigentlich gegen eine Energiegenossenschaft, die eine Peer-to-Peer-Struktur doch unproblematisch abbilden könnte? Und kann eine Blockchain in der deutschen Stromversorgung wirklich die Vorteile ausspielen, die sie zum Beispiel bei der Organisation von Zahlungsprozessen in Ländern ohne vernünftiges Bankwesen leisten kann? Der große Vorteil der Blockchain liegt doch in dem Umstand, dass sie einen Zentralverwalter überflüssig macht. Das ist schön, wenn es keinen vertrauenswürdigen Zentralverwalter gibt. Aber seien Sie ehrlich: Misstrauen Sie ernsthaft Ihrem Energieversorger?

Sind die Vorteile einer Blockchain für die Energiewirtschaft damit vielleicht durchaus überschaubar, fallen die Nachteile naturgemäß um so stärker ins Gewicht. Da wären zunächst einmal die immensen Datenmengen. Stellen wir uns eine Blockchain vor, die ein Netzwerk von 50.000 Abnahmestellen umfasst, von denen 20.000 auch zumindest kleine Mengen Strom liefern, und denen als gemeinschaftliches Eigentum auch das Verteilnetz vor Ort gehört, das mit den vorgelagerten Netzen ebenfalls durch ein blockchaingesteuertes Netzwerk verbunden ist.

In diesem Netzwerk werden immense Mengen Strom eingespeist und wieder ausgespeist. Jede kWh, die jemals erzeugt und verteilt wird, erzeugt ein Datenpäckchen nicht nur auf den Servern einer Messeinrichtung, eines Vertriebs und eines Netzbetriebs, nein: Erzeugt werden 50.000 Datenpäckchen, die durch die Transaktionen Richtung Netz, die Beaufschlagung von Steuern und Umlagen und die die Vertragsabwicklung abbildenden Zahlungsinformationen jeweils länger und länger werden. Das frisst Strom. Die chinesischen Bitcoinminen, die bevorzugt neben Wasserkraftwerken errichtet werden, wären nichts dagegen. So eine Blockchain wäre also weder besonders umweltschonend, noch wäre sie wegen der strombedingten Zusatzkosten möglicherweise wirtschaftlich so günstig, wie es sich Menschen, die ihren Energieversorger für einen Blutsauger halten, gern vorstellen.

Dass die Blockchain eine tiefgreifende Neuregelung des Energierechts voraussetzt, ist da noch das Mindeste. Wobei sich auch hier Fragen stellen, auf die die Politik Antworten finden müsste. Würde die Blockchain etwa zum Grundversorger, wenn in einem Netzgebiet die meisten Anschlüsse in ihr Netzwerk eingebunden sind? Wie sollte das aussehen? Wie geht man damit um, dass Strom anders als Kryptowährungen eine physikalische Struktur für Transaktionen zum Verbraucher braucht, nämlich das Netz. Blättert man durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und seine Verordnungen, stellen sich solche Fragen zuhauf.

Aber anders als mein Bekannter aus dem Stadtwerk glaube ich nicht, dass alle diese Punkte den Vormarsch der Blockchain wirklich stoppen werden. Dass eine Technologie überflüssig und umweltschädlich ist, hat die Menschheit schließlich noch nie daran gehindert, sie schleunigst einzuführen. Und noch etwas anderes spricht für die Verbreitung der Blockchaintechnologie in der Energiewirtschaft: Bis heute ist ein ganz erheblicher Teil der Energieversorgung in öffentlicher, nämlich kommunaler Hand. Daran konnten auch 20 Jahre Liberalisierung trotz inständigen Bettelns von Behördenchefs und Politikern nichts ändern. Die Blockchain könnte sich hier als Einfallstor erweisen: Ganz neue Player könnten Energieverbrauchern und kleineren Erzeugern Netzwerklösungen anbieten. Sie könnten die Technologie stellen, die Teilnehmer schulen, als Servicedienstleister die Pflichten erfüllen, die sich aus einem den neuen Anforderungen angepassten EnWG ergeben würden. Am Ende stünde im Keller des künftigen Prosumers vielleicht ein geleaster Server von Amazon oder Google, oder wie auch immer die Netztycoons in 20 Jahren sich nennen, die solche Netzwerke betreiben.

Mein Bekannter, der Stadtwerksmitarbeiter, hält das für Schwarzseherei. Ich sehe das anders. Ich würde, wäre ich eine Stadtwerksgeschäftsführerin, eine eigene Blockchain aufsetzen. Nicht, weil die Welt sie unbedingt braucht, aber weil ich als Stadtwerk sie unbedingt bräuchte. Damit es meinen Laden auch in 30 Jahren noch gibt.

