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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Zur Eichung von Wärmemengenzählern

Wärmemengenzähler messen die gelieferte Wärmeenergie aus Heizungsanlagen oder Fernwärmenetzenund dienen  als Abrechnungsgrundlage zwischen V zwischen Wärmelieferanten und Endkunden. Damit diese Abrechnungen rechtlich korrekt und für alle Beteiligten nachvollziehbar sind, müssen die Geräte verlässliche und überprüfbare Messergebnisse liefern.Die Eichung stellt dabei sicher, dass der Zähler: mit ausreichender Genauigkeit misst, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Manipulationen oder systematische Fehler ausgeschlossen sind.

Die Eichpflicht ergibt sich in Deutschland aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Wichtige Regelungen sind hier § 37 MessEG (Eichpflicht für Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden), § 41 MessEG (Bestimmungen über die Eichfrist und das Inverkehrbringen von Messgeräten) und Anhang 7 zur MessEV (beschreibt die technischen Anforderungen an Wärmemengenzähler). Nach diesen Vorschriften dürfen nur geeichte Zähler zur Ermittlung der Wärmemenge verwendet werden, wenn die Messwerte für Abrechnungszwecke (z. B. Heizkostenabrechnung) genutzt werden. Dies wird zudem auch noch einmal ausdrücklich in § 3 Abs. 1 der FFVAV angeordnet.

Die Eichung selbst erfolgt durch staatlich anerkannte Prüfstellen (Eichämter) oder herstellerseitig im Rahmen einer Konformitätsbewertung nach europäischen Richtlinien (z. B. MID – Measuring Instruments Directive 2014/32/EU).

In der Praxis bedeutet das, ein Hersteller darf neue Wärmemengenzähler in Verkehr bringen, wenn sie die MID-Anforderungen erfüllen und eine Konformitätserklärung vorliegt. Nach Ablauf der Eichfrist (in der Regel 5 Jahre) muss der Zähler neu geeicht oder ersetzt werden. Die Eichung selbst umfasst eine technische Prüfung, Kalibrierung und Kennzeichnung (z. B. mit Eichsiegel und Jahreszahl). Die Dauer der Eichung ist durch ein Eichsiegel auf dem Zähler gekennzeichnet.

Fehlt die gültige Eichung, ergeben sich mehrere rechtliche Konsequenzen: Eine Verbrauchsabrechnung auf Basis eines nicht geeichten Zählers kann als formell fehlerhaft gelten. Mieter oder Kunden können die Abrechnung beanstanden oder Zahlungen verweigern. Nur wenn das Versorgungsunternehmen aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch für einen bestimmten Abrechnungszeitraum nicht ermitteln kann, darf die Verbrauchserfassung auf einer Schätzung beruhen, die unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu erfolgen hat (§ 3 Abs. 1 S. 4 FFVAV)

Der Einsatz eines nicht geeichten Messgeräts im geschäftlichen Verkehr stellt gemäß § 60 MessEG eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.

(Christian Dümke)

2025-10-24T15:09:59+02:0024. Oktober 2025|Messwesen, Wärme|

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Nun tut sich wohl doch was in Sachen Kreislaufwirtschaft:

Das Bundesumweltministerium hat mit dem Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft einen konkreten Schritt zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgestellt. Ziel ist es, kurzfristig Maßnahmen zu realisieren, mit denen bis Ende 2027 substanzielle Fortschritte beim Schließen von Stoffkreisläufen erzielt werden sollen. Kern ist, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu senken, die Ressourceneffizienz zu erhöhen und gleichzeitig die ökologische und wirtschaftliche Resilienz Deutschlands zu stärken.
Zu den wichtigsten Maßnahmen des Programms gehören unter anderem die Reform gesetzlicher Regelungen wie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Ersatzbaustoffverordnung (wir dürfen gespannt sein!) sowie Anpassungen im Verpackungsgesetz (nun ja, wir müssen auch die EU-Verpackungsverordnung berücksichtigen), um den Einsatz von Rezyklaten zu erleichtern und verbindlicher zu gestalten. Dazu gehört auch eine Stärkung der öffentlichen Beschaffung als Hebel: Ausschreibungen sollen früher und stärker ökologische und kreislauforientierte Kriterien enthalten. Wir brauchen z.B. weniger Angst vor MEB!

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Digitalisierung und Informationsinfrastruktur. Das Programm sieht unter anderem vor, ein Circular Economy Information System (CEIS) aufzubauen sowie Produktpässe und Datenräume zur Nachverfolgung von Stoff‑ und Warenströmen zu entwickeln. Mit solchen digitalen Instrumenten sollen Prozesse transparenter, Kreisläufe effizienter und Innovationen beschleunigt werden.
Förderprogramme und Innovationsanreize sind zentrale Bausteine: Geplant sind Pilot‑ und Demonstrationsprojekte, insbesondere bei kritischen und strategischen Rohstoffen sowie bei Recyclingverfahren etwa für Batterien oder Photovoltaikmodule. Auch der Mittelstand soll gezielt unterstützt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Beratung, Vernetzung und Qualifizierung in Planung sowie ein Ausbau der Kapazitäten in Recycling und Infrastruktur.