2018-04-26T09:02:14+02:0026. April 2018|Digitales|

Blockchain II: Und was macht man nun damit?

Während sich zumindest verbal fast alle einig sind, dass die Blockchain technisch das Zeug hat, die Energiewirtschaft drastisch zu verändern, hört es bei der Frage, was genau sich denn ändern wird, oft schon auf.

Interessant sind in dieser Hinsicht Studien der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und der Hochschule ESMT aus 2016 und der pwc im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW, ebenfalls aus 2016. Beide Studien untersuchen insbesondere, welche konkreten Anwendungsfelder die Blockchain bietet und kommen zum Ergebnis, dass sich insbesondere folgende Bereiche anbieten:

  • Zahlungsverkehr ohne Banken (zB Bankymoon, Solarcoin mit einer energiebasierten Währung), interessant insbesondere in Gegenden, in denen Banken nicht sicher oder nicht verfügbar sind. Oder man das Geld schlicht lieber spart.
  • Zahlungsverkehr plus, also eine Organisation von Geldflüssen und flankierenden anderen Leistungen, wie etwa Aufladen eines Elektroautos, wie das Innogyprojekt Blockcharge.
  • Smart Contracts zur Organisation kleiner Netze, wie etwa das Brooklyn Microgrid, in dem Erzeuger und Abnehmer solarer Energie über in die Blockchain eingebundene intelligente Messeinrichtungen den Stromvertrieb eigenständig organisieren.
  • Komplexe Anwendungen, die Smart Contracts und Zahlungen miteinander verbinden, wie etwa die Energiedatenanalyse und Energiedatenbenchmarking, Smart-Grid-Management, Handel von Grünstromzertifikaten und Entscheidungsplattformen.

Doch ist das wirklich schon alles? Ist die Blockchain wirklich nur für den Vertrieb interessant? Ich meine nein: Denkt man über den technischen Mechanismus der Blockchain nach, so sind kaum Anwendungen denkbar, für die die Blockchain keine Rolle spielen könnte. Denn die Blockchain ist an sich ja erst einmal nichts als eine digitale Transaktion zwischen A und B. Der Unterschied zu einer schlichten bilateralen Abrede  besteht allein darin, dass A und B in ein Netzwerk eingebunden sind, das alle Transaktionen in diesem Netz dokumentiert. Zu diesem Zweck wird die Transaktion als Datenblock zusammengefasst, so dass die grundlegenden Informationen als ein kleines Datenpaket vorliegen. Dieses befindet sich nun aber nicht nur (wie bei bilateralen Verträgen) auf den Computern von A und B, wo es leicht manipuliert werden könnte. Sondern verteilt auf unzähligen Computern im Netzwerk, was eine Manipulation der erzeugten Pakete praktisch ausschließt. Findet nun über denselben Gegenstand eine weitere Transaktion statt, wird diese jeweils an das bereits bestehende Datenpäckchen geheftet, so dass eine Kette von Datenpäckchen, eben eine Blockchain, entsteht. Da die Pakete verschlüsselt sind, kann nicht jeder Netzwerkteilnehmer auslesen, was A und B miteinander vereinbart haben, so dass durch die Verteilung zwar gewährleistet ist, dass keiner manipuliert, aber trotzdem nicht jeder alles weiß.

Über eine solche Struktur kann aber fast alles, was die Energiewirtschaft leistet, als Information, als Verpflichtung oder als Zahlung abgebildet werden. Welches Kraftwerk produziert wann? Die Blockchain könnte die Einsatzreihenfolge anhand von wirtschaftlichen Echtzeitdaten und gesetzlichen Vorgaben berechnen und die Produktion aufrufen. Der Großhandel. Der Vertrieb, der in jedem Moment die wirtschaftlich günstigste Angebot aufrufen und so Kosten sparen könnte. Aber auch im Netzbetrieb wäre es denkbar, Reserveenergie, aber auch alle anderen Maßnahmen zur Unterstützung der Systemstabilität über eine Blockchain zu organisieren, die beispielsweise Smart Contracts über verschiedene Währungen für unterschiedliche Produkte wie etwa Base, Peak, Minutenreserve, Abwurflast etc. abschließen könnte.

Bräuchte man dann noch eine Trading, einen ausgebauten Netzbetrieb und würden Verbraucher überhaupt noch beim Stadtwerk unterschreiben? Im nächsten Teil der kleinen Blogreihe zur Blockchain beschäftige ich mich mit der Frage, was den Stadtwerken dann eigentlich noch bleibt. Und wie die Energiewirtschaft aussehen könnte, wenn dieser Tornado über sie hinweggegangen sein wird.

2018-04-25T10:23:35+02:0024. April 2018|Digitales|