Die Reaktionen aus der Branche zeigen ein geteiltes Bild: Viele begrüßen das Programm als wichtigen Impuls, etwa im Bereich Digitalisierung oder Förderung. Gleichwohl wird bemängelt, dass Verbindlichkeit und Tempo noch nicht ausreichen. Kritikpunkte sind unter anderem fehlende Rezyklatquoten, zu langsame Genehmigungverfahren und unklare Rechtsrahmen. Es wird erwartet, dass aus den angekündigten Maßnahmen bald konkrete gesetzliche Schritte werden, die Planungssicherheit und Investitionsanreize bieten.

Entscheidend wird sein, ob die Zusagen in praktikable Regelungen überführt werden und wie schnell Erweiterungen und Anpassungen erfolgen, und ob sich dann auch Behörden, Wirtschaft und Kommunen gemeinsam auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen.

(Dirk Buchsteiner)

2025-10-17T18:42:42+02:0017. Oktober 2025|Abfallrecht|

Der Hamburger Hafen auf dem Weg zur Klimaneutralität

Die Stadt Hamburg hat über den zukünftigen Klimaschutz der Stadt abgestimmt. Bei dem Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ am 12. Oktober haben 53,2 % der gültig abgegebenen Stimmen für eine verschärfte Klimapolitik gestimmt, 46,8 % dagegen. Damit wurde entschieden, das Zieljahr für die Klimaneutralität der Stadt von 2045 auf 2040 vorzuziehen. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 43,6 % der Stimmberechtigten.

Aber kann eine Stadt wie Hamburg, inbesondere mit dem dortigen Überseehafen als einem der größten Seehäfen Europasüberhaupt klimaneurtal werden?

Davon geht zumindest die hafeneigene Planung – auch schon vor dem Volksentscheid – aus. Bis spätestens 2040 soll ein Großteil der Hafenaktivitäten klimaneutral werden. Stadt, Hafenbetriebe und Logistikunternehmen haben dazu eine Vielzahl von Projekten und Strategien gestartet, um den Energieverbrauch zu senken, Emissionen zu vermeiden und erneuerbare Energien in den Betrieb zu integrieren.

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), das größte Hafenunternehmen der Stadt, hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt. Bis 2030 will die HHLA ihre CO₂-Emissionen im Vergleich zu 2018 halbieren – und bis 2040 vollständig klimaneutral arbeiten. Ein Leuchtturmprojekt ist dabei das Container Terminal Altenwerder (CTA), das weltweit als erste klimaneutrale Umschlaganlage zertifiziert wurde.Dort kommen vollelektrische Containertransporter und automatisierte Anlagen zum Einsatz, die mit Ökostrom betrieben werden. Zudem testet die HHLA im Rahmen des Projekts „Clean Port & Logistics“ den Einsatz von Wasserstoff in Hafenlogistik und Transport, um fossile Brennstoffe langfristig zu ersetzen.

Der Hamburger Senat hat zudem festgelegt, dass alle öffentlichen Unternehmen – zu denen auch die Hamburg Port Authority (HPA) zählt – ab 2024 Treibhausgasbilanzen erstellen und Klimastrategien mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 entwickeln müssen.Der Hafen ist dabei ein Schlüsselbereich: Als logistisches Drehkreuz mit Energie-, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur trägt er wesentlich zu den CO₂-Emissionen der Stadt bei. Entsprechend hat die HPA Projekte wie den „Sustainable Energy Hub Hamburg“ gestartet, um grüne Energieträger wie Wasserstoff, Biogas und synthetische Kraftstoffe im Hafen anzusiedeln.

Hamburg sieht im Wasserstoff den zentralen Energieträger der Zukunft. Mehrere Unternehmen im Hafen testen bereits Brennstoffzellenfahrzeuge, Wasserstofftankstellen und Elektrolyse-Anlagen. Der Hafen soll sich so zu einem Knotenpunkt für den Import, die Lagerung und den Umschlag von grünem Wasserstoff entwickeln – nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch für die Industrie im Norden Deutschlands.

Parallel dazu investiert der Hafen in Landstromanlagen, um Schiffen während der Liegezeiten eine emissionsfreie Energieversorgung zu ermöglichen. Ziel ist, dass möglichst viele Containerschiffe und Kreuzfahrtschiffe künftig mit Strom statt mit Dieselgeneratoren versorgt werden. Ergänzt wird das durch den Ausbau alternativer Kraftstoffe wie LNG und den verstärkten Einsatz digitaler Technologien, um Logistikprozesse effizienter und energiesparender zu gestalten.

Der Weg zur Klimaneutralität des Hamburger Hafens ist so gesehen bei näherer betrachtung kein einzelnes Vorhaben, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe: Neben der HHLA und der HPA sind zahlreiche Spediteure, Terminalbetreiber, Reedereien und Energieunternehmen beteiligt. Viele dieser Akteure haben eigene Klimastrategien entwickelt, die sich an den Zielen der Stadt orientieren.

Mit seinen ehrgeizigen Zielen und konkreten Projekten gehört Hamburg auf jeden Fall zu den Vorreitern unter den europäischen Seehäfen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Doch der Weg ist noch weit: Neben technischen Herausforderungen wird es darauf ankommen, die Energieversorgung konsequent auf erneuerbare Quellen umzustellen und Investitionen langfristig zu sichern.

Wenn alle geplanten Maßnahmen greifen, könnte der Hamburger Hafen ab 2040 nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein Symbol für nachhaltige Hafenwirtschaft werden.

(Christian Dümke)

2025-10-17T15:43:56+02:0017. Oktober 2025|Allgemein